Holzschutzmittel PCP, Lindan, DDT

Schon seit vorchristlicher Zeit wurde Bauholz vor Zerstörung durch Pilze und Insekten geschützt. Damals benutzte man Teer und Pech aus natürlichen Asphaltvorkommen oder das Ankohlen als Holzschutz. Aber auch Salze, Quecksilber- und Arsenverbindungen fanden Anwendung. Ab den 1960er Jahren begann dann der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln.

Verwendung

Chemische Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe, die einem Befall von holzzerstörenden und -verfärbenden Pilzen (Fungizide) oder holzzerstörenden Insekten und Organismen (Insektizide) entgegenwirken. Chemischer Holzschutz wird nach wie vor im Holzbau angewendet, ist aber im Innenbereich generell überflüssig und kann im Außenbereich durch konstruktive Maßnahmen und den Einsatz resistenter Holzarten vermieden werden.

Die hier beschriebenen chemischen Holzschutzmittel PCP (Pentachlorphenol), Lindan (y-Hexachlorcyclohexan), DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) und Carbolineum (Gemisch von Teerölen → PAK) werden in der Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer gesundheitlichen Schädlichkeit nicht mehr eingesetzt.

Falls PCP, Lindan, DDT belastete Baustoffe bearbeitet oder entfernt werden müssen oder Arbeiten in entsprechend belasteten Räumen auszuführen sind, sind Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) vorzusehen.

Entsorgung von holzschutzmittelbehandeltem Altholz

Holzschutzmittelbehandeltes Altholz und Altholz mit Beschichtungen, die halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle enthalten, gehören zur Katerorie A IV der Altholzverordnung und dürfen nur in Anlagen energetisch verwertet werden, die die Anforderungen der 17. BImSchV erfüllen.

  • Haushaltsübliche Mengen:
    Althölzer aus Haushaltungen können in der Regel auf den kommunalen Wertstoffhöfen und über die Sperrmüllsammlung abgegeben werden. Welche Abgabemöglichkeiten im Einzelnen bestehen (einige Wertstoffhöfe nehmen A IV Holz nicht an), kann über die jeweilige kommunale Abfallberatung geklärt werden.
  • Größere bzw. gewerbliche Mengen:
    Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, das in Mengen von insgesamt mehr als 1 m3 loses Schüttvolumen oder 0,3 t/Tag anfällt, sowie PCB-Altholz, kyanisiertes oder teerölbehandeltes Altholz ist bereits an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu erfassen. Ab Anlieferungen von Mengen über 100 kg sind hierzu entweder der Anlieferungsschein in Anhang VI AltholzV oder andere Praxisbelege gemäß § 11 Abs. 4 AltholzV zu verwenden.
    Der Betreiber der Altholzaufbereitungsanlage hat durch Qualitätssicherungs-maßnahmen nach § 5 AltholzV wie Sichtkontrolle, Einsatz von sachkundigem Personal und Führen eines Betriebstagebuchs sicherzustellen, dass bei der vorgesehenen Verwertung nur die hierfür zugelassenen Altholzkategorien eingesetzt werden. Daneben können werksinterne Qualitätsstandards und branchenübliche Gütesicherungsysteme existieren, wie z. B. der Leitfaden der Gebrauchtholzverwertung (BAV 2009).

Pentachlorphenol (PCP)

PCP ist eine synthetisch hergestellte Chemikalie aus der Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe. PCP besitzt hervorragende fungizide, bakterizide, herbizide und algizide Eigenschaften. Die industrielle Herstellung begann 1945. Die Gefährdung des Menschen ist seit 1957 bekannt. Seit 1978 besteht in den alten Bundesländern eine Kennzeichnungspflicht für PCP-haltige Zubereitungen. Die Anwendung in Räumen, die Personen zum dauerhaften Aufenthalt dienen, wurde untersagt. Jedoch wurde erst mit Inkrafttreten der PCP-Verbotsverordnung im Jahr 1989 das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Anwendung von PCP und PCP- haltigen Produkten verboten. Bis dahin war es das am häufigsten eingesetzte Holzschutzmittel, häufig in Kombination mit anderen.
Datenblatt 507 / Holzschutzmittel + Pestizide des LFU

Verwendung

Neben der hauptsächlichen Verwendung als Holzschutzmittel wurde PCP u. a. auch in Fugendichtungsmitteln, Spachtel- und Vergussmassen, Klebern, Lacken und Farben eingesetzt.

Gesundheitsgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
-
Akute Toxizität, Kategorie 3 bzw. 2, Verschlucken, Hautkontakt + Einatmen; H301, H311 + H330
- Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315
- Augenreizung, Kategorie 2; H319
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H335
- Karzinogenität, Kategorie 2; H351
- Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1 + chronisch Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
...
TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe):
K1B     Krebserzeugend EG-Kategorie 1B: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten
M2        Keimzellmutagen EG-Kategorie 2: Stoffe, die wegen möglicher keimzellmutagener Wirkung auf den Menschen zur Besorgnis Anlass geben
RD1B  Entwicklungsschädigend EG-Kategorie 1B: Stoffe, die als entwicklungsschädigend für den Menschen angesehen werden sollten

weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / PCP, TRGS 905

Für die Bewertung und Sanierung von PCP-belasteten Baustoffen und Bauteilen in Gebäuden ist die PCP-Richtlinie zu beachten (eingeführt als Technische Baubestimmung, s. MVVTB, A3 Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz).

Lindan (y-Hexachlorcyclohexan, y-HCH)

Lindan ist ein neurotoxisch wirkendes Insektizid.
Datenblatt 507 / Holzschutzmittel + Pestizide des LFU

Verwendung

Lindan wurde seit den 1950er Jahren in Deutschland in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Veterinär- und Humanmedizin (z.B. zur Bekämpfung von Läusen und Milben) eingesetzt.  Es wurde auch  in lösungsmittelhaltigen Holzschutzmitteln (in den 80er Jahren ca,. 45% aller Nadelhölzer) verwendet. Nach der POP-Verordnung ist Lindan seit 2004 ein verbotener persistenter Schadstoff und ist seit 2008 in der EU verboten.

Gesundheitsgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
-
Akute Toxizität, Kategorie 3 bzw. 2, Verschlucken, Hautkontakt + Einatmen; H301, H311 + H330
- Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315
- Augenreizung, Kategorie 2; H319
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H335
- Karzinogenität, Kategorie 2; H351
- Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1 + chronisch Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
...
TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe):
K2        Krebserzeugend EG-Kategorie 2: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben

weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / Lindan, TRGS 905

DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan)

DDT ist ein chlorierter Kohlenwasserstoff, dessen insektizide Wirkung seit 1939 bekannt ist. DDT gehört wegen seiner Persistenz zur Gruppe der besonders schädlichen Umweltchemilkalien.
Datenblatt 507 / Holzschutzmittel + Pestizide des LFU

Verwendung

In tropischen und subtropischen Regionen dient es immer noch zur Malariabekämpfung. Die Anwendung von  DDT ist seit 1972 in der BRD verboten. Das in der DDR am häufigsten eingesetzte Holzschutzmittel Hylotox 59 wurde in der DDR jedoch bis 1989 uneingeschränkt und danach noch vereinzelt eingesetzt. In US-Liegenschaften wurde DDT, z.T. in Kombination mit anderen Substanzen wie Lindan und  PCP, regelmäßig eingesetzt. Kontaminationen von Wand- und Deckenflächen, Böden sowie des Dachstuhlholzes sind dort weit verbreitet. 

Seit 2004 ist DDT in Ländern, die das Stockholmer Übereinkommen ratifiziert haben, nur noch zur Bekämpfung von krankheitsübertragenden Insekten, insbesondere den Überträgern von Malaria, zulässig.

Gesundheitsgefährdung, Einstufungen

EU-GHS-Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008:
-
Akute Toxizität, Kategorie 3, Verschlucken, Hautkontakt; H301, H311
- Karzinogenität, Kategorie 2; H351
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372
- Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1 + chronisch Kategorie 1; H400 + H410
- Signalwort: "Gefahr"
...
TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe):
K2        Krebserzeugend EG-Kategorie 2: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben

weiter siehe GESTIS-Stoffdatenbank / DDT, TRGS 905

Externe Links und Quellen

12/2023