Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Silanmodifizierte Polymerklebstoffe (MS-Polymer-Klebstoffe, SMP-Klebstoffe) sind Einkomponenten-Klebstoffe, die durch eine chemische Reaktion aushärten (im Gegensatz zu physikalisch aushärtenden Systemen). Die Produkte sind den MS-Hybrid Dichtstoffen sehr ähnlich. Es werden auf dem Markt auch Produkte angeboten welche sowie zum Kleben als auch zum Dichten verwendet werden könnnen. Der Aushärtungsprozess wird ausgelöst durch Luftfeuchtigkeit in Gegenwart eines Katalysators. Dabei wird vom Klebstoffsystem unter Einwirkung von Luftfeuchtigkeit Alkohol abgespaltet. Die Reaktion verläuft im neutralen PH-Bereich. Meist werden bei der Herstellung der MS-Polymere Silane mit Methoxygruppen eingesetzt, weshalb bei der Aushärtung des Klebstoffs Methanol abgespalten wird.
Wesentliche Bestandteile
MS-Polymer-Klebstoffe bestehen aus silanmodifizierten Polymeren, Weichmachern, Vernetzer- oder Wasserfängersilanen sowie Füllstoffen und Additiven. Die eingesetzten Polymere bestehen meist aus einem Polyether (Polypropylenglykol) mit silanisierten Endgruppen, die vernetzt werden können. Die Konfiguration der reaktiven Gruppe an jedem Kettenende ist entscheidend für die elastischen Eigenschaften der Klebstoffe. Die Silangruppen sind meist vom Typus Methoxysilan. Diese reagieren mit Feuchtigkeit aus der Luft oder den umgebenden Materialien und bilden in Anwesenheit von Katalysatoren Silanole. Die Silanole kondensieren zu sehr stabilen Siloxan-Netzwerken.
Charakteristik
Silanmodifizierte Polymerklebstoffe härten durch eine chemische Reaktion mit der Luftfeuchtigkeit. Sie sind sehr flexibel sowie elastisch und zeichnen sich durch eine gute Haftung auf einer Vielzahl von Substraten wie Holz, Metallen, Keramik, Glas, Gummi und Kunststoffen aus. Anders als bei vielen Silikon- oder Polyurethanklebstoffen können MS-Polymer-Klebstoffe ohne Primer direkt auf die Oberfläche aufgetragen werden. Die Produkte mit Silanmodifizierten Polymeren sind entweder für das Dichten oder Kleben optimiert (siehe auch MS-Hybrid Dichtstoffe). Klebstoffe sind in der Regel etwas härter, Dichtstoffe dafür weicher und dehnbarer. Je nach Produkt variiert die Zeit bis eine gewisse Klebekraft aufgebaut ist und die zu klebenden Teile zusammengefügt und noch justiert werden können. Ebenso ist die Viskosität je nach Produkt unterschiedlich. Die meisten Silanmodifizierten Polymerklebstoffe sind jedoch pastös-standfest eingestellt. Hierdurch läuft der Kleber nicht und eine grössere Anfangshaftung wird erreicht. Parkettkleber sind in der Regel flüssiger, damit sie mit einem Zahnspachtel großflächig verteilt werden können.
Besondere Eigenschaften:
- Lösemittelfrei
- Temperaturbeständig (-40 bis 120°C)
- Gummiartig zäh-elastisch
- Gute Haftung auf unterschiedlichen Untergründen (porös oder glatt)
- Auch als Dichtmasse nutzbar (siehe MS-Hybrid Dichtstoffe)
- Überstreichbar / überlackierbar
- Schrumpft wenig beim aushärten (typisch <3%)
- Durchhärting ca. 2-3 mm pro 24 Stunden (bei 20°C und 50% Luftfeuchte)
- Bruchdehnung ca. 200-400%
- Shore A Härte DIN 53505: 40-60
Einschränkungen:
- Nicht besonders UV-stabil. Dies sollte vor allem bei Verwendung im Außenraum bei direkter Sonneneinstrahlung beachtet werden.
- Wegen der elastischen Konsistenz reißt der Kleber bei höherer Belastung. Die Zugfestigkeit liegt ca. bei 2-5 N/mm2. Im Vergleich dazu liegt die Zugfestigkeit bei Epoxidharz-Klebstoffen bei ca. 30-80 N/mm2.
- Geringe Chemikalienbeständigkeit (z.B. gegen aromatische Lösungsmittel, konzentrierte Säuren und chlorierte Kohlenwasserstoffe)
- Keine flächige Verklebung von zwei luftdichten Materialien möglich, da der Klebstoff Luftfeuchtigkeit zur Aushärtung benötigt.
- Wird eine dickere Klebefuge dauerhaft belastet, kann es dazu kommen, dass die Klebefuge kriecht (sich dauerhaft plastisch verformt)
Im Kontakt mit geölten Holzoberflächen kommt es in manchen Fällen zu weißen salzkristallartigen Ausblühungen oder weißen Kleberändern.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Bei der Aushärtung von MS-Polymer-Klebstoffen entstehen geringe Mengen an Methanol. Diese Emisionen können für die Verarbeitung und bei einer großflächigen Anwendung relevant sein. Deshalb sollte bei der Verarbeitung auf eine ausreichende Belüftung geachtet werden. Zudem enthalten die Klebstoffe Weichmacher und kennzeichnungspflichtige Zinnkatalysatoren. Es sind auch weichmacherfreie Systeme erhältlich. Aus ökologischer Sicht sind sie den weichmacherhaltigen Systemen vorzuziehen. Die Katalysatoren sind Stand der Technik und auch in gewissen Dichtstoffen vorhanden.
Lieferzustand
MS-Polymer-Klebstoffe werden als 1K-Klebstoffe in Kartuschen, Schlauchbeuteln oder größeren Kunststoffgebinden (Parkettkleber) geliefert.
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
Die Anwendungsmöglichkeiten von Silanzmodifizierten Polymerklebstoffen sind sehr vielfältig. Im Vergleich zu harten Klebstoffen eignen sich MS-Polymerklebstoffe sehr gut als Parkettklebstoff. In Abhängigkeit der Luftfeuchtigkeit dehnt sich Holz aus oder schrumpft. Diese Formveränderungen können durch die elastischen MS-Polymerklebstoffe sehr gut aufgenommen werden.
Weiterhin werden diese Klebstoffe im Bau für das Verkleben von Türzargen, Fensterbänken, Platten, Paneelen, Fußbodenleisten, Zierleisten und Isolationsmaterialien verwendet.
MS-Polymerklebstoffe eignen sich für eine Vielzahl von Materialien wie:
- Blanke und lackierte Metalle
- Keramik
- Glas
- Naturstein
- Holz und Holzwerkstoffe
- Kunststoffe
- Zement- und Gipsgebundene Materialien
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Aufgrund der möglichen Emissionen von Methanol aus Silanmodifizierten Polymerklebstoffen und ihrem Gehalt an Weichmachern und kennzeichnugspflichtigen Katalysatoren stellen Dispersionsklebstoffe eine Alternative dar, die hinsichtlich Umwelt und Gesundheit weniger belastend ist. Allerdings unterscheiden sich die Dispersionsklebstoffe in ihrer Gebrauchstauglichkeit und den möglichen Anwendungsbereichen von den Silanmodifizierten Polymerklebstoffen.
Quellen
wikidorf - (abgerufen am 16.09.2014)
H. Mikaelsson, H. Motzet, Elastische Parkettklebstoffe – Die Erfolgsgeschichte einer Innovation, (abgerufen am 19.09.2014)
Feste Verbindung – European Coatings (abgerufen am 19.09.2014)
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.
Übersicht Planungsgrundlagen: Klebstoffe
Stand 07/2024
Dispersions-Klebstoffe | Epoxidharz-Klebstoffe | Lösemittel-Klebstoffe | Polyurethan-Klebstoffe | Silanmodifizierte Polymere (SMP) | Kleister | ||
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Material- ökologische Anforderungen |
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | ||||||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS |
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge |
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge --- Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten |
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge --- Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten |
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge --- Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten --- Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA --- Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade --- Dispersions- + PU-Klebstoffe im Außenraum |
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge |
Tapetenkleber | |
Quellen für material- ökologische Anforderungen |
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||||||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen Klebstoffe hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS. |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG | ||||||
Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten). | ||||||
baubook ÖkoBauKriterien | Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Klebstoffe finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Kleb- und Füllstoffe. | ||||||
Mögliche Nachweis- dokumente |
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen | ||||||
gesetzlich vorgeschrieben: | |||||||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Klebstoffe werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. → z.B. Nachweis zu gefährlichen Stoffen / Gefahreneinstufungen, SVHC >= 0,1 Gew.-%, VOC-Gehalt, Emissionen während der Verarbeitung |
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Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC | für Fliesen-Klebstoffe gemäß EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten + ggf. für Klebstoffe in Sonderkonstruktionen | - | |||||
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen1 aus Gesundheits- schutzgründen |
(+) | - (keine Verwendung als Bodenbelagsklebstoff) |
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1 Bodenbelagsklebstoffe benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nach wie vor* eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
abZ der Gruppen: Eine Liste aller aktuell zugelassenen Bodenbelagsklebstoffe findet man beim DIBt (download Liste). Von Lösemittel-Klebstoffen können die Anforderungen vermutlich nicht eingehalten werden. *Hinweis: Das EuGH-Urteil, das bestimmte abZ außer Kraft setzte, hat für Bodenbelagsklebstoffe keine Relevanz, da sie keiner hEN unterliegen (s. Lexikonbegriff abZ). |
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freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen; Emissionsprüfberichte |
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Klebstoffen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen. |
Übersicht Lebenszyklusinformationen: Klebstoffe
Stand 10/2015
Dispersions-Klebstoffe | Epoxidharz-Klebstoffe | Lösemittel-Klebstoffe | Polyurethan-Klebstoffe | Silanmodifizierte Polymere (SMP) | Kleister | ||
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Rohstoffe | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe) |
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Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft | |||||||
Anteil fossiler Rohstoffe | 40-60 M-% | 40-60 M-% | 70-100 M-% | 60-80 M-% | 48 M-% | 0-2% | |
Anteil mineralischer Rohstofffe | 30-40 M-% | 30-40 M-% | 0-30 M-% | 20-40 M-% | 52 M-% | - | |
Anteil erneuerbarer Rohstoffe | 10-20 M-% | 10-20 M-% | - | - | - |
98-100 M-% |
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Charakteristische Inhaltsstoffe | |||||||
Bindemittel | Kunst- oder Naturharze | Epoxidharze + Härter (Amine) | Polyolefin-Copolymere | Isocyanatpolymere 2K: + Härter (Alkohole oder Öle) |
silanmodifizierte Polymere | Carboxymethylcellulose | |
Lösemittel | 0-5% | 0- >5% | 30-85% | 0-10% | - | - | |
Herstellung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung) | ||||||
ÖKOBAUDAT-Datensätze | Datensätze zu Klebstoffen liegen noch nicht vor (Stand 05/2021). Eine Einordnung im Gliederungssystem ist derzeit nicht vorgesehen. | ||||||
Verarbeitung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen) | ||||||
Verarbeitungsweise / Lieferzustand | 1K-Klebstoffe, flüssig | 2K-Klebstoffe, flüssig | 1K-Klebstoffe, flüssig | 1K- und 2K-Klebstoffe, flüssig | 1K-Klebstoffe, flüssig | Pulver zum Anrühren mit Wasser | |
Abbindemechanismus | physikalisches Abbinden: Verdunsten d. Wassers |
chem. Abbinden: Reaktion zwischen Harz und Härter |
physikalisches Abbinden: Verdunsten des Lösemittels | chem. Abbinden: Reaktion zwischen Harz und Härter (2K) bzw. Luftfeuchtigkeit (1K) |
chem. Abbinden (Reaktion zwischen Klebstoff und Luftfeuchtigkeit) | physikalisches Abbinden: Verdunsten d. Wassers |
|
Arbeitshygienische Risiken (siehe im Detail Reiter Zeichen & Deklarationen) | bei lösemittelfreien Produkten (D1) gering | mindestens reizend (RE0), zum Teil erheblich |
erheblich
|
bei 1K (RU0,5) gering, bei 2K-Systemen zum Teil erheblich |
gering | gering | |
Nutzung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen) | ||||||
VOC-/SVOC-Emissionen | möglich (ggf. Lösemittel, Weichmacher) | möglich (ggf. Lösemittel, Weichmacher) | hoch | möglich (ggf. Lösemittel, Weichmacher) | möglich (ggf. Weichmacher) | keine | |
Nachnutzung | Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung) | ||||||
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit | Die Rückbaubarkeit von Klebstoffen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. |
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Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit | Klebstoffe müssen als Anhaftungen entsorgt werden und sind daher nicht verwertbar. |
Gefahrstoffverordnung
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem
GISCODES für Wand- und Deckenfarben, innen + außen
Details zum neuen GISCODE siehe Lexikon → GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer)
Aus rein arbeitshygienischer Sichtweise sollten wasserbasierte, nicht alkalische oder ätzende Produkte mit einem Lösemittelgehalt von max. 40g/l (BSW10 / BSW20), im Idealfall außerdem konservierungsmittelarm (BSW10) und ohne zusätzlichen Filmschutz bevorzugt werden.
In Frage kommen für BSW10 Dispersionsfarben, Naturharzfarben und aufgrund einer Sonderregelung Silikatfarben (s.u., eig. BSW40), für BSW 20 auch Leimfarben oder Siliconharzfarben. Polymerisatharzfarben sind lösemittelbasiert (BSL20, BSL30).
Die am wenigsten umweltbelastenden und immer lösemittel- und konservierungsmittelfreien Kalkfarben tragen hier jedoch aufgrund ihrer Alkalität (Arbeitshygiene) den höchsten GISCODE der Beschichtungsstoffe (BSW60). Ähnliches gilt für reine Silikatfarben (BSW60; früher: M-SK02) bzw. Dispersionssilikatfarben als Fassadenfarben (BSW40; früher: M-SK01). Eine Ersatzstoffsuche wird allerdings auch in den zugehörigen GISBAU-Datenblättern nicht als zwingend, sondern als "Kann-Regelung" bezeichnet. Eine Sonderregelung gibt es lt. Auskunft GISBAU für Dispersionssilikatfarben im Innenraum. Sie dürfen trotz Alkalität in BSW10 eingestuft werden, wenn sie nicht in EUH208 (kann allergische Reaktionen hervorrufen) eingestuft sind, was für die meisten Innensilikatfarben wohl zutrifft, und wenn nachweislich keine Reizwirkung auf Augen oder Haut besteht. Auf dem Markt sind die Produkte allerdings nicht durchgängig entsprechend codiert.
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Als Klebstoffe sollten bevorzugt 1-komponentige, lösemittelfreie und schadstoffarme Produkte zur Anwendung kommen. Insbesondere in Innenräumen sollte zudem auf möglichst emissionsarme Produkte geachtet werden. Produkte mit Umweltzeichen, z.B. Blauer Engel DE-UZ 113 oder EMICODE EC1plus, erfüllen zahlreiche Anforderungen zu VOC und gefährlichen Stoffen, die auch über das AgBB-Bewertungsschema (s.u.) hinausgehen.
→ Reiter Zeichen & Deklarationen
Aus ökologischer Sicht gibt es keine besseren Klebstoffe als Kleister. Sie sind gesundheitlich unbedenklich und weisen kein Umweltgefährdungspotential auf. Der Anwendungsbereich ist jedoch auf das Befestigen von Tapeten beschränkt.
Abgesehen vom Kleister als Tapetenkleber gibt es im Hochbau aus dem Bereich der Klebstoffe keine umwelt- oder gesundheitsfreundlicheren Alternativen zu lösemittelfreien Dispersions-Klebstoffen (GISCODE D1), von denen es für die meisten Anwendungsbereiche auch geeignete Produkte gibt. Dispersions-Klebstoffe sind zwar in Wasser dispergiert, können aber auch Lösemittel enthalten. Ähnliche ökologische Eigenschaften wie lösemittelfreie Dispersions-Klebstoffe weisen die grundsätzlich lösemittelfreien silanmodifizierten Polymerklebstoffe (häufig auch als SMP- oder Hybrid-Klebstoffe bezeichnet) auf, sofern weichmacherfreie Produkte mit GISCODE RS10 verwendet werden. SMP-Klebstoffe können Methanol emittieren (AGW wird bei GISCODE RS10 i.d.R. eingehalten), enthalten z.T. Weichmacher (weichmacherfreie Systeme sind erhältlich) und ggf. kennzeichnungspflichtige Katalysatoren (Produkte mit GISCODE RS10 sind kennzeichnungsfrei). Allerdings unterscheiden sich die Dispersions-Klebstoffe in ihrer Gebrauchstauglichkeit und den möglichen Anwendungsbereichen von den Silanmodifizierten Polymerklebstoffen.
Epoxidharz-Klebstoffe sind grundsätzlich 2-komponentig (= Harz + Härter). Beide Komponenten enthalten reizende Substanzen. Eine Sensibilisierung durch Hautkontakt ist möglich. Entsprechend sind bei der Verarbeitung umfangreiche Schutzmaßnahmen (Handschuhe, lange Kleidung, Atemschutz) notwendig. Die Harzkomponente ist giftig für Wasserorganismen und darf nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.
Die Verarbeitung von 2-komponentigen Reaktionsharzen ist zudem anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige Emissionen entstehen.
Polyurethan-Klebstoffe gibt es ein- oder 2-komponentig. Sie können bei der Verarbeitung Augen, Atmungsorgane und Haut reizen sowie eine allergische Reaktion durch Einatmen auslösen (Sensibilisierung). Bei sensibilisierten Personen kann eine Exposition bereits in sehr geringen Konzentrationen zu allergischen Reaktionen führen. Aerosole (feinste Partikel in der Luft) von PUR-Klebstoffen stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Diese Gefährdung ist beim Spritzen oder Sprühen relevant und erfordert zusätzliche Arbeitsschutzmassnahmen.
Es gibt allerdings auch einkomponentige, kennzeichnungsfreie, lösemittelfreie Polyurethan-Verlegwerkstoffe (GISCODE RU0,5). Diese sind einfacher in der Verarbeitung und weisen geringere ökologische Risiken auf.
Der hohe Lösemittelgehalt der Lösemittel-Klebstoffe stellt ein luft- und arbeitshygienisches Risiko dar. Gemäß TRGS 610 (Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich) ist "die Verwendung von stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen für den Bodenbereich grundsätzlich nicht mehr notwendig. Es wird empfohlen im gewerblichen und im nicht gewerblichen Bereich stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich nicht mehr einzusetzen."
Ihre Anwendung sollte aus luft- und arbeitshygienischen Gründen auf Spezialfälle beschränkt bleiben (s. Allgemeines / Anwendungsbereiche). In Aufenthaltsräumen ist die Verwendung von Lösemittel-Klebstoffen als Bodenbelagsklebstoff aufgrund der bauaussichtlichen Anforderungen (s.u. abZ) sowieso ausgeschlossen, da das AgBB-Bewertungsschema vermutlich nicht eingehalten werden kann.
Der Einsatz von Epoxidharz-Klebstoffen, 2-komponentigen Polyurethan-Klebstoffen oder Lösemittel-Klebstoffen ist in der Regel technisch begründet.
Gerade bei der Auswahl von Bodenbelägen sollte daher für eine ökologische Baustoffwahl der notwendige Klebstoff bereits in der Planungsphase in die Materialentscheidungen einbezogen werden.
Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen für Bodenbelagsklebstoffe
Bei allen Bodenbelagsklebstoffen, die in Aufenthaltsräumen eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ der Gruppen Z-155.10 / Parkettbodenbelagsklebstoffe oder Z-155.20 / Universalbodenbelagsklebstoffe) mit Aussagen zum Gesundheitsschutz vorliegt (baurechtliche Anforderung!). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Bodenbelagsklebstoffe, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Übersicht / Anwendungsbereiche
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Klebstoffe
Stand 08/2024
Epoxidharz-Klebstoffe | Lösemittel-Klebstoffe | Polyurethan-Klebstoffe | Silanmodifizierte Polymere (SMP) auch: Hybrid-Klebstoff |
Kleister | |||
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Umweltzeichen |
Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen |
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Blauer Engel DE-UZ 113 Bodenbelags- klebstoffe und andere Verlegewerkstoffe (Ausgabe 2019) |
+ (nur lösemittelfreie Produkte) |
x (aufgrund der Inhaltsstoffe / 2K-Klebstoffe nicht im Geltungsbereich) |
x (nicht emissionsarm möglich / definitionsgemäß nicht lösemittelfrei) |
2K-Klebstoffe: (aufgrund der Inhaltsstoffe + nicht im Geltungsbereich) ---- |
+ | - | |
Österreichisches Umweltzeichen | - |
- | - | - | - | - | |
EU Ecolabel (Blume) |
- | - | - | - | - | - | |
- | - | - | - | - | - | ||
natureplus Umweltzeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) |
(+) |
x |
x | x | x | (+) |
|
eco-INSTITUT-Label / Kleber und Klebstoffe | + | (+) | x | (+) | (+) | (+) | |
EMICODE / EC1plus (sehr emissionsarm) - EC2 (emissionsarm) / Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich) |
+ (nur lösemittelfreie Produkte) |
+ (nur lösemittelfreie Produkte) |
x (nicht emissionsarm / nicht lösemittelfrei möglich) |
+ (nur lösemittelfreie Produkte) |
+ | - | |
Cradle to Cradle2 / Built Environment and Furnishings |
(+) (ggf. Produktverfügbarkeit für Material Health) |
x |
(+) (ggf. Produktverfügbarkeit für Material Health) |
- | |||
GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen |
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Dispersionsprodukte: Verlegewerkstoffe D1 - D3 (alt: D4-D7) |
Epoxidharze: RE05 - RE75 (alt: RE0-RE3) |
Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe S0,5 - S2 (alt: S3-S6) |
Polyurethan-Klebstoffe / -Vorstriche --- PU-Systeme (punkt- und linienförmige Verklebungen) |
MS-Polymere / Produkte auf Basis silanfunktioneller Prepolymere RS10 |
- |
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GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) |
bei D1 nicht erforderlich | immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) | immer erforderlich (Einsatz soll gemäß TRGS 610 auf Spezialfälle beschränkt sein) |
Klebstoffe / Vorstriche: PU-Systeme: immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) |
nicht erforderlich |
- |
|
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) |
D1 (kennzeichnungsfrei, lösemittelfrei) | RE05 (Epoxidharz-dispersionen) |
S0,5 (lösemittel-kontrolliert, leicht-entzündlich) Anwendung nur in Spezialfällen! |
RU0,5 (kenn-zeichnungsfrei, lösemittelfrei) |
RS10 (kenn-zeichnungsfrei, lösemittelfrei) | - | |
Umweltprodukt-deklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen |
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EPD1 | - | - | - | - | - | - | |
Branchen-EPD1 | (+) dispersionsbasierte Produkte |
- | - | - | - | - | |
Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze | - | ||||||
Hinweis: Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden. |
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Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen |
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG |
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baubook ÖkoBauKriterien |
Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten. 2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
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Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung Klebstoffe als Verlegewerkstoffe
Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)
Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen | Qualitätsniveau erreichbar?1 |
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10a | Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten2 → Erläuterungen s.u. |
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 |
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mineralische Fliesenkleber, silanmodifizierte Polymerklebstoffe, |
ja | ja | ja | ja | ja |
lösemittelarme oder lösemittelhaltige Produkte aus der Gruppe der: Dispersions-Klebstoffe, Polyurethan-Klebstoffe, Epoxidharz-Klebstoffe stark lösemittelhaltig: Lösemittel-Klebstoffe (nur im Spezialfall → GefStoffV) |
ja | nein | nein | nein | nein | |
10b | Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge2 → Erläuterungen s.u. |
QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 |
silanmodifizierte Polymerklebstoffe, lösemittelfreie Dispersions-Klebstoffe | ja | ja | ja | ja | ja | |
lösemittelfreie 1K-Polyurethan-Klebstoffe *mit Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel |
ja | ja | ja | ja* | ja* | |
lösemittelfreie Polyurethan-Klebstoffe, lösemittelfreie Epoxidharz-Klebstoffe (nach Ersatzstoffprüfung → GefStoffV) | ja | ja | ja | nein | nein | |
lösemittelarme oder lösemittelhaltige Produkte aus der Gruppe der: Dispersions-Klebstoffe, Polyurethan-Klebstoffe, Epoxidharz-Klebstoffe stark lösemittelhaltig: Lösemittel-Klebstoffe (nur im Spezialfall → GefStoffV) |
ja | nein | nein | nein | nein | |
12 | Tapetenkleber | QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 |
Kleister (bis QN4 ohne weitere Nachweise), lösemittelfreier Dispersions-Klebstoffe | ja | ja | ja | ja | ja | |
ggf. lösemittelhaltiger Klebstoff | ja | nein | nein | nein | nein | |
Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs | ||||||
Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten Inhalt aufklappen | ||||||
Für das Verlegen von Fliesen und Platten sollten bevorzugt mineralische Fliesenkleber (Pulverkleber, die mit Wasser angerührt werden) zur Verwendung kommen. Bis einschließlich QN3 müssen diese keine besonderen Anforderungen erfüllen. Erst ab QN4 ist mindestens ein Emicode EC1 erforderlich, wofür aber ausreichend Produkte zur Verfügung stehen. Da bereits ab QN2 lösemittelfreie Produkte erforderlich sind, kann mit Lösemittel-Klebstoffen höchstens die Mindestanforderung QN1 (Produktdokumentation, Deklaration SVHC) erfüllt werden. Ihre Anwendung sollte aber aus luft- und arbeitshygienischen Gründen sowieso auf Spezialfälle beschränkt bleiben. |
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Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge Inhalt aufklappen | ||||||
Es ist gut möglich, mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der Dispersions-Klebstoffe oder silanmodifizierten Polymerklebstoffe die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen. Die Produkte müssen zwar ab QN4 umfangreiche stoffliche Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 113 erfüllen, dafür sind aber ausreichend Produkte dieser Produktgruppen zertifiziert. Auch entsprechende Produkte aus der Gruppe der lösemittelfreien 1K-Polyurethan-Klebstoffe können im Prinzip alle Anforderungen erfüllen, allerdings ist derzeit (05/2021) kein Produkt aus dieser Gruppe für den Blauen Engel zertifiziert, weshalb der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden müsste. |
Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Klebstoffe als Verlegewerkstoffe
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.
2 Die Anforderungen betreffen Vor-Ort-verarbeitete Verlegewerkstoffe. Für werkseitig verarbeitete Verlegewerkstoffe (z.B. für Fertigbodenelemente) gelten dieselben Anforderungen wie für Vor-Ort-verarbeitete Verlegewerkstoffe, wenn Nachweise zur Einhaltung der 31.BIMSchV bzw. TA-Luft nicht in schriftl. Form vorgelegt werden können.
→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen für Planung und Ausschreibung sind in den WECOBIS Planungs- & Ausschreibungshilfen (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
→ Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
→ Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
→ werkseitig aufgebrachte Verlegewerkstoffe
→ Tapetenkleber
P&A zu punkt- und linienförmigen Verklebungen:
→ Dispersions- und PU-Klebstoffe im Außenraum
→ Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
→ Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.
Einordnung Klebstoffe im Bestand
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Klebstoffe siehe dazu Klebstoffe im Bestand.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.
Einordnung Klebstoffe
In den meisten Anwendungsbereichen gibt es lösemittelfreie, 1-komponentige (1K-) Klebstoffe als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen als lösemittelhaltige oder 2-komponentige (2K-) Produkte.
Klebstoffe, die als Bodenbelagsklebstoffe verwendet werden, benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Diese Regelung für Bodenbelagsklebstoffe ist nicht vom EuGH-Urteil betroffen und gilt weiterhin.
Eine Liste von Bodenbelagsklebstoffen mit abZ kann auf der Seite des DIBt heruntergeladen werden. Von Lösemittel-Klebstoffen können die Anforderungen vermutlich nicht eingehalten werden.
→ DIBt - Verzeichnis zugelassener Bodenbelagsklebstoffe
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Kleister |
keine | keine |
lösemittelfreie 1K-Produkte1,2: lösemittelfreie 2K-Produkte1: |
möglich | keine |
lösemittelarme Produkte (< 5% Lösemittel): Dispersions-Klebstoffe (1K), Epoxidharz-Klebstoffe (2K), Polyurethan-Klebstoffe (2K) |
möglich | keine |
lösemittelhaltige Produkte: |
hoch | keine |
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen | |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen". |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
1 Beim Einsatz lösemittelfreier Klebstoffe entstehen keine bzw. kaum Lösemittelemissionen. Jedoch können höhersiedende Stoffe (z.B. Weichmacher, Lösungsvermittler, hochsiedende Lösemittel) an die Raumluft abgegeben werden. Da diese Stoffe durch den verklebten Belag hindurchdiffundieren, ist eine Belastung der Raumluft über längere Zeit möglich. Auch bei unsachgemäßer Verarbeitung (Temperatur, Feuchtigkeit, Mischungsverhältnis 2-komponentiger Produkte) kann es zu erhöhten Emissionen und Geruchsbelästigungen kommen.
Eine möglichst geringe Belastung kann z.B. durch emissionsgeprüfte Produkte mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder EMICODE EC1plus erreicht werden.
2 Im Bereich der Dispersions- oder SMP-Klebstoffe gibt es emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Blauem Engel DE-UZ 113. Sie sind grundsätzlich lösemittelfrei und 1-komponentig. Produkte mit EMICODE EC1plus unterliegen einer ähnlich strengen Emissionsprüfung und sind ebenfalls lösemittelfrei, können aber auch 2-komponentig sein.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung
Einordnung Klebstoffe
Rückbaubarkeit
Die Rückbaubarkeit von Klebstoffen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Klebstoffe haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.
Sortenreinheit
Klebstoffe können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
Verwertbarkeit
Da Klebstoffe immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.
- Eine stoffliche Verwertung ist bei Klebstoffen nicht möglich.
- Die energetische Verwertung von reinen Klebstoffabfällen ist möglich und führt bei vorschriftsgemäßer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen. Sofern die Klebstoffe als Anhaftungen zusammen mit anderen brennbaren Abfällen entsorgt werden, stellt die energetische Verwertung den besten Entsorgungsweg dar.
- Klebstoffe können als Anhaftungen auf Bauteilen in die Deponie gelangen. Die Abbauprodukte stellen eine Belastung für die Deponieabwässer dar.
weitere Informationen zur Nachnutzung (z.B. Deponieverhalten, Abfallschlüssel)
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)
Technisches
Technische Daten
Shore-Härte A (DIN 53505): 38 – 60
Bruchdehnung (DIN 53504): 250 – 600%
Zugfestigkeit (DIN 53504): 1.9 – 3.3 N/mm2
Temperaturbeständigkeit: -40 – 120°C
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
B2
Technische Baubestimmung
Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
→ DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
→ DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse
Technische Regeln (DIN, EN)
DIN EN 923 Klebstoffe – Begriffe und Definitionen
Für die Anwendung von Klebstoffen bestehen anwendungsspezifische Normen. Für die wichtigsten Anwendungsbereiche wird untenstehend eine Auswahl wiedergegeben.
Bodenbeläge:
DIN EN 14259: Klebstoffe für Bodenbeläge - Anforderungen an das mechanische und elektrische Verhalten
Parkett:
DIN EN 14293: Klebstoffe - Klebstoffe für das Kleben von Parkett auf einen Untergrund - Prüfverfahren und Mindestanforderungen
Quellen
Produktdatenblätter diverser Hersteller
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Abb.1: Zusammensetzung nach Funktionen
Die Herstellung der Silanmodifizierten Polymerklebstoffe erfolgt in der Regel in einem Dissolvermischer. In einer durchschnittlichen Rezeptur wird das Bindemittelpolymer (ca. 30 Massen-%) mit dem Weichmacher (ca. 15 Massen-%) und weiteren Vernetzer- oder Wasserfängersilanen (1-3 Massen-%) vermischt. Zudem werden ca. 50 Massen-% Füllstoffe (meist Kreide) dazugegeben. Anschließend werden Rheologieadditive zur Beeinflussung des Fließverhaltens, wie pyrogene Kieselsäure und weitere Additive (1-3 Massen-%) eingearbeitet. Zum Schluss wird die Formulierung durch Zugabe eines Katalysators (in der Regel ein Zinnkatalysator) aktiviert.
Die Verarbeitungseigenschaften der Klebstoffe werden wesentlich durch die Füllstoffe beeinflusst. In vielen Klebstoffen werden hohe Füllgrande eingestellt, um die Härten zu erhöhen und auch die Formulierungskosten zu senken. Ein hoher Füllstoffgehalt verschlechtert aber die Verarbeitungseigenschaften. Beispielsweise wird die Auspresskraft aus Kartuschen deutlich erhöht. Dieser negative Einfluss der Füllstoffe kann durch die Zugabe von Weichmachern kompensiert werden. Besonders geeignet sind Polypropylenglykole, da sie die gleiche chemische Natur wie das Basispolymer besitzen. Neben den Polyethern können auch andere typische Weichmacher wie Phtalate, Benzoate und Alkylsulfonsäurephenolester eingesetzt werden.
Da der Anspruch an die Verarbeitbarkeit sehr hoch ist, kann in den allermeisten Formulierungen auf den Zusatz eines Rheologieadditives nicht verzichtet werden. Weit verbreitete und sehr effiziente Thixotropiermittel sind pyrogene Kieselsäuren. Damit können die Massen standfest gemacht werden. Parkettkleber sind in der Regel flüssiger, damit sie mit einem Zahnspachtel großflächig verteilt werden können.
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Abb.2: Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft
Gewinnung der Primärrohstoffe
Silanmodifizierte Polymerklebstoffe enthalten keine nachwachsenden Rohstoffe. Die silanmodifizierten Polymere sowie ein Teil der Vernetzer, Weichmacher und Additive werden aus Erdölfraktionen gewonnen. Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle ist mit Umweltrisiken verbunden. Als Füllstoffe werden Gesteinsmehle wie z.B. Kreide eingesetzt, deren Grundgesteine im Bergbau gewonnen und danach gemahlen werden.
Verfügbarkeit
Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von Kunststoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe zur Herstellung von Kunststoffen auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.
Die mineralischen Rohstoffe sind auch mittelfristig gut verfügbar. Die energieintensiven Abbauprozesse sind jedoch ebenfalls an die Verfügbarkeit größerer Energiemengen gekoppelt.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von Klebstoffen ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt, außer vielleicht in der Herstellung von Kleister. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Klebstoffproduktion liegen jedoch nicht vor.
Radioaktivität
Radioaktivität ist für Klebstoffe nicht relevant
Landinanspruchnahme (Landuse)
Die Erdölgewinnung für die Kunststoffherstellung ist mit geringem Flächenverbrauch für die Erdölgewinnung und die Raffineriestandorte verbunden. Durch Leckagen während der Erdöl-Förderung oder des Erdöl-Transports können allerdings die Ökosysteme beträchtlicher Flächen längerfristig geschädigt werden.
Der Abbau der mineralischen Komponenten erfolgt im Tagebau (Steinbruch), was zu einer großflächigen Landschaftsveränderung führen kann.
Quellen
U. Kasser, interne Datensammlung büro für umweltchemie
Greenpeace, Erdöl – Gefahr für Umwelt, Klima, Menschen, Hamburg, 2002
Umweltbundesamt, Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland, Stand Dezember 2011, Berlin, 2012
Herstellung
Prozesskette
Herstellungsprozess
Die Herstellung der Ausgangsstoffe für Silanmodifizierte-Polymer-Klebstoffe erfolgt vorwiegend in großen Chemieindustriebetrieben. Silanmodifizierte Polymere sind die Entwicklung eines japanischen Unternehmens Ende der 70er Jahre, das nach wie vor eine starke Marktstellung innehat, weitere Produzenten sind jedoch in Europa und den USA aktiv.
Die Formulierung von Klebstoffen aus Silanmodifizierten Polymeren erfolgt in gängigen Dissolvermischer.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.
Energieaufwand
Der Energieaufwand für die Herstellung der Klebstoffe wird vor allem vom Gehalt an Polymeren (Bindemittel) bestimmt, da diese auf der Basis von Erdöl hergestellt werden.
Klebstoffe tragen allerdings nur einen sehr geringen Teil zum Primärenergieaufwand eines Gebäudes bei. Eine Optimierung hinsichtlich der Grauen Energie sollte deshalb bei den Baustoffen ansetzen, die in größeren Mengen verbaut werden.
Graue Energie
Die nicht-erneuerbare Primärenergie der Herstellung beträgt gemäß EPD 89.2 MJ/kg.
Grobabschätzung der Grauen Energie für die Herstellung von Klebstoff-Produktgruppen:
Dispersions- Klebstoffe | Kleister | Lösemittel- Klebstoffe | Polyurethan- Klebstoffe | Epoxidharz- Klebstoffe | SMP-Klebstoffe | |
Bindemittel/ Hilfsstoffe [MJ/kg] |
80-120 |
20-30 | 80-120 | 100-110 | 140-150 | n.b.1) |
Lösemittel [MJ/kg] |
50-80 |
- | 50-80 | 50-80 | 50-80 | 0 |
Füllstoffe [MJ/kg] |
1-5 |
1-5 | 1-5 | 1-5 | 5-10 | n.b. |
Wasser [MJ/kg] |
< 0,1 |
< 0,1 | - | - | - | n.b. |
Klebstoff- Produkte [MJ/kg] |
30-50 |
3-8 | 50-70 | 60-80 | 95-115 | 89 |
1) nicht bekannt
Transport
Der Transport jener Ausgangsstoffe welche auf fossilen Rohstoffen basieren (Bindemittel, Lösemittel, Hilfsstoffe) ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet als der Transport der Ausgangsstoffe welche auf mineralischen Rohstoffen basieren (Füllstoffe). In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Füllstoffe sowie Additive in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Klebstoffen) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Klebstoffen.
Quellen
EPD Institut Bauen und Umwelt e.V. (Deklarationsnummer: EPD-DBC-20130016-IBG1-DE), Reaktionsharze auf Polyurethan- oder SMP-Basis, gefüllt oder auf wässeriger Basis, lösemittelfrei, Deutsche Bauchemie e.V. (DBC) und Industrieverband Klebstoffe e.V. (IVK), 2013
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Der Klebstoff härtet durch die Luftfeuchtigkeit. Dies hat zur Folge, dass flächige Verklebungen von zwei nicht saugfähigen Materialien problematisch sein können, weil dort keine Luftfeuchtigkeit eindringen kann. Dem lässt sich entgegenwirken in dem man mehrere Kleberaupen auf die zu klebende Oberfläche aufbringt, so dass Luft an die Ränder jeder Raupe herankommen kann. Bei gewissen Flächenklebern wird empfohlen, den Untergrund mit einem feuchten Tuch leicht anzufeuchten. Dadurch kann der Klebstoff schneller aushärten (zu viel Feuchtigkeit kann jedoch die Klebwirkung stören).
Noch weicher Kleber kann mit Ethanol (Spiritus) oder Aceton entfernt werden. Ist der Kleber ausgehärtet lässt er sich nur mechanisch entfernen.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Die bei der Aushärtung von SMP-Klebstoff abgespalteten Alkohole (v.a. Methanol) können insbesondere bei großflächigen Anwendungen bezüglich Ihrer Wirkung auf die Gesundheit relevant sein. In diesen Fällen ist auf eine gute Belüftung des Arbeitsbereichs zu achten. Als emissionsarm gekennzeichnete Produkte sind vorzuziehen (z. B. mit EMICODE gekennzeichnete). Eventuell kann der eingesetzte Weichmacher beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Angaben dazu sind dem Sicherheitsdatenblatt des eingesetzten Produkts zu entnehmen. Allerdings gelten Klebstoffe auf der Basis von MS-Polymer insgesamt als arbeitshygienisch wenig bedenklich. Die Produkte enthalten keine Lösemittel.
AGW-Werte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gemäss TRGS 900 existieren für die abgespaltenen Alkohole Methanol und 2-Methoxyethanol.
REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC
Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >= 0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
silanmodifizierte Polymerklebstoffe (MS-Polymer-Klebstoffe) können gemäß folgenden Einstufungskatalogen der GISBAU in GISCODES eingeordnet werden:
- Verlegewerkstoffe
Die Gruppe der Verlegewerkstoffe (Klebstoffe, Grundierungen) umfasst neben MS-Polymeren auch noch Dispersionsprodukte, Epoxidharz-Produkte, stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, Polyurethane, calciumsulfathaltige Produkte und zementhaltige Produkte.
→ GISBAU Einstufungskatalog Verlegewerkstoffe
→ GISCODE RS10, Verlegewerkstoffe, methoxysilanhaltig (keine Grundierungen)
→ GISCODE RS20, Verlegewerkstoffe, methoxysilanhaltige Grundierungen / Beschichtungen
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. MS-Polymer-Klebstoffe enthalten keine Lösemittel. Während des Aushärtens wird vom Bindemittel Methanol freigesetzt. Messungen zeigen, dass sowohl der Arbeitsplatzgrenzwert als auch der Biologische Grenzwert von Methanol während der Verarbeitung von Produkten mit GISCODE RS10 eingehalten werden. Die Verarbeitung von silanmodifizierten Polymerklebstoffen mit GISCODE RS10 wird daher grundsätzlich empfohlen, eine Ersatzstoffprüfung ist nicht erforderlich.
Bei der Verarbeitung von silanmodifizierten Grundierungen für Verlegewerkstoffe (GISCODE RS20) zeigte sich hingegen, dass der Arbeitsplatzgrenzwert von Methanol während der Verarbeitung überschritten wurde. Es sollte daher geprüft werden, ob alternativ z.B. Grundierungen auf Basis von Dispersionen (GISCODE D1) verwendet werden können. (s. GISBAU Produktdatenblätter / Ersatzstoffe)
Emissionen
MS-Polymer-Klebstoffe spalten beim Aushärten unter der Einwirkung von Luftfeuchtigkeit Alkohole ab. Unter diesen Substanzen können sich auch Verbindungen befinden, die je nach Konzentration gesundheitsschädlich sein können. Beispielsweise emittieren die Klebstoffe Methanol. Methanol ist u.a als giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut eingestuft.
Umweltrelevante Informationen
Entsorgung Restmaterial
Nicht ausgehärtete Reste müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.
Auf einer vorbildlichen Baustelle werden keine Gebinde in die Kanalisation ausgewaschen. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Klebstoffen sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Parkettklebstoffe und Universalklebstoffe für Bodenbeläge formuliert.
Um das Emissionsverhalten von Produkten zuverlässig beschreiben zu können, wurde 1997 von der GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V., Düsseldorf) das Klassifizierungssystem EMICODE eingeführt. Klebstoffe mit EMICODE-Klassierungen EC1plus, EC1 oder EC2 weisen deutlich geringere Emissionen auf, als im AgBB-Bewertungsschema gefordert.
Silanmodifizierte Polymerklebstoffe mit dem GISBAU Produkt-Code RS10 können sich für die EMICODES EC1plus und EC1 "sehr emissionsarm" qualifizieren.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Die Klebstoffe können umweltrelevante Bestandteile wie Weichmacher und Katalysatoren enthalten, die durch Abwitterung, Versprödung, Diffusion oder bei der Renovierung (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen können.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Im Brandfall sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.
Wassereinwirkung
Es sind keine besonderen Risiken für die Umwelt zu erwarten. SMP-Klebstoffe enthalten keine gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtigen Bestandteile, welche wasserlöslich sind.
Beständigkeit Nutzungszustand
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
-> Datenbank als PDF
In der Datenbank finden sich allerdings nur Informationen zu ggf. verklebten Bodenbelägen. Klebstoffe werden nicht geführt.
Instandhaltung
Verklebte Bauprodukte lassen sich nur schlecht voneinander trennen. Nach einer Trennung muss der Untergrund verspachtelt und verschliffen werden.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Klebstoffe haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil und werden normalerweise im Verbund rückgebaut. Sie selbst verursachen dann i.d.R. keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Rückbau.
→ siehe dazu auch Klebstoffe im Bestand
Wiederverwendung
Eine Wiederverwendung von Klebstoffen ist nicht möglich. Klebeverbindungen von Bauteilen können die Wiederverwendung der Bauteile erschweren oder verhindern.
Stoffliche Verwertung
Eine stoffliche Verwertung von Klebstoffen kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform grundsätzlich nicht in Frage. Mit Klebstoffen behandelte Baustoffe werden in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt. Dies kann zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen. Dies gilt insbesondere für Gipsbaustoffe, Mauerwerk und Beton.
Energetische Verwertung
Ausgehärtete Klebstoffe können in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und ergeben bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung keine relevanten Emissionen.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Reine Klebstoffe dürfen nicht deponiert werden. Klebstoffe können aber als organische Verunreinigung mineralischer Baustoffe auf die Deponie gelangen, wo sie über längere Zeiträume abgebaut werden und ggf. die Deponieabwässer belasten. Allein Kleister führen in der Deponie zu keinen Problemen. Spezifische Untersuchungen zum Verhalten der Stoffgruppe in Inertstoff-Deponien sind jedoch nicht vorhanden.
EAK-Abfallschlüssel
Die Zuordnung von Abfallschlüsseln kann in einzelnen Fällen je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Daher ist im konkreten Fall eine Nachfrage notwendig.
Für Klebstoffabfälle können folgende EAK-Abfallschlüssel in Frage kommen:
Klebstoffabfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
08 04 09* | Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten |
08 04 10 | Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen |
Siedlungsabfälle einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01 27* | Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten |
20 01 28 | Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen |
Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle gemäß §48 KrWG eingestuft.
Quellen
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012