Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Die Bauschlussreinigung ist abhängig von der Bauverschmutzung und der Flächengröße des Bodenbelags. In der Regel reicht eine Nassreinigung mit Zusatz eines Unterhaltsreinigers im Wischwasser aus.
Elastische Bodenbeläge sind heute häufig bereits werkseitig dauerhaft beschichtet. Dieses werkseitige Pflegefinish sollte durch die Bauschlussreinigung nicht entfernt oder beschädigt werden. Kleine Verkratzungen oder andere geringfügige mechanische Beschädigungen können durch Polieren des Belags egalisiert werden. Eine Grundreinigung des elastischen Bodenbelags ist nur mehr bei zerstörter Oberfläche notwendig. Nach der Grundreinigung wird ein Erstpflegemittel aufgebracht, das dem Boden wieder den gewünschten Glanz und Schutz gibt.
Bei mineralischen Bodenbelägen müssen ggf. starke Verunreinigungen mittels Grundreiniger entfernt werden. Bei stärker beanspruchten Böden (öffentliche, halböffentliche Bereiche, Küche) wird nach der Bauschlussreinigung / Grundreinigung eine Imprägnierung aufgebracht (Informationen in WECOBIS dazu siehe Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge). Bei weniger beanspruchten Flächen kann man ggf. auch mit einem Steinpflegemittel auskommen.
Bei der Reinigung und Pflege mineralischer Bodenbelägen ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Stein- und Fliesenarten unterschiedlich empflindlich gegenüber Reinigungsmitteln und Chemikalien (säurehaltige Lebensmittel, etc.) sind. Säureempflindliche Materialien sind z.B. Betonwerkstein, Kalkstein, Marmor oder Terrazzo. Für diese Bodenbeläge sind nur Mittel mit einem pH-wert von 7 bis 10 geeignet. Zu den säureunempflindlichen Materialien zählen z.B. Cotto, Feinsteinzeug, Fliesen oder Granit. Reinigungs- und Pflegemittel dürfen hier einen ph-Wert von 3 bis 10 aufweisen. Die Eignung von Reinigungs- und Pflegemittel sollte im Zweifelsfall an einer Musterfläche überprüft werden.
Vor der Bauschlussreinigung muss der Verlege- und Fugmörtel genügend ausgehärtet sein.
Wesentliche Bestandteile
Grundreinigungsmittel
Grundreiniger für elastische Bodenbeläge sind alkalische Reinigungsmittel mit einem hohen pH-Wert von 11 bis 14 (Ausnahme: Linoleumbeläge). Sie enthalten Alkalien wie Natrium- bzw. Kaliumhydroxid oder -silikaten, Ammoniak, Aminoethanol und Triethanolamin. Einen niedrigeren Alkaligehalt weisen Grundreiniger für Linoleumbeläge (pH-Wert unter 9, ca. 7,6) und Grundreiniger für mineralische Bodenbeläge (ph-Wert unter 10) auf.
Als Lösemittel werden in Grundreinigern vor allem Alkohole (Ethanol, Isopropanol) und Glykolether (Butyldiglykol, Butylglykol) eingesetzt. Als Zusatzstoffe sind anionische, kationische und nichtionische Tenside, in geringen Mengen Lösungsvermittler, Entschäumer, Komplexbildner sowie Farb-, Duft-, Gerüst- und Hilfsstoffe vorzufinden.
Als Grundreiniger zum Entfernen von starken Verschmutzungen und alten Wachsbeschichtungen auf Linoleumböden eignen sich auch Flüssigseifen aus natürlichen Rohstoffen. Beispielrezeptur eines Herstellers: Wasser, kaliverseifte Kokos- und Sojaölfettsäure 5-15%, Lavandinöl.
Reinigungsmittel für die Bauschlussreinigung
Als Hauptbestandteile der Reinigungsmittel werden anionische, kationische und nichtionische Tenside eingesetzt. Bei den Alkoholreinigern ist der Tensidanteil zugunsten eines höheren Anteils an Lösemitteln (Ethanol, Isopropanol, Glykolether) verringert. An Zusatzstoffen sind geringe Mengen an Duft-, Farb-, Gerüst- und Konservierungsstoffen sowie pH-regulierende Substanzen wie Ammoniak, Amine, Natriumcarbonat oder Säuren enthalten.
Pflegemittel für die Erstpflege (Einpflege) nach der Grundreinigung
Bei diesen Pflegemitteln handelt es sich um filmbildende Polymerdispersionen bzw. Pflegeemulsionen. Den Hauptbestandteil bilden wasserunlösliche Polymere. Daneben können in geringen Mengen anionische und nichtionische Tenside, Lösemittel (z.B. Ethanol, Isopropanol), Lösungsvermittler, Konservierungsmittel sowie Farb-, Duft- und Hilfsstoffe enthalten sein.
Reinigungsmittel enthalten häufig einen vergleichsweise hohen Lösemittelanteil. Eine Orientierung zum Lösemittelgehalt bietet der GISCODE:
- GG10, GG40, GG70; GU40, GU70, GU73: lösemittelfrei
- GG20, GG50, GG60, GG80, GG90; GU50, GU55, GU80, GU83, GU85: bis zu 30 % wasserlösliche Lösemittel
Die Pflegemittel enthalten tendenziell eher geringere Lösemittelanteile. Der GISCODE unterscheidet hier zwischen:
- GE10: weniger als 5 % Lösemittel
- GE20: 5-15 % wasserlösliche Lösemittel
Quellen: BG Bau, Herstellerinformationen
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Reinigungs- und Pflegemittel enthalten problematische Inhaltsstoffe (nicht ionische Tenside wie APEO1, Fluor- und Silikontenside, EDTA2, NTA3, Phosphate, etc.), die ins Abwasser gelangen und so die Umwelt oder die menschliche Gesundheit belasten können. In der Datenbank für Inhaltsstoffe von Detergenzien („Detergent Ingredient Database“ - DID-Liste 2014) sind die in Reinigungsmitteln am häufigsten verwendeten Stoffe aufgeführt. Die Datenbank enthält Daten zur Toxizität gegenüber Wasserorganismen (kritisches Verdünnungsvolumens) und zur biologischen Abbaubarkeit der Stoffe. Alle im Endprodukt enthaltenen Tenside sollten aerob biologisch leicht abbaubar und unter anaeroben Bedingungen abbaubar sein. Produkte mit dem Blauen Engel oder dem Österreichischen Umweltzeichen erfüllen diese Anforderungen.
Gesundheitsgefahren können außerdem von den enthaltenen Lösemitteln ausgehen. Zudem können Reinigungs- und Pflegemittel gesundheitsschädliche Stoffe wie allergene Duftstoffe und Konservierungsmittel beeinhalten. Problematische Duftstoffe sind z.B. Nitromoschus- oder polycyclische Moschusverbindungen.
Die in Grundreinigern enthaltenen Alkalien können Verätzungen hervorrufen (Vorsorge durch mildalkalische Produkte - siehe Alternativen).
In vielen Pflege- und Reinigungsmittel können kleinste Kunststoffpartikel, auch "Mikroplastik“ genannt, enthalten sein, welche in das Abwasser und in weiterer Folge in die Nahrungskette gelangen können.Viele Hersteller verzichten bereits freiwillig auf den Einsatz von Mikroplastik, ein Verbot wurde bsiher noch von keinem Land ausgesprochen.
Alternativen
Für die Bauschlussreinigung sind nach Möglichkeit lösemittelfreie, nicht reizend eingestufte Produkte mit GISCODE GU40 einzusetzen. Falls die Anwendung lösemittelhaltiger Produkte notwendig ist, sollten bevorzugt nicht entzündliche Produkte (GISCODE GU50) eingesetzt werden.
Die Grundreinigung ist aus ökologischer Sicht möglichst selten anzuwenden. Die bestehende Bodenbeschichtung ist daher mit entsprechenden Reinigungstechniken und -mitteln möglichst lang zu erhalten, härtnäckige Verschmutzungen sind zu vermeiden (z.B. mit Hilfe von Schmutzschleusen). Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den in den Grundreinigern enthaltenen Alkalien (ätzend) und Lösemitteln - insbesondere von 2-Butoxyethanol (Gesundheitsschäden bei Hautkontakt) - aus. Grundreiniger mit GISCODE GG60, GG70, GG80 und GG90 sollten deswegen vermieden werden. Als Alternativen gibt es Grundreiniger ohne 2-Butoxyethanol und geringerer Alkalienkonzentration (GISCODES GG10 bis GG50) im Handel. Wenn technisch möglich, ist der Einsatz von Grundreinigern mit GISCODE GG10 (lösemittelfrei) bzw. falls erforderlich mit GISCODE GG20 (lösemittelhaltig) gegenüber den lösemittelhaltigen bzw. den stärker alkalischen Produkten zu bevorzugen. Falls mit natürlichen Flüssigseifen das Auslangen zu finden ist, sind solche Produkte zu empfehlen.
Es gibt außerdem eine Reihe von Produkten, welche mit dem Blauen Engel oder dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert sind (siehe Reiter Zeichen & Deklarationen). In diesen Produkten sind besonders gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe nicht enthalten oder zumindest begrenzt. Die Liste der beschränkten Substanzen ist in den jeweiligen Vergaberichtlinien zu finden (siehe Quellen).
1) APEO ... Alkylphenolethoxylate
2) EDTA ... Ethylendiamintetraessigsäure
3) NTA ... Nitrilotriessigsäure
Lieferzustand
Meist in flüssiger Form in Gebinden.
Quellen
BG BAU: Einstufungen nach dem GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel. Januar 2017.
Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter diverser Hersteller von elastischen Bodenbelägen sowie von Reinigungs- und Pflegemitteln
Blauer Engel, DE-UZ 194 Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger. Ausgabe Januar 2015
Österreichisches Umweltzeichen, Richtlinie UZ 63 Bodenpflegemittel. Version 2.0. 1. Juli 2017
Österreichisches Umweltzeichen, Richtlinie UZ 30 Reinigungsmittel für harte Oberflächen
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.
Übersicht Planungsgrundlagen: Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Stand 07/2024
Grundreiniger / sonstige Mittel für Bauschlussreinigung / Erstpflegemittel | ||
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Material- ökologische Anforderungen |
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS |
Textbausteine in WECOBIS basieren auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dieser stellt derzeit keine Anforderungen an Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege. |
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Quellen für material- ökologische Anforderungen |
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS. |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG | |
Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung(z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten). Es gibt dort auch Infos zu Reinigung und Hygiene, was aber eher den laufenden Betrieb betrifft und weniger die Bauschlussreinigung. | |
baubook ÖkoBauKriterien |
Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Man findet dort derzeit zwar keine Produktdeklarationen, aber Kriterium 4.2.1 für emissionsarme Reinigungsmittel für die Baustelle |
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Mögliche Nachweis- dokumente |
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen | |
gesetzlich vorgeschrieben: | ||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Produkte für die Bauschlussreinigung und Erstpflege werden als Gemische eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. → z.B. Nachweis zu gefährlichen Stoffen / Gefahreneinstufungen, SVHC >= 0,1 Gew.-%, VOC-Gehalt, Emissionen während der Verarbeitung | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen; Emissionsprüfberichte | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen. |
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Übersicht / Anwendungsbereiche
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Bauschlussreinigung und Erstpflege von harten Bodenbelägen
Stand 08/2024
Grundreiniger |
Sonstige Mittel für die Bauschlussreinigung |
Erstpflegemittel |
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Umweltzeichen |
Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen |
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Blauer Engel DE-UZ 194 Handgeschirrspülmittel und Reiniger für harte Oberflächen (Ausgabe 2022) |
- (Grundreiniger sind vom Geltungsbereich des DE-UZ 194 ausgenommen) |
(+) (Fußbodenreiniger als Untergruppe der Allzweckreiniger; derzeit keine Produkte für die Bauschlussreinigung zertifiziert) |
- (Fußbodenpflegemittel ohne Reinigungswirkung sind vom Geltungsbereich des DE-UZ 194 ausgenommen) |
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Österreichisches Umweltzeichen / Haushalt, Reinigung |
+ |
+ |
+ |
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EU-Ecolabel (Blume) / Reinigungsmittel für harte Oberflächen* |
- (derzeit keine Vergaberichtlinie vorhanden) |
+ |
- (derzeit keine Vergaberichtlinie vorhanden) |
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Nordic Swan Ecolabel
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- |
+ (Nordic Ecolabelling of Cleaning Products, Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) |
- | |
natureplus Umweltzeichen |
- |
- | - | |
eco-INSTITUT-Label / Reinigungsmittel für harte Fußböden |
- |
(+) | - | |
EMICODE / Raumlufthygiene |
- | - | - | |
Cradle to Cradle2 / Built Environment and Furnishings | - | - | - | |
GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen |
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GISBAU Produkt-Code / GISCODE |
GG10 Grundreiniger, nicht gekennzeichnet, lösemittelfrei GG20 Grundreiniger, nicht gekennzeichnet, lösemittelhaltig GG40 Grundreiniger, reizend (inklusive schwere Augenschäden), lösemittelfrei GG50 Grundreiniger, reizend (inklusive schwere Augenschäden), lösemittelhaltig GG60 Grundreiniger, reizend (inklusive schwere Augen GG70 Grundreiniger, ätzend, lösemittelfrei GG80 Grundreiniger, ätzend, lösemittelhaltig GG90 Grundreiniger, ätzend, lösemittelhaltig mit 2-Butoxyethanol GG0 Grundreiniger, sonstige |
In der Gruppe der Unterhaltsreiniger gibt es 14 verschiedene GISCODES (nur zum Teil lösemittelfrei) von GU10 - GU85, die hier nicht alle einzeln aufgeführt werden. |
GE10 Emulsionen / Dispersionen |
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GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) |
Substitutionspflicht nach TRGS 617: immer erforderlich bei lösemittelhältigen Produkten (Einsatz muss technisch begründet sein) | |||
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) |
Verwendung von lösemittelfreien Produkten (--> GG10) bzw. von zumindest nicht gekennzeichneten Produkten (--> GG20). Grundreinigung nach Möglichkeit vermeiden. |
Verwendung von lösemittelfreien, nicht als reizend eingestuften Produkten (--> GU40) Falls die Anwendung lösemittelhaltiger Produkte notwendig ist, sollten bevorzugt nicht entzündliche Produkte (GISCODE GU50) eingesetzt werden. |
Verwendung von lösemittelfreien Produkten (--> GE10) | |
Umweltproduktdeklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen |
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EPD |
- | - | - | |
Branchen-EPD | - | - | - | |
Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze |
- |
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Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen |
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG |
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baubook ÖkoBauKriterien | Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten. 2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! 3 Die Kriterien der Österreichischen Umweltzeichen-Richtlinie UZ 30 sind mit jenen des EU Ecolabels (Beschluss (EU) 2017/1217 der Kommission vom 23. Juni 2017) harmonisiert. Ausnahme: Gebrauchsfertige Allzweckreiniger wurden nicht in die Produktgruppendefinition für das Österreichische Umweltzeichen übernommen.
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
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Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung der Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege
Stand 12/2017
Für den Einsatz von Produkten aus der Gruppe der Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege enthält BNB-Kriterium 1.1.6 zur Zeit keine spezifischen Anforderungen. Es empfiehlt sich aber auch hier die grundsätzlich für die Erfüllung der Anforderungen für Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
Reinigungs- und Pflegemittel für die Bauschlussreinigung und Erstpflege können Lösemittelemissionen verursachen, die vor allem während der Verarbeitungsphase relevant sind. Es handelt sich dabei zumeist um Alkohole, Glykole und diverse organische Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel oder Duftstoffe.
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Grundreiniger | hoch | keine |
Reinigungsmittel | hoch | keine |
Pflegemittel | möglich | keine |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen". |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
Quellen
Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 21.07.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN_3.1.3 Version V 2015 (Online-Quelle)