Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Leichtmörtel sind Werktrocken- oder Werkfrischmörtel mit einer Trockenrohdichte < 1.500 kg/m³ mit Gesteinskörnungsarten nach DIN 4226-1 und DIN 4226-2 sowie leichter Gesteinskörnung, dessen Brauchbarkeit nach den bauaufsichtlichen Vorschriften nachgewiesen ist.
Wesentliche Bestandteile
- Zement
- Leichte Gesteinskörnung (Perlite, Blähton, Bims, EPS-Kugeln etc.)
- Wasser
- Ggf. Zusatzmittel (z. B. Luftporenbildner)
Charakteristik
Leichtmörtel besitzt eine Trockenrohdichte < 1.500 kg/ m³. Sie werden zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften ein. Sie werden nach dem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit den Mörtelgruppen LM21 und LM36 zugeordnet. Diese Bezeichnung charakterisiert den jeweiligen Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit (LM 21: 0,21W/ mK, LM 36: 0,36W/ mK).
Wird eine Trockenrohdichte von < 1.000 kg/m³ erreicht, erfolgt eine Einstufung als Wärmedämm-Mörtel.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Zement kann zu Verätzungen der Haut und der Augen führen.
Lieferzustand
- pulverförmig als Werktrockenmörtel
- plastische bis fließfähige Konsistenz als Werkfrischmörtel
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
- Außenwände
- massive, einschalige Wände
- Mauerwerk aus (hoch)wärmedämmenden Mauersteinen
- Verwendung nicht möglich bei Gewölben und Sichtmauerwerk
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien
Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Mauermörtel und mineralischer Fliesenkleber
Stand 06/2015
Dünnbettmörtel | Leichtmörtel | Normalmörtel | Mineralischer Fliesenkleber | ||
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Material- ökologische Anforderungen |
Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung Inhalt aufklappen | ||||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | - | Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten | |||
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. |
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An Mauermörtel stellt der BNB-Kriterienkatalog 1.1.6 keine Anforderungen. Deshalb gibt es für diese Produktgruppe auch keine Textbausteine im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen". |
Einordung der jeweiligen Fliesenkleber hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | ||||
Umweltbundesamt (UBA) |
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | ||||
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Mauermörtel finden sich Kriterien in der Gruppe "Mauer- und Putzmörtel → Mörtel". | Für Fliesenkleber finden sich Kriterien in der Gruppe "Kleb- und Füllstoffe → Klebstoffe für mineralische Bodenbeläge" | |||
natureplus Ausschreibungstexte | natureplus Ausschreibungstexte zu Mauermörtel oder Fliesenkleber sind derzeit (06/2015) nicht vorhanden. | ||||
Mögliche Nachweis- dokumente |
weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | ||||
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | ||||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Mauermörtel und Fliesenkleber werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%) | ||||
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Mauermörtel findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung
Da Leichtmörtel Zement als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.
Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Mörtel und den frischen Mörtel. Im abgebundenen Zustand, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Leichtmörteln aus.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Mauer- + Klebemörtel
Stand 08/2024
Mineralischer Fliesenkleber | Normalmörtel | ||||
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Umweltzeichen |
Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen |
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Blauer Engel DE-UZ 113 / Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe (Ausgabe 2019) |
- |
- |
+ (gemäß DIN EN 13888) |
- |
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Österreichisches Umweltzeichen | - | - | - | - | |
EU Ecolabel (Blume) | - | - | - | - | |
Nordic Swan Ecolabel | - | - | - | - | |
natureplus Umweltzeichen / Mauer- + Putzmörtel (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) |
+ | - | + | - | |
IBO-Prüfzeichen | + | + | + | + | |
eco-INSTITUT-Label / Mineralische Bauprodukte | + | - | - | - | |
EMICODE / Raumlufthygiene | (+) | (+) | + | (+) | |
(+) | (+) | (+) | (+) | ||
GISBAU Klassifizierungs-system |
Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen |
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Mauer- und Klebemörtel sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. | |||||
Umweltprodukt-deklaration (EPD) |
Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen |
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EPD1 | - | - | - | - | |
Branchen-EPD1 | + | - | - | - | |
Umweltindikatoren |
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen |
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ÖKOBAUDAT-Datensätze | 1.4.02 Mauermörtel | 1.4.02 Mauermörtel | 1.4.05 Kleber und Klebemörtel | 1.4.02 Mauermörtel | |
Hinweis: Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden. |
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Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen |
Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen |
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baubook BNB/QNG Produktinformationen | Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG |
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baubook ÖkoBauKriterien |
Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Mauer- & Putzmörtel / Mauermörtel. |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
(+) | derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert bzw. recherchierbar |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten. 2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. |
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Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung der Leichtmörtel
Stand 05/2019
BNB-Kriterium 1.1.6 stellt derzeit keine Anforderungen an Mauermörtel. Die gemäß Qualitätsniveau 1 für alle adressierten Produktgruppen geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte wird trotzdem empfohlen.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Mauermörtel werden für die in BNB-Kriterium 4.1.4 genannten Bauelemente Keller-Außenwände, Außen- und Innenwände eingesetzt. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Massivbaustoffe Beton, Kalksandsteine, Lehmbaustoffe, Porenbeton und Ziegel.
Rückbaubarkeit
Für die Bewertung gemäß BNB 4.1.4 wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.
Mauerwerk besteht aus zum Teil schwer trennbaren Komponenten bzw. Komponentengemischen. Eine Trennung von Mauermörtel und Stein ist sehr aufwändig, in der Regel fällt kein sortenreiner Mauermörtel an.
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit
Sortenreinheit
Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt. Eine hohe Sortenreinheit z. B. durch homogene Baustoffe und leicht trennbare Bauteilschichten führt tendenziell zur Aufwertung in der Bewertung nach Kriterium 4.1.4.
Leichtmörtel wird als Bestandteil mineralischen Bauschutts deponiert oder verwertet; üblicherweise erfolgt keine sortenreine Trennung.
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit
Verwertbarkeit
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Leichtmörtel kann als Bestandteil mineralischen Bauschutts, üblicherweise in Form rezyklierter Gesteinskörnungen im Hoch- und Tiefbau, verwertet werden. Für eine Wieder- und Weiterverwendung von Mauerwerk nach erfolgtem Rückbau fehlt derzeit die praktische Erfahrung.
In der Regel ist von der Deponierung auszugehen. Der Anteil an organischen Bestandteilen im Leichtmörtel beeinflusst die Zuordnung in eine Deponieklasse.
Verwertungs- / Beseitigungswege | Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Dünnbettmörtel | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 |
Leichtmörtel | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 2 |
Mineralische Fliesenkleber | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 |
Normalmörtel | Nicht möglich | Möglich | Nicht möglich | Momentan der übliche Beseitigungsweg1 |
Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. |
Deponierung | Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert. |
1 als Bestandteil des Mauerwerks bzw. je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in die jeweilige Deponieklasse
2 abhängig vom Anteil organischer Zuschlagstoffe ev. Vorbehandlung nötig
Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Stoffliche Verwertung, Energetische Verwertung
Quellen
Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU): Umwelt-Produktdeklaration Mineralische Werkmörtel: Mauermörtel – Leichtmauermörtel. Ausstellungsdatum 07.02.2014. Online verfügbar, abgerufen am 10.03.2015
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2014_1, (Online-Quelle in Überarbeitung)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle),abgerufen 29.10.2014
Technisches
Technische Daten
siehe auch Mauermörtel
Die folgenden technischen Daten sind die Anforderungen an Mauermörtel nach DIN 1053-1, DIN V 18580 bzw. DIN EN 998-2.
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
Klasse A1, nichtbrennbare Baustoffe, Klasse A2, nichtbrennbar mit Anteilen brennbarere Baustoffe, im Fall der Zumischung von Polystyrol. Es müssen besondere Eigen- und Fremdüberwachungen zur Klärung des Brandverhaltens durchgeführt werden.
Technische Baubestimmung
Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
→ DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
→ DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse
Technische Regeln (DIN, EN)
siehe Mauermörtel
DIN V 18580 |
2007 |
Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften |
DIN EN 1015-10 |
1999+ A1:2006 |
Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk: Teil 10: Bestimmung der Trockenrohdichte von Festmörtel |
DIN EN 13055 |
2012 |
Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel, Einpressmörtel, bitumengebundene Mischungen, Oberflächenbehandlungen und für ungebundene und gebundene Anwendungen |
-1 |
2002 |
Teil 1: Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel und Einpressmörtel |
-2 |
2004 |
Teil 2: Leichte Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen sowie für ungebundene und gebundene Verwendung |
RAL-GZ 544/3 |
|
Werktrockenmörtel - Gütesicherung |
Quellen
Ziegel Lexikon Mauerwerk 2011
Literaturtipps
ifib TH Karlsruhe, HAB Weimar, ESU+ETH Zürich: Baustoffdaten-Ökoinventare, 1995, Karlsruhe/Weimar/Zürich
Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich
Gänßmantel J.: Ökologische Aspekte von Putz- und Mauermörtel: Rohstoffe, Herstellung, Transport und Verarbeitung, 24. bis 26. Sep. 1997, S. 2-0703 - 2-0714, 13. Int. Baustofftagung, 1997, Weimar
Landesinstitut für Bauwesen+angewandte Bauschadensforschung: Umweltbewußte Bauteil- und Baustoffauswahl, LBB NRW (Hrsg.), 1993, Aachen
Schubert P.; Heer B.; Institut für Bauforschung: Umweltverträgliche Verwertung von Mauerwerk-Baureststoffen, F 497, 1997, Aachen
Neroth G., Vollenschaar D.; Wendehorst Baustoffkunde, Vieweg + Teubner Verlag, 27. Auflage, 2012
Scholz/Hiese: Baustoffkenntnis; 17. Auflage, 2011; Werner Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH), Köln
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Angaben einen LM21
Es ist zu beachten, dass die Dichten für die Leichtzuschläge sehr stark variieren. Damit ist keine exakte Prozentangabe der Menge möglich.
Bindemittel
Kalk, Zement, Putz- und Mauerbinder, für den Anwendungsbereich zugelassene Bindemittel
Leichte Gesteinskörnung
Blähglasgranulat, Blähglimmer, Blähperlit, Blähschiefer, Blähton, Hütten- und Naturbims, expandiertes Polystyrol;
Verwendung von Reststoffen: Hüttenbims
Wasser
ggf. Zusatzstoffe → "> Betonzusatzstoffe
z. B. Baukalk, Gesteinsmehl, Pigmente, Trass; Verwendung v. Reststoffen: Flugasche
ggf. Zusatzmittel → "> Betonzusatzmittel
z. B. Luftporenbildner, Betonverflüssiger, Dichtungsmittel, Verzögerer, Stabilisierer
Mischungsverhältnis der Rohstoffe einer Stellvertreterrezeptur (Werktrockenmörtel LM 36)
Leichtmauermörtel LM 36 | |||
Rohstoff | Anteil M.-[%] |
||
CEM 42,5 | 40 | ||
WKH | 3 | ||
Kalksteinsand | 10 | ||
Kalksteinmehl | 15 | ||
Blähton, Bims | 32 | ||
Methylcellulose | 0,030 | ||
Luftporenbildner | 0,015 | ||
Stellmittel | 0,020 | ||
gesamt Rohstoffe | 100 |
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gewinnung der Primärrohstoffe
Zement
Die Rohstoffe (Kalkstein, Ton und Kalkmergel) werden ausschließlich im Tagebau gefördert:
Kalk
Die Rohstoffe Kalkstein, Dolomit oder Kalkmergel werden ausschließlich im Tagebau gefördert.
Leichte Gesteinskörnung
Die Rohstoffe für Blähglimmer, Blähperlit oder Bims werden im Tagebau gewonnen. Genauer Informationen siehe Grundstoffe Kalk, Zement, Natürliche Gesteinskörnungen, Leichte Gesteinskörnungen
Verfügbarkeit
Zement
Die Rohstoffe sind (noch) in ausreichendem Maße vorhanden. Teilweise muss ein Teilrohstoff (Quarz, Kalk), der in den Abbaustätten nicht (mehr) vorhanden ist, aus der weiteren Umgebung angeliefert werden. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Umwelt (höherer Energieverbrauch, erhöhte Lärm- und Schadstoffemission, etc.). Teilweise werden auch Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen.
Kalk
Die Rohstoffe sind in Deutschland noch in ausreichendem Maße vorhanden (z. B. fränkischer und schwäbischer Jura, Eifel, Fichtelgebirge).
Gesteinskörnung
Rohstoffe für leichte Gesteinskörnungen (z.B. Bims, Blähglas (abhängig von Altglasmenge)) sind in Deutschland nur noch begrenzt verfügbar. Dadurch kann es z. T. zu langen Transportwegen kommen.
Genauere Informationen siehe Grundstoffe Kalk, Zement, Natürliche Gesteinskörnungen, Leichte Gesteinskörnungen
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Trockene Abfälle in der Herstellungsphase von Werktrockenmörteln werden i.d.R. zu 100% in die Produktion rückgeführt.
Radioaktivität
Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchgeführt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infolge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höheren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.
Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baustoffen unter http://www.bfs.de/de/ion/anthropg/baustoffe.html.
Herstellung
Prozesskette
Prozesskette: siehe Mauermörtel
Herstellungsprozess
Der Herstellungsprozess beschränkt sich auf folgende Verfahrensstufen:
- Antransport der Ausgangsstoffe
- Dosieren
- Mischen
- Fördern
- Verpacken als Sackware oder Abfüllen in einen Baustellensilo
Die Zusammensetzung der Leichtmörtel ist aufgrund von Eignungsprüfungen festzulegen.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.
Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren
Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.
Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.
Energieaufwand
Der Energieaufwand setzt sich bei Putz- und Mauermörteln aus dem Energieaufwand der einzelnen Rohstoffe sowie dem Zusammenfügen und Mischen der Bestandteile zusammen. Letztere erfordern im Vergleich nur geringe Energiemengen und sind abhängig von den verwendeten Mischaggregaten.
Graue Energie
Die bereits in Ecobis 2000 zitierten Werte für den Energieaufwand werden daher hilfsweise noch angeboten:
Mörteltyp | Zusammensetzung | Rohdichte [kg/m3] |
Graue Energie [MJ/kg] |
Leicht- mörtel |
34.2% CEM I 32.5, 2.6% Kalkhydr, 44.4% Bims, 0.08% Zusatzmittel | ca. 530 | ca. 2,3 |
Leicht- mörtel |
34.2% CEM I 32.5, 2.6% Kalkhydr, 44.4% Blähton, 0.08% Zusatzm. | ca. 460 | ca. 4,2 |
Leicht- mörtel |
52.4% CEM I 32.5, 3.9% Kalkhydr, 15.5% Perlit, 0.08% Zusatzm. | ca. 930 | ca. 4,2 |
vgl. Zement- mörtel |
22.0% CEM I 32.5, 0.05% Zusatzmittel | 1900 | 1,39 |
Quelle:
Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich
Energieaufwand (Primärenergieinhalt PEI) und CO2-Emissionen der einzelnen Lebenszyklusabschnitte einer Stellvertreterrezeptur (Werktrockenm. LM 36):
Lebenszyklusabschnitt | PEI [MJ/t] |
CO2-Emissionen [kg/t] |
gesamt Rohstoffe (siehe Tabelle unter Rohstoffen) | 1862 | 331 |
Transport zum WTM-Werk | 139 | 13 |
WTM-Produktion | 15 | 1 |
Transport zum Verbraucher | 154 | 18 |
Verarbeitung | 20 | 1 |
gesamt Leichtmauermörtel LM 36 | 2190 | 364 |
Anmerkung: Der Primärenergieinhalt (PEI) umfaßt den gesamten auf Primärenergieträger zurückzuführenden Energieverbrauch bei der Herstellung von Werktrockenmörteln. Betrachtet werden die Umweltaspekte bis hin zur Verarbeitung auf der Baustelle.
Maßgebende Faktoren für den Energieaufwand (hier PEI) von Leichtmörteln sind Menge und Art der Bindemittel, sowie der Leichtzuschläge.
Quelle: Schubert P.; Heer B.; Institut für Bauforschung: Umweltverträgliche Verwertung von Mauerwerk-Baureststoffen, F 497, 1997, Aachen
Gänßmantel J.: Ökologische Aspekte von Putz- und Mauermörtel: Rohstoffe, Herstellung, Transport und Verarbeitung, 24. bis 26. Sep. 1997, S. 2-0703 - 2-0714, 13. Int. Baustofftagung, 1997, Weimar
Charakteristische Emissionen
Bei der Fertigung im Werk treten praktisch keine Staubemissionen auf, da die stationären Produktionsanlagen eingehaust sind. Bei der Herstellung von Leichtmörteln direkt auf der Baustelle fallen Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.
Maßnahmen Gesundheitsschutz
Beim offenen Mischen auf der Baustelle kommt es zu Staubentwicklungen. Es sollte persönliche Schutzausrüstung (Augen-, Atem- und Gehörschutz) getragen werden.
Transport
Leichtmörtel kommen meist als fertiges Trockengemisch entweder als Sackware, als Siloware oder als Werkfrischmörtel im Transportmischer auf die Baustelle.
Leichtmörtel werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Leichtmörtel sind i. a. bauseitig gut und einfach verarbeitbar. Mit Leichtmörtel hergestellte Lagerfugen bei wärmedämmenden, einschaligen Außenwänden sind 12 mm dick.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Gesundheitsgefahren gehen nach heutigem Kenntnisstand überwiegend von der stark alkalischen Lösung aus, die sich beim Anmachen des Zements oder Kalks mit Wasser bildet (pH-Wert 12,5 bis 13,5) und Reizungen und Verätzungen verursacht.
→ GISBAU-Produktgruppeninformation Calciumhydroxid, Calciumoxid
→ Zement / Verarbeitung
→ GISBAU-Produktgruppeninformation ZP1 - Zementhaltige Produkte, chromatarm
Bei der Verarbeitung zement- und kalkhaltiger Produkte sind persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich (u.a. Augenschutz, Handschutz, Hautschutz, Körperschutz).
Allergische Hautreaktionen auf Chromat (sogenannte „Maurerkrätze“) sind heutzutage nicht mehr zu erwarten, da die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) seit dem 17. Januar 2005 verboten ist.
AGW-Werte
- Alveolengängige Fraktion: A – Staub 3 mg/m³ (Feinstaub)
- Einatembare Fraktion: E – Staub 10 mg/m³ (Gesamtstaub)
- Portlandzement (Staub) 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion nach TRGS 900.
REACH / CLP
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.
Leichtmörtel werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
ZP2 Zementhaltige Produkte, nicht chromatarm
Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten.
Emissionen
Bei der Verarbeitung von Trockenmörtel kann es zu einer Staubentwicklung kommen.
Es liegen keine Informationen vor, nach denen es bei der Verarbeitung von bereits mit Wasser angemischtem Mörtel zu Emissionen kommt.
Umweltrelevante Informationen
Energiebedarf
Bei der Verarbeitung von Leichtmörteln wird Energie beim Mischen zu einem verarbeitbaren Mörtel verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten.
Wassergefährdung
Eindringen von verdünnter Zementsuspension (Waschwasser) in Boden, Gewässer und Kanalisation muss aufgrund Freisetzung basischer Bestandteile durch Auslaugen / Auswaschen vermieden werden (WGK 1: schwach wassergefährdend). Hierzu zählen keine Bodeninjektionen oder dergleichen, bei denen die Zemente bzw. Zementmörtel aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer schnellen Erhärtung kaum eine lang andauernde Beeinträchtigung darstellen.
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Umwelt- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen im Neuzustand und während der Nutzung sind nicht bekannt. Grundsätzlich besteht bei Mauerwerkbaustoffen und damit Mörteln die Möglichkeit, dass Salze und/ oder Schwermetalle durch Einwirkung von Feuchtigkeit, wie z. B. Niederschlagswasser oder Grundwasser, ausgewaschen werden. Unter praxisrelevanten Bedingungen sind allerdings nur sehr geringe Auslaugraten zu erwarten, da die Inhaltsstoffe fest in die Bindermatrix eingebunden sind. Emissionen von Inhaltsstoffen sind nicht relevant.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Leichtmörtel bergen in der Regel keine brandrelevante Gefährdung. Bei Zugabe von z.B. Polystyrol als leichte Gesteinskörnung erfolgt die Einstufung in die Baustoffklasse A2. Abtropfen/Abfallen von brennendem Material ist aber nicht zu erwarten.
Wassereinwirkung
Es sind keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erwarten.
Beständigkeit Nutzungszustand
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
→ Datenbank als PDF
Instandhaltung
Abplatzungen oder Fehlstellen in Mörtelfugen können instandgesetzt werden, indem der geschädigte (eventuelle mit Salzen belastete) Mörtel entfernt bzw. rausgekratzt wird und Risse oder fugen neu verfüllt werden. Bei einer Instandsetzung ist die Verträglichkeit des Instandsetzungsmörtels mit dem ursprünglichen Mörtel und dem Mauerwerk zu klären. Bei Einsatz z. B. von hydraulisch gebundenen Mörteln (enthält Zement) bei gipshaltigem Mauerwerk kann es zu Ettringitbildung kommen, die schwere Schäden an der Bausubstanz hervorrufen kann.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Beim Ausbau ist auf ausreichenden Staubschutz zu achten. Die Möglichkeit des Absaugens sollte geprüft werden.
Wiederverwendung
Eine Wiederverwendung von Mörtel ist derzeit nicht möglich, da es nur schwer trennbar mit dem abzubrechenden Mauerwerk verbunden ist.
Stoffliche Verwertung
In der Praxis ist das Trennen von Mauermörtel und Stein sehr aufwendig und i. d. R. schwierig, da ein guter Haftverbund zwischen Mörtel und Stein ein wichtiges Kriterium für die Qualität eines Mauermörtels ist. In der Regel fällt daher kein sortenreiner Mauermörtel an, sondern gemischter Mauerwerkabbruch, bestehend aus Mauersteinen und Mörtel sowie gegebenenfalls weiteren Stoffen (z. B. Beschichtungen, Putze).
Generell kommt als Möglichkeit zur Verwertung von Leichtmörtel daher nur "down-cycling" in Frage, wobei hinsichtlich der Umweltverträglichkeit keine problematischen Aspekte bekannt sind.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Mauermörtel, somit auch Leichtmörtel, müssen am Ende ihrer Lebensdauer auf einer Deponie abgelagert werden. Sie können als Bauschutt auf Deponieklasse I (hauptsächlich für mineralische Abfälle) abgelagert werden. In Abhängigkeit vom Anteil organischer Zuschlagstoffe ist eine Vorbehandlung nötig.
EAK-Abfallschlüssel
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
101311 | Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen |
101314 | Betonabfälle und Betonschlämme |
Bau- und Abbruchabfälle
170101 | Beton (Bau- und Abbruchabfälle) |
170701 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle (gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung) |