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Epoxidharzfarben

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Unter den Epoxidharzfarben gibt es Dispersionen (wasserverdünnbar respektive wasserbasiert) sowie Systeme auf Lösemittelbasis. Es handelt sich meistens um Zweikomponenten-Systemen (2K, Reaktionsharze), selten um 1K-Systeme.

Die Epoxidharzdispersionen wurden für Anwendungen auf feuchten Untergründen und aus arbeits- und lufthygienischen Gründen (Vermeidung von Lösemittelemissionen) entwickelt.

Die Filmbildung der Epoxidharze erfolgt durch eine chemische Reaktion zwischen der Harzkomponente und dem sogenannten Härter, die unmittelbar vor der Anwendung im geeigneten Verhältnis gemischt werden. Physikalisch trocknende Einkomponentensysteme werden höchstens als Grundierungen verwendet. Ursprünglich waren alle Epoxidharzsysteme lösemittelbasiert. Sowohl die Harzkomponente wie auch die Härterkomponente sind in verschiedenen Lösemitteln gelöst.
Wasserbasierte Epoxidharzdispersionen sowie nicht wasserbasierte, jedoch lösemittel­freie Epoxidharze sind neuere Entwicklungen. Letztere funktionieren auf der Basis von sogenannten Reaktivverdünnern. Diese übernehmen die Funktion von Verdünnern, sie machen die zähviskosen Harzkomponenten verarbeitungsfähig, reagieren jedoch während der Verarbeitung mit dem Harz. Sie gelten nicht eigentlich als Lösemittel, da sie während der Verarbeitung nicht in die Luft abgegeben werden.

Die Zahl der chemischen Modifikationen von Harz- und Härterkomponenten sowie die Kombinationsmöglichkeiten von Harz- und Härtertypen sind außerordentlich groß und ermöglichen eine gezielte Beeinflussung der Verarbeitungs- und Gebrauchseigenschaften. Es ist deshalb auch außerordentlich schwierig, die spezifischen Eigenschaften eines Produktes objektiv und unabhängig zu beurteilen.

Wesentliche Bestandteile

Epoxidharzfarben bestehen aus Füllstoffen/Pigmenten, Wasser, Bindemittel, Lösemittel und Hilfsstoffen.

Charakteristik

Epoxidharzfarben gehören i.d.R. zu den Zweikomponentenlacken. Über die Hälfte der weltweit in großen Mengen produzierten Epoxidharze wird in der Lackindustrie verwendet. Ein kleiner Anteil wird allerdings im Hochbau, auf der Baustelle verarbeitet. Die Hauptanwendungsbereiche sind industrielle Lackierungen für Automobile, Apparate, Geräte und Verpackungsbeschichtungen. Die Epoxidharze gehören zu den neueren chemischen Entwicklungen und sind hochwertige Beschichtungsstoffe für Anwendungsbereiche mit hohen Anforderungen an die mechanische und chemische Beständigkeit. Epoxidharze sind im Haushalt als 2K-Klebstoffe (z.B. Araldit®) gebräuchlich.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Epoxidarzfarben (auch Epoxidharzdispersionen) enthalten u.a. sensiblisierende, reizende und ätzende Einzelkomponenten. Jedes Jahr erkranken viele Beschäftigte in der Bauwirtschaft infolge von Hautkontakt mit Epoxidharzen an Hautallergien. Jeder weiterer Kontakt mit Epoxidharz führt zu immer stärker werdenden allergischen Reaktionen. Die Verarbeitung von mehrkomponentigen Reaktionsharzen ist zudem anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige, geruchsintensive Emissionen entstehen.
Informationen zu Alternativen:
→ Reiter Planungsgrundlagen / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Informationen zu weiteren 2K-Epoxidharzsystemen im Baubereich, z.B. als Fußbodenbeschichtung oder Kunstharzestrich:
Kunstharzbodenbeläge auf Reaktionsharzbasis

Lieferzustand

Harz- und Härterkomponente werden in separaten Metallgebinden geliefert.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

grundsätzliche Anwendungsbereiche von Epoxidharzfarben im Vergleich zu anderen Farben, Lacken, Lasuren siehe Anwendungsbereiche Farben, Lacke, Lasuren

  Innen Außen
Beanspruchung gering stark  
Putze x + 0
Gips x +  
Gipskarton, Papier, Tapeten x +  
Beton x + 0
Faserzement x + 0
Massivholz x + 0
Holzwerkstoffe x + 0
Stahl + + 0
Stahl verzinkt + + 0
Aluminium + + 0
+
geeignet
x
möglich, aber nicht gebräuchlich
-
nicht geeignet
0
bedingt geeignet

Der Hauptanwendungsbereich von Epoxidharzfarben sind stark beanspruchte Innenbauteile aus Holz, Metall oder Beton. Auf mineralischen Untergründen ist jedoch der Anwendungsbereich wegen der geringen Wasserdampfdurchlässigkeit beschränkt. Im Hochbau werden Epoxidharzfarben vor allem als Betonbodenfarben verwendet, wobei allerdings bei starker Beanspruchung kein System eine ausreichend lange Nutzungsdauer aufweist. Im Außenraum neigen Epoxidharze zur Auskreidung und Vergilbung .

ausführliche Erläuterungen zu  Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Planungsgrundlagen

Anstrichaufbau

Epoxidharzgrundierung 130 g/m² Reduzierter Pigment/Füllstoffgehalt, evtl. Rostschutzpigment
Epoxidharzwischenanstrich 200 g/m² Standardrezeptur
Epoxidharzdeckanstrich 180 g/m² Standardrezeptur

Beim angegebenen Anstrichsaufbau handelt es sich um einen Standardaufbau eines deckenden Anstrichs für metallische Untergründe. Die produktbedingten Abweichungen können erheblich sein. Die Grundierung für eisenhaltige, unverzinkte Metalluntergründe enthält in der Regel Rostschutzpigmente auf der Basis von Zink. Für Betonbodenanwendungen sind meistens etwas größere Schichtdicken erforderlich.

Quellen

Eigene Datensammlung, Büro für Umweltchemie

Epoxidharzfarben
Epoxidharzfarben

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Lacke und Lasuren

Stand 07/2024

    Polyurethanharzfarben

Dispersionslackfarben

Klarlacke

Alkydharzlackfarben

Ölfarben und Naturharzlacke

Holzlasuren

Epoxidharzfarben
           
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung
---
Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung
---
Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Lacke und Lasuren hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS.

baubook BNB/QNG Produktinformationen baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung(z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Lacke und Lasuren finden sich Produktdeklarationen  in der Gruppe der Beschichtungen und Imprägnierungen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Lacke und Lasuren werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC - -

-

-

Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen1 aus Gesundheits-
schutzgründen
(+)

-

-

1Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden sowie für elastische Bodenbeläge benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nach wie vor* eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
abZ der Gruppen:
Z-157.10 (Beschichtungen f. Parkette & Holzfußböden)
Z-157.20 (Beschichtungen f. elastische Bodenbeläge)
Z-157.30 (Beschichtungen f. Korkbodenbeläge)
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden findet man beim DIBt (download Liste)

*Hinweis: Das EuGH-Urteil, das bestimmte abZ außer Kraft setzte, hat für Oberflächenbeschichtungen von Parkett keine Relevanz, da sie keiner hEN unterliegen (s. Lexikonbegriff abZ).

freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
 Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Lacken und Lasuren findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

GISCODES für Lacke und Lasuren

Für Lacke gibt es unterschiedliche GISCODE-Einstufungskataloge, die in Frage kommen können.
Übersicht mit Einordnung der verschiedenen Lacksysteme u.a. in die jeweiligen GISCODES:
→ Reiter Zeichen & Deklarationen / Übersichtstabelle - GISBAU Klassifizierungssystem

Aus arbeitshygienischer Sichtweise ist immer zu prüfen, ob wasserbasierte bzw. wasserverdünnbare (z.B. GISCODE BSW ...; < 140 g/l Lösemittel) statt lösemittelbasierter Produkte (z.B. GISCODE BSL ...) und ob 1-komponentige statt 2-komponentiger (= Harz + Härter) Produkte eingesetzt werden können, was in vielen Fällen möglich ist. Muss ein lösemittelbasierter Lack eingesetzt werden, sollten Produkte mit einem möglichst geringen Lösemittelgehalt (z.B. BSL10, BSL20; < 400g/l Lösemittel / entspricht abh. von der Dichte ca. 30%) bevorzugt werden. Wenn möglich sollten immer aromatenfreie (z.B. BSL20), bei den Naturharzlacken terpentinfreie und bei den Ölfarben oximfreie Produkte (z.B. Ö40+) verwendet werden.
Produkte mit  krebsverdächtigen Inhaltsstoffen > 0,1% (z.B. GISCODE BSL60 / 2-Butanonoxim als Hautverhinderungsmittel) sollten möglichst vermieden, Produkte mit Bioziden als Filmschutz (z.B. GISCODE BSW50) auf das technisch notwendige Maß beschränkt werden.

Wasserbasierte Lacke:
Dispersionslackfarben sind grundsätzlich wasserbasiert. Wasserbasierte Varianten findet man aber auch bei den Holzlasuren, Klarlacken und Polyurethanharzfarben (1K-Produkte bevorzugen). Auch Epoxidharzdispersionen sind wasserbasiert, aber immer 2-komponentig (2K).
Lösemittelbasierte Lacke:
Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel) sind grundsätzlich, Ölfarben und Naturharzlacke (25-35% Lösemittel) meistens lösemittelbasiert. Lösemittelbasierte Varianten findet man bei den Holzlasuren (55-80% Lösemittel), Klarlacken (40-85% Lösemittel) und Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel, 1K- + 2K). Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel) sind lösemittelbasiert und immer 2-komponentig (2K).

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Lacke und Lasuren

Lacke und Lasuren sollten nur auf nicht mineralischen Oberflächen (z.B. Holz, Metall) zum Einsatz kommen. Dabei sollten wasserbasierte, 1-komponentige Produkte ohne Biozide (außer zur Topfkonservierung) bevorzugt werden. Insbesondere in Innenräumen sollte zudem auf möglichst emissionsarme Produkte geachtet werden. Produkte mit Umweltzeichen, wie z.B. dem Blauen Engel DE-UZ 12a für schadstoffarme Lacke, erfüllen zahlreiche Anforderungen zu VOC und gefährlichen Stoffen, die auch über das AgBB-Bewertungsschema (s.u.) hinausgehen.

Bei den Lacken sind Dispersionslackfarben die am wenigsten umwelt- und gesundheitsbelastende Produktgruppe, ähnliches kann für wasserbasierte Produkte aus der Gruppe der Holzlasuren, Klarlacke und Polyurethanharzdispersionen (auch: PU-verstärkte Acrylfarben) gelten. Produkte aus diesen Produktgruppen können sich auch für den Blauen Engel qualifizieren.
→ Reiter Zeichen & Deklarationen

Auf gering beanspruchten Holzbauteilen im Innenraum sind wasserbasierte Naturharz (statt Kunstharz) -Lacke / -Lasuren oder auch eine Behandlung mit lösemittelfreien bzw. lösemittelarmen Ölen oder Wachsen wenig umweltbelastende Alternativen. Eine geölte Oberfläche lässt sich besser unterhalten als eine lackierte, deren Renovierung sehr aufwändig ist.
Wenn möglich sollte der Einsatz von lösemittelbasierten Lacken und Lasuren auf werkseitige bzw. Werkstatt-Beschichtungen beschränkt bleiben und auch hier Produkte mit möglichst geringem Lösemittelgehalt bevorzugt werden. Bei Lacken auf Alkydharzbasis oder Ölbasis sollte zudem darauf geachtet werden, dass kein 2-Butanonoxim oder Acetonoxim enthalten ist.
weitere Informationen zu Oximen:
WECOBIS Sonderthemen / Oxime in Bauprodukten

Epoxidharzfarben, auch Epoxidharzdispersionen, enthalten u.a. sensiblisierende, reizende und ätzende Einzelkomponenten, welche eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Sie sollten nur dort zum Einsatz kommen, wo besonders hohe Anforderungen an die mechanische oder chemische Beständigkeit gestellt werden. Für Metalle sind hier aber auch werkseitige Beschichtungen auf der Basis von Pulverlacken oder wasserverdünnbaren Nasslacken mit anschließender Thermolackierung mögliche ökologische und arbeitshygienische Alternativen.
Die Verarbeitung von mehrkomponentigen Reaktionsharzen (Epoxidharzfarben, Polyurethanharzfarben) ist zudem anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige, geruchsintensive Emissionen entstehen.

Hinweis zu Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden

Bei allen Lacken, die als Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ der Gruppen Z-157.10) mit Aussagen zum Gesundheitsschutz vorliegt (baurechtliche Anforderung!). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des o.g. AgBB-Bewertungsschemas.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Epoxidharzfarben

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Lacke und Lasuren

Stand 08/2024

   

lösemittelbaiserte Lacke und Lasuren:

Alkydharzlackfarben

Ölfarben und Naturharzlacke

Klarlacke (lösemittelbasiert)

Holzlasuren (lösemittelbasiert)

Polyurethanharzfarben (lösemttelbasiert)

Epoxidharzfarben (lösemittelbasiert)

wasserbasierte Kunstharzlacke und -lasuren:

Dispersionslackfarben

Klarlacke (wasserbasiert)

Holzlasuren (wasserbasiert)

Polyurethanharzfarben (wasserverbasiert)

Epoxidharzfarben (wasserbasiert)

 

wasserbasierte Naturharzlacke und -lasuren findet man bei den:

Holzlasuren (wasserbasiert)

Ölfarben und Naturharzlacke (selten)

         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 12a
Emissions- und schadstoffarme Lacke
(Ausgabe 2019)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe: Lösemittelgehalt >10%)

+

+

Österreichisches Umweltzeichen /

Richtlinie UZ 01
Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke, (ausgenommen sind Zweikomponentensysteme)

x

+

(geringe Produktverfügbarkeit)

+

(geringe Produktverfügbarkeit)

EU Ecolabel (Blume) /
Innen- und Außenfarben und -lacke
x +

+

Nordic Swan Ecolabel /
Indoor paints an varnishes
x

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

natureplus Umweltzeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

x

x

(+)

Beschichtungen und Imprägnierungen

eco-INSTITUT-Label / Beschichtungsmittel und Lacke

(+)

(+)

(+)

EMICODE /
EC1plus (sehr emissionsarm) -
EC2 (emissionsarm)
/ Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich)

x

+

(nur als Oberflächenbehandlungsmittel für Fußböden)

+

(nur als Oberflächenbehandlungsmittel für Fußböden)

Cradle to Cradle2Built Environment and Furnishings 

x

+

+

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
 

Für Oberflächenbehandlungen gibt es für die Einordnung in GISCODES aufgrund ihrer hohen arbeitshygienischen Relevanz mehrere GISBAU-Einstufungskataloge. Für Lacke und Lasuren kommen hier neben dem Einstufungskatalog für Beschichtungsstoffe auch diejenigen für Epoxidharze, Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden, sowie Polyurethanharzprodukte zur Verwendung. Aufgrund der Vielzahl der Produktcodes, wird in dieser Tabelle zunächst nur ein erster allgemeiner Überblick zur Systematik gegeben. Die für die jeweilige Produktgruppe im Einzelnen relevanten Links können auch dem rechten Navigationsbalken entnommen werden.
Bei Interesse können auch die jeweiligen Einstufungskataloge bei der GISBAU heruntergeladen werden → Download Einstufungskataloge

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert (neu):
BSL10 bis BSL 50
BSL60, falls krebsverdächtige Inhaltsstoffe, z.B. Butanonoxim, > 0,1% enthalten

Polyurethanharzprodukte:
Polyurethanharze lösemittelhaltig:
PU20, PU30, PU50 (PU-Systeme)

Epoxidharzprodukte (neu):
Epoxidharzfarben lösemittelhaltig (LM-Gehalt4 > 5%):
RE60, RE70, RE75 (RM-Verdacht)

Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden / stark lösemittelhaltige Versiegelungen
LM-Gehalt4 > 15%:
G1-G3, KH1-KH2, DD1-DD2, SH1

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Öle/Wachse:

LM-Gehalt4 5-15%:
Ö40-Ö70, Ö80-Ö100

Beschichtungsstoffe, wasserbasiert (neu):
BSW20 - BSW30
BSW50, falls Biozide (Filmschutz) enthalten

Polyurethanharzprodukte:
Polyurethanharze lösemittelfrei (LM-Gehalt4 max. 0,5%):
PU10, PU40 (PU-Systeme)

Epoxidharzprodukte (neu):
Epoxidharzfarben
lösemittelfrei (LM-Gehalt4 max. 0,5%):
RE05, RE20, RE30
lösemittelarm (LM-Gehalt4 < 5%):
RE40, RE50, RE55
RE80 (giftige Komp.), RE90 (RM-Eig.)

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Wassersiegel:

lösemittelfrei (LM-Gehalt4 0%): W1, W1/DD
Lösemittelgehalt max. 5%:
W2, W2+, W2/DD+
Achtung! LM-Gehalt4 per Definition bis zu 15% erlaubt:
W3, W3+, W3/DD

Beschichtungsstoffe, wasserbasiert (neu):
BSW20 - BSW30
BSW50, falls Biozide (Filmschutz) enthalten

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Öle/Wachse:

lösemittelfrei (LM-Gehalt4 0%):
Ö10, Ö10+, Ö10/DD+
LM-Gehalt4 max. 5%:
Ö20-Ö30, Ö20+, Ö80

wasserbasierte Naturharzlacke sind selten, aber i.d.R. lösemittelfrei, evtl. kommt deshalb noch der Produktcode für Wassersiegel zur Verwendung:
W1, W1/DD (Wassersiegel, lösemittelfrei)

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) immer erforderlich bei Epoxidharz- und Polyurethanharzprodukten (Einsatz must technisch begründet sein), nicht erforderlich bei anderen wasserverdünnbaren Lacken und Lasuren mit LM-Gehalt1 bis 5%. nicht erforderlich

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

Innerhalb der gleichen GISCODE-Gruppe i.d.R. die Produktgruppe mit der niedrigsten Ziffer. Jedoch sollte grundsätzlich der Einsatz wasserbasierter Produkte geprüft werden (s. rechts)

BSW20, W1 BSW20, W1, Ö10+
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1
- - -
Branchen-EPD1 - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.6. Lacke und Lasuren
5.6.01. Lacksysteme Holzfenster
5.6.02. Lacksysteme Holzfassade
5.6.03. Parkettlack
5.6.04. Lacksysteme Metall

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen

   
baubook BNB/QNG Produktinformationen Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung.
siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
baubook
ÖkoBauKriterien
Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. 
siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Beschichtungen und Imprägnierungen
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

 

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten.
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!

 

Epoxidharzfarben

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Lacke und Lasuren

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
3a Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen2 → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Dispersionslackfarben,
wasserbasierte: HolzlasurenKlarlacke, Polyurethanharzfarben
*mit Gleichwertigkeitsnachweis für den Blauen Engel (derzeit sehr geringe Produktverfügbarkeit, s.u. Erläuterungen)
ja ja ja ja ja*
  Epoxidharzdispersionen
*Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel wahrscheinlich nicht vollständig möglich
ja ja ja ja nein*
  Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel),
lösemittelbasierte: Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel)
ja ja nein nein nein
  lösemittelbasierte: Holzlasuren (55-80% Lösemittel), Klarlacke (40-85% Lösemittel)  ja nein nein nein nein
3b Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen2 → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Dispersionslackfarben,
wasserbasierte: HolzlasurenKlarlacke, Polyurethanharzfarben
ja ja ja ja ja
  Epoxidharzdispersionen
*Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel wahrscheinlich nicht vollständig möglich
ja ja ja ja nein
  Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel),
lösemittelbasierte: Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel), Holzlasuren (55-80% Lösemittel), Klarlacke (40-85% Lösemittel) 
ja nein nein nein nein
5 Innenwand- / Deckenfarben (Ausnahmefall) → Erläuterungen s.u. QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  alle Lacke und Lasuren (nie lösemittelfrei, höchstens wasserbasiert) ja nein nein nein nein
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Lacke und Lasuren Inhalt aufklappen
 

Wasserbasierte Farben:

Dispersionslackfarben (3-8% Lösemittel), Epoxidharzdispersionen (bis zu 5% Lösemittel),  wasserbasierte Holzlasuren (bis zu 8% Lösemittel), Klarlacke (2-8% Lösemittel) und Polyurethanharzfarben (4-8% Lösemittel) können alle Anforderungen bis QN4 erfüllen, sofern sie weder Schwermetalle noch reproduktionstoxische Phthalate enthalten.
Ölfarben können zwar Im Extremfall bei der Verwendung von sehr leichtflüssigen Ölen keine Lösemittel enthalten. Lösemittelfreie Produkte sind jedoch eher selten. Im Normalfall sind zwischen 25 - 35 % Lösemittel enthalten.
Ab QN5 müssen die Produkte weitere umfangreiche stoffliche Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 12a erfüllen, was von Dispersionslackfarben und wasserbasierten Holzlasuren, Klarlacken und Polyurethanharzfarben leicht erfüllt werden kann.
Derzeit (05/2021) sind aufgrund einer Neuversionierung des Blauen Engels DE-UZ12a allerdings noch sehr wenige Produkte zertifiziert, weshalb häufig der Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich sein wird. Aktuelle Hinweise und Hintergrundinformationen u.a. zu diesem Thema findet man in den WECOBIS P&A / Lacke, Lasuren, Beizen / Reiter Erläuterung

Aus der Gruppe der Epoxidharzdispersionen ist derzeit kein Produkt für den Blauen Engel zertifiziert. Der Gleichwertigkeitsnachweis für alle Anforderungen dürfte allerdings auch schwierig werden, da Epoxidharzdispersionen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe i.d.R. mindestens in H317 (kann allergische Hautreaktionen verursachen), häufig auch in H411 (giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung) eingestuft sind, was beim Blauen Engel ausgeschlossen ist.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Epoxidarzdispersionen enthalten reizende Einzelkomponenten, welche eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Es ist deshalb zu prüfen, ob ihr Einsatz technisch begründet ist, oder ob weniger gefährliche Produkte verwendet werden können.

Lösemittelbasierte Farben:

Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel) und lösemittelbasierte Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), sowie Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel) können höchstens noch die Anforderungen bis QN2 erfüllen, sofern sie keine Schwermetalle oder reproduktionstoxischen Phthalate2 enthalten und der VOC-Gehalt max. 300g/l beträgt. Die Anforderungen ab QN3 können von von ihnen bereits nicht mehr erfüllt werden, da wasserbasierte Farben verwendet werden müssen.
Lösemittelbasierte Holzlasuren (55-80% Lösemittel) und Klarlacke (40-85% Lösemittel) können höchstens die Anforderungen zur Dokumentation und Deklaration in QN1 erfüllen, wenn sie Vor-Ort verarbeitet werden. Der maximale VOC-Gehalt von 300g/l ab QN2 kann von ihnen bereits nicht mehr erfüllt werden.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Es ist deshalb zu prüfen, ob statt der stark lösemittelhaltigen Lackfarben nicht weniger belastende Produkte eingesetzt werden können (siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken, Reiter Zeichen & Deklarationen). Praktisch in allen Anwendungsbereichen gibt es Dispersionslackfarben als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umweltbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen.

zu den Anforderungen und Textbausteinen

  Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen Inhalt aufklappen
 

Hinweis:
Der Nachweis des AgBB-Schemas ist zwar gemäß Pos. 3b derzeit erst ab QN2 erforderlich, allerdings benötigen sowieso alle Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Sie umfasst eine Emissionsprüfung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Eine Liste der zugelassenen Produkte findet man beim DIBt.

Wasserbasierte Farben:

Dispersionslackfarben (3-8% Lösemittel), Epoxidharzdispersionen (bis zu 5% Lösemittel),  wasserbasierte Holzlasuren (bis zu 8% Lösemittel), Klarlacke (2-8% Lösemittel) und Polyurethanharzfarben (4-8% Lösemittel) mit abZ (s.o.) können alle Anforderungen bis QN4 erfüllen, sofern sie weder Schwermetalle noch reproduktionstoxische Phthalate enthalten.
Ölfarben können zwar Im Extremfall bei der Verwendung von sehr leichtflüssigen Ölen keine Lösemittel enthalten. Lösemittelfreie Produkte sind jedoch eher selten. Im Normalfall sind zwischen 25 - 35 % Lösemittel enthalten.
Ab QN5 müssen die Produkte weitere umfangreiche stoffliche Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 12a erfüllen, was von Dispersionslackfarben und wasserbasierten Holzlasuren, Klarlacken und Polyurethanharzfarben leicht erfüllt werden kann.
Derzeit (05/2021) sind aufgrund einer Neuversionierung des Blauen Engels DE-UZ12a allerdings noch sehr wenige Produkte zertifiziert, weshalb häufig der Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich sein wird. Aktuelle Hinweise und Hintergrundinformationen u.a. zu diesem Thema findet man in den WECOBIS P&A / Lacke, Lasuren, Beizen / Reiter Erläuterung

Aus der Gruppe der Epoxidharzdispersionen ist derzeit kein Produkt für den Blauen Engel zertifiziert. Der Gleichwertigkeitsnachweis für alle Anforderungen dürfte allerdings auch schwierig werden, da Epoxidharzdispersionen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe i.d.R. mindestens in H317 (kann allergische Hautreaktionen verursachen), häufig auch in H411 (giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung) eingestuft sind, was beim Blauen Engel ausgeschlossen ist.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Epoxidarzdispersionen enthalten reizende Einzelkomponenten, welche eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Es ist deshalb zu prüfen, ob ihr Einsatz technisch begründet ist, oder ob weniger gefährliche Produkte verwendet werden können.

Lösemittelbasierte Farben:

Lösemittelbasierte Farben können höchstens die Anforderungen zur Dokumentation und Deklaration in QN1 erfüllen, wenn sie Vor-Ort verarbeitet werden. Für die Beschichtung von Holz-Bodenbelägen sind bereits ab QN2 wasserbasierte Farben erforderlich.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Es ist deshalb zu prüfen, ob statt der stark lösemittelhaltigen Lackfarben nicht weniger belastende Produkte eingesetzt werden können (siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken, Reiter Zeichen & Deklarationen). Praktisch in allen Anwendungsbereichen gibt es Dispersionslackfarben als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umweltbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen.

zu den Anforderungen und Textbausteinen

  Innenwand- / Deckenfarben (Ausnahmefall) Inhalt aufklappen
 

Hinweis: kein typischer Anwendungsbereich für Lacke, kein Anwendungsbereich für Holzlasuren, für Wandlasuren siehe Dispersionsfarben

Bei stark beanspruchten Flächen können Lacke auch zur Beschichtung auf mineralischen Oberflächen in Frage kommen. Allerdings können sie in diesem Anwendungsbereich bereits die Anforderungen für QN2 nicht mehr erfüllen, da u.a. lösemittelfreie Farben verwendet werden müssen. Bereits Dispersionslackfarben enthalten mind. 3% Lösemittel. Alle anderen Lackfarben enthalten noch mehr Lösemittel.

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Lacke und Lasuren
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.
2 Die Anforderungen betreffen Vor-Ort-verarbeitete Oberflächenbeschichtungen. Für werkseitig verarbeitete Oberflächenbeschichtungen gelten dieselben Anforderungen wie für Vor-Ort-verarbeitete Oberflächenbeschichtungen, wenn Nachweise zur Einhaltung der 31.BIMSchV bzw. TA-Luft nicht in schriftl. Form vorgelegt werden können.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen für Planung und Ausschreibung sind in den WECOBIS Planungs- & Ausschreibungshilfen (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen
Beschichtungen von Holzbodenbelägen
werkseitige Oberflächenbeschichtungen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Lacke und Lasuren im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Lacke und Lasuren siehe dazu Oberflächenbehandlungen im Bestand.

Lacke oder Lasuren können schwermetallhaltige Pigmente enthalten, die bei einem späteren Rückbau entsorgungsrelevant sein können. Bei Produkten mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 12a) sind diese über den Anforderungskatalog ausgeschlossen. → Reiter Zeichen & Deklarationen 

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Lacke und Lasuren

Praktisch in allen Anwendungsbereichen gibt es wasserbasierte (wb), 1-komponentige (1K-) Lacke oder Lasuren als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen als lösemittelbasierte (lb) oder 2-komponentige (2K-) Produkte.

Lacke und Lasuren, die als Beschichtungen für Bodenbeläge verwendet werden, benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Diese Regelung für Bodenbelagsklebstoffe ist nicht vom EuGH-Urteil betroffen und gilt weiterhin. 
Eine Liste von Lacken und Lasuren mit abZ kann auf der Seite des DIBt heruntergeladen werden.
DIBt - Verzeichnis zugelassener Bodenbelagsbeschichtungen

Produktgruppe
wb = wasserbasiert
lb = lösemittelbasiert
Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
wasserbasierte 1K-Produkte1:
Dispersionslackfarben (3-8% Lösemittel), Holzlasuren (wb bis zu 8% Lösemittel), Klarlacke (wb 2-8% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (wb 4-8% Lösemittel)
möglich keine
wasserbasierte 2K-Produkte:
Epoxidharzdispersionen (wb, 2-K), Polyurethanharzfarben (wb + 2K)
möglich keine
lösemittelbasierte Produkte:
Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel), Epoxidharzfarben (2K, lb 25-35% Lösemittel), Holzlasuren (lb 55-80% Lösemittel), Klarlacke (lb 40-85% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (2K, lb 25-40% Lösemittel)
hoch keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen".
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Im Bereich der Lacke und Lasuren gibt es emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 12a). Sie sind grundsätzlich wasserbasiert und 1-komponentig.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Farben, Lacke, Lasuren

Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.

Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
  • Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.

 

_____________

Rückbaubarkeit

Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.

Sortenreinheit

Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Verwertbarkeit

Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
  • Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Epoxidharzfarben

Technisches

Technische Daten

Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ sehr geringe Dampfdurchlässigkeit, µ = 10.000 - 40.000

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

Der Begriff Epoxidharz ist in der DIN 55958 (Harze) definiert. Die DIN 13300 (Wasserhaltige Beschichtungsstoffe für Wände und Decken im Innenraum) definiert qualitative Eigenschaften wie Glanzgrad, maximale Korngröße, Kontrastverhältnis (Deckvermögen) und Nassabriebbeständigkeit.

Epoxidharzfarben

Literaturtipps

Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften und TBG: Epoxidharze in der Bauwirtschaft, Handlungsanleitung, Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften und TBG, 1994, Frankfurt

ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 1: Methode, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1992, Bern

Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin

Epoxidharzfarben

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Epoxidharzdispersionen 2.1.1 neu

Abb.1 / Zusammensetzung nach Funktionen Epoxidharzdispersionen

Abb.2 / Zusammensetzung nach Funktionen Epoxidharzfarben lösemittelhaltig

Als Bindemittel werden verschiedene, flüssige Epoxidharztypen mit Polyaminhärtern chemisch zum Epoxidharzfilm gebunden. Bei weißpigmentierten Epoxidharzdispersionen beträgt das Verhältnis von Pigment (Titandioxid) zu Füllstoffen etwa 1 : 1, bei buntpigmtierten Farben ist der Anteil an Pigmenten geringer. Bei den Füllstoffen handelt es sich um Gesteinsmehle wie sie in allen Farbsystemen eingesetzt werden. Als Lösemittel kommen bei Dispersionen wasserlösliche Ketone oder Glykole in geringen Mengen zum Einsatz. In einigen Fällen werden auch sogenannte Reaktivverdünner zur verbesserten Verarbeitungsfähigkeit eingesetzt. Bei lösemittelbasierten Epoxidharzfarben kommen neben den bekannten aromatischen Lösemitteln wie Xylol eine Vielzahl spezieller Lösemittel (Ketone, Alkohole, Ester) zum Einsatz.Die Expoxidharzfarben erfordern in der Regel verschiedenartige Hilfsstoffe wie Netzmittel, Rostinhibitoren, Entschäumer und Verdicker.

Der Gehalt an organischen Lösemitteln ist bei den lösemittelhaltigen Epoxidharzfarben sehr hoch und liegt im Bereich von ca. 30%. In wasserverdünnbaren Epoxidharzfarben liegt der Lösemittelanteil deutlich tiefer bei ca. 2.5%.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Epoxidharzdispersionen 2.1.2b neu

Abb.3 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft Epoxidharzdispersionen

Abb.4 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft Epoxidharzfarben lösemittelhaltig

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die Vorläuferstoffe für die Herstellung von Epoxidharzen, Härterkomponenten, Lösemittel und Hilfsstoffen stammen bei Anwendungen von Anstrichsystemen auf dem Hochbau zum überwiegenden Teil aus Erdölfraktionen und Steinkohleteer. Pigmente, v.a. die Weißpigmente, werden aus Metallerzen in verhältnismäßig energieintensiven Prozessen gewonnen. Als Füllstoffe kommen Gesteinsmehle aus Kalk- oder Feldspat zum Einsatz.

Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffe in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.

Die mineralischen Rohstoffe sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von Epoxidharzfarben ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Farbenproduktion liegen jedoch nicht vor.

Radioaktivität

Radioaktivität ist für Farben und Lacke nicht relevant.

Quellen

Eigene Datensammlung, Büro für Umweltchemie

Epoxidharzfarben

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette Epoxidharzdispersionen

Herstellungsprozess

Die Herstellung der Epoxidharzfarben erfolgt ausschließlich in großen Chemieindustriebetrieben. Die Prozessketten von Harzen und Härtern umfassen verhältnismäßig viele Stufen, an denen verschiedene Gefahrstoffe, z. T. mit eindeutig krebserzeugender und reproduktionstoxischer Wirkung (z. B. Ethylenoxid, Epichlorhydrin, Phenylglycidylether) beteiligt sind. Die Herstellung der Pigmente und Füllstoffe ist nicht produktgruppenspezifisch.
Die Verarbeitung zu Lacken beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Komponenten in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Für Expoxidharzfarben sind keine zuverlässigen Daten zum Energieaufwand verfügbar. Aufgrund von Prozesskettenanalysen und Plausibilitätsüberlegungen sind jedoch die Epoxidharze zu den energieintensivsten Bindemitteln unter den Malerlacken zu zählen. Es muss davon ausgegangen werden, dass Epoxidharzfarben signifikant energieintensiver sind als Dispersionslackfarben oder Alkydharzlackfarben. Der Energieaufwand ist auch vom Lösemittelgehalt abhängig. Aufgrund ihres geringen Anteils an organischen Lösemitteln sind Epoxidharzfarben auf Wasserbasis weniger energieintentsiv in der Herstellung.

Charakteristische Emissionen

Emissionen in der Herstellung von Lacken sind von deren Zusammensetzung abhängig. Lösemittelhaltige Lacke führen in der Produktion typischerweise zu Lösemittelemissionen, die kontrolliert werden müssen, z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen. Mineralische Füllstoffe können zu Staubemissionen führen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden. Die Emissionen der Kunststoffherstellung (Bindemittel) sind in den Kunststoff-Kapiteln eingehend beschrieben.

Transport

Der Transport jener Ausgangsstoffe welche auf fossilen Rohstoffen basieren (Bindemittel, Pigmente, Lösemittel, Hilfsstoffe) ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet als der Transport der Ausgangsstoffe welche auf mineralischen Rohstoffen basieren (Füllstoffe, Pigmente). In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Lösemittel, Pigmente sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Lacken) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Lacken.

Quellen

Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin

 

Epoxidharzfarben

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Die Verarbeitung von Epoxidharzfarben ist anspruchsvoll. Die Qualität des Lackfilms hängt entscheidend von der guten Durchmischung der Komponenten im angegebenen Verhältnis ab. Epoxidharze können ab Temperaturen von ca. 8-12°C verarbeitet werden. Bei niederen Temperaturen werden die Verarbeitungs- und Erhärtungszeiten länger, bei höheren Temperaturen kürzer. Die Anweisungen der Hersteller zu Mischungsverhältnissen, zulässigen Verarbeitungstemperaturen, Luftfeuchtigkeit und maximal zulässiger Verarbeitungszeit sind unbedingt zu beachten.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Epoxidharzfarben könne eine Reihe von Gesundheitsgefahren bei der Verarbeitung aufweisen. Praktisch allen Epoxidharzen gemeinsam sind die Gesundheitsgefahren durch Reizungen und Sensibilisierung der Haut. Die besonders gefährlichen Epoxidharztypen sind Spezialanwendungen vorbehalten.
Insbesondere Personen mit Epoxidharz-Allergien sollten keinen weiteren Umgang mit diesen Stoffen haben, da sie bereits in sehr niedrigen Konzentrationen reagieren. Es gelten weitreichende Arbeitsschutzmaßnahmen.

AGW-Werte

Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte. Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Informationen zu den Grenzwerten finden sich in den GISBAU Produktdatenblättern (RE05 - RE90) jeweils unter "Grenzwerte und Einstufungen".

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Epoxidharzfarben können gemäß folgenden Einstufungskatalogen der GISBAU in GISCODES eingeordnet werden:

  • Epoxidharze
    Bei den Epoxidharzfarben gibt es wasserbasierte und lösemittelbasierte Systeme, was nicht unbedingt an der Höhe des Giscodes ablesbar ist. Als lösemittelfrei gelten sie hier nur, wenn der Lösemittelgehalt < 0,5% liegt. Es gibt in diese Gruppe aber keinen Giscode, der das explizit fordert oder anzeigt. Der Lösemittelgehalt wird hier nur nach <5% oder >5% unterschieden. Epoxidharzdispersionen (wasserverdünnbare Systeme) sind mit RE05 oder RE10 gekennzeichnet.
    Einstufungskatalog Epoxidharze
    GISCODES RE05 - RE90 / Epoxidharzdispersionen bzw. Epoxidharz-Produkte

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Es ist deshalb zu prüfen, ob der Einsatz von Epoxidharzprodukten technisch begründet ist, oder ob weniger gefährliche Produkte verwendet werden können (siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken, Reiter Zeichen & Deklarationen, sowie GISBAU Produktdatenblätter / Ersatzstoffe.

Eine detaillierte Übersicht zur Einordnung von lösemittelbasierten wie wasserbasierten Lacken und Lasuren in die verschiedenen GISCODES findet man im Reiter Zeichen & Deklarationen / Übersichtstabelle / GISBAU Klassifizierungssystem.

Emissionen

  Dispersionslackfarben Epoxidharzfarben wasserbasiert Epoxidharzfarben lösemittelbasiert
Alkydharzlackfarben
[g/m²] 13 - 23 0 - 15 130 - 190 120 - 150

 

Die Lösemittelemissionen sind, je nachdem ob eine wasserbasierte oder lösemittelbasierte Epoxidharzfarbe gewählt wird, sehr unterschiedlich.

Umweltrelevante Informationen

Wassergefährdung

Epoxidharzfarben können in nicht ausgehärtetem Zustand in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Sie sind je nach Rezeptur schädlich bis giftig für Wasserorganismen. Gemäß VwVwS (Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe) werden sie als “wassergefährdend“ eingestuft.

Entsorgung von Restmaterial

Nicht ausgehärtete Reste müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.
Restentleerte Metallgebinde können als Metallschrott verwertet werden. Auf einer vorbildlichen Baustelle werden keine Gebinde in die Kanalisation ausgewaschen. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Farben und Lacken sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.

Transport

Epoxidharzfarben sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher keine spezifischen Auflagen.

Quellen

Eigene Berechnungen und Daten, Büro für Umweltchemie

Datenbank für wassergefährdende Stoffe, Umweltbundesamt

Epoxidharzfarben

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Farben formuliert.

Hinweis zu Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden

Bei allen Lacken, die als Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ der Gruppen Z-157.10) mit Aussagen zum Gesundheitsschutz vorliegt (baurechtliche Anforderung!). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des o.g. AgBB-Bewertungsschemas.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

TVOC: Es sind keine zuverlässigen Daten verfügbar. Aus der Erfahrung können jedoch bei unsachgemäßer Verarbeitung von Zweikomponentensystemen Probleme entstehen, insbesondere wenn die Mischungsverhältnisse, Verarbeitungstemperaturen oder Luftfeuchtigkeiten zu wenig genau beachtet werden. Die Verarbeitung dieser Systeme erfordert Sachkenntnis.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Umweltrelevante Bestandteile:

Umweltrelevante Bestandteile können durch Abwitterung, Versprödung, Diffusion oder bei der Renovierung (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen. Zudem können alle buntpig-mentierten Epoxidharzfarben, insbesondere die kräftig leuchtenden Pigmente umweltrelevante Schwermetalle wie Chrom, Kobalt und Nickel enthalten.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Im Brandfall sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.

Wassereinwirkung

Es sind keine besonderen Risiken für die Umwelt zu erwarten. Epoxidharzfarben enthalten keine gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtigen Bestandteile, welche wasserlöslich sind.

Beständigkeit Nutzungszustand

Mechanische Beständigkeit
Abriebfestigkeit Abwaschbar- und Scheuerbeständigkeit Härte und Kratzfestigkeit
sehr gut sehr gut, teilweise auch chemikalienbeständig sehr gut
Alterungsverhalten
Vergilbungsneigung Witterungsbeständigkeit
vorhanden mäßig

Aufgrund der Tendenz zur Vergilbung und zum Auskreiden durch Abbau der Epoxidharzschicht an der Witterung sind die Farbsysteme für Außenanwendungen nur bedingt geeignet.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Der Aufwand für die Totalentfernung von beschädigten Schichten ist groß. Die Haftbarkeit auf bereits erhärteten und gealterten Epoxidharzfarben ist eingeschränkt.

Quellen

Daten und eigene Berechnungen, Büro für Umweltchemie. Zürich

Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, AgBB-Bewertungsschema 2012, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (2010), Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, Stand Oktober 2010, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

Epoxidharzfarben

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil und werden normalerweise im Verbund rückgebaut. Sie selbst verursachen dann i.d.R. keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Rückbau. Beim Abschleifen vorhandener Farbschichten sind die üblichen Staubschutzmaßnahmen erforderlich, auch aufgrund evtl. enthaltener schwermetallhaltiger Pigmente.
→ siehe dazu auch Oberflächenbehandlungen im Bestand

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Farben, Lacken und Lasuren ist nicht möglich. Oberflächenbehandlungen von Bauteilen können die Wiederverwendung erschweren.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Farben, Lacken und Lasuren kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform (Anhaftung an anderen Baustoffen) grundsätzlich nicht in Frage.

Mit Farben behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden, was zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen kann. Dies gilt insbesondere für mineralische Baustoffe. Beschichtete Vollgipsplatten können beispielsweise nicht verwertet werden. Auch alle anderen mineralischen Baustoffe (z.B. Mauerwerk, Beton) können nur beschränkt als Recyclingbaustoffe verwertet werden, wenn sie in großem Maße insbesondere mit bunten Farben beschichtet sind.
Mit Beschichtungen behandelte Holzbaustoffe werden in der Regel in "A2 / verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne  halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel" mit guter Verwertbarkeit eingestuft. Sind den Anstrichen halogenorganische Verbindungen beigemengt, sind die rückgebauten Holzbaustoffe in "A3 / Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel" einzustufen, welche in der Regel nicht stofflich verwertet werden.
Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffe, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden. Holzwerkstoffe werden i.d.R. energetisch verwertet, was durch die Beschichtung ebenfalls nicht beeinträchtigt wird.

Energetische Verwertung

Abgesehen von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) können Farben, Lacke und Lasuren in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und führen bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe (z.B. Holzwerkstoffe) werden demnach auch nicht in ihrer energetischen Verwertbarkeit beeinträchtigt.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Reine Farben, Lacke und Lasuren (z.B. Farbreste) dürfen nicht deponiert werden. Da die Anstrichstoffe auf anderen Materialien anhaften, die je nach Material deponiert werden, können sie dennoch in Deponien gelangen. Abbauprodukte können eine Belastung für die Deponieabwässer darstellen. Die geringste Belastung wäre von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) zu erwarten.

EAK-Abfallschlüssel

Unverarbeitete und unausgehärtete Farben, Lacke, Lasuren

08 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen (rein mineralische Farben, z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben)

Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle gemäß §48 KrWG eingestuft.

Abgesehen von rein mineralischen Farben können in allen Produkten gesundheits-, luft- oder wassergefährdende Stoffe enthalten sein. Sie müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.

Ausgehärtete Produktreste
Ausgehärtete Produktreste gelten nicht mehr als Problemmüll und können mit dem Restmüll entsorgt werden.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012