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Laminat-Bodenbeläge

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Laminatböden sind charakterisiert durch eine Oberschicht (Laminat) aus einer oder mehreren dünnen Schichten Fasermaterial (meist Papier), die mit wärmehärtenden Kunstharzen getränkt sind. Diese Schichten werden entweder

  • direkt auf die Trägerplatte verpresst (DPL = Direct Pressure Laminat} oder
  • miteinander unter Wärme und Druck verpresst und anschließend auf eine Trägerplatte verklebt (HPL = High Pressure Laminat}, CPL = Continuous Pressure Laminat}.

Das Erscheinungsbild des Laminatbodens wird durch ein Dekorpapier in der Laminatschicht bestimmt.

Laminatböden kommen als Dielen in typischen Dicken zwischen 6 und 9 mm in den Handel.

Wesentliche Bestandteile

Wesentliche Bestandteile von Laminatböden sind

  • Nutzschicht aus kunstharzgetränktem Papier (Laminatschicht)
  • Trägerplatte (meist HDF-Platte = high density fibre board)
  • Gegenzug aus kunstharzgetränktem Papier, einem weiteren Laminat oder einem Furnier

Charakteristik

Akustisch haben Laminatböden einen härteren Klang als Massivholzböden und sind nicht so trittelastisch, speziell wenn sie auf einem Estrich ohne besondere Unterlage verlegt werden. Abhilfe schaffen Laminatböden mit integrierter Trittschalldämmung oder entsprechende lose verlegte Trittschallunterlagen.

Das Material nimmt oberseitig im Gegensatz zu Holz keine Feuchtigkeit auf. Der Einsatz in Feucht- oder Nassräumen ist aufgrund einer möglichen Feuchteaufnahme im Kantenbereich, die mit Kantenquellungen einhergehen kann, nur in speziellen Ausführungsformen ratsam. Dazu gehören z. B. wasserfeste Trägermaterialien wie die PUR- oder PVC-Platte oder besondere Kantenprofile und -leime.

Inzwischen gibt es Laminatböden mit einem holzfurnierbasierten Gegenzug. Diese nähern sich den Vollholzprodukten an. Da die Laufschicht von Laminatböden aus einem beschichteten Papier besteht, können diese an der Oberseite nicht abgeschliffen werden.

Die leimlosen Klicksysteme ermöglichen eine Verlegung des Bodens durch den Laien und sogar eine Wiederverwendung beim Umzug. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich durch unterschiedlich bedruckbare Dekorpapiere.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Der Anteil erneuerbarer Rohstoffe (Holz, Papier) im Laminatboden liegt mit ca. 80 % relativ hoch. Im Unterschied zu anderen Bodenbelägen aus Holz und Holzwerkstoffen werden in Laminatböden aber höhere Mengen an Kunstharzen wie z. B. Melaminharz verarbeitet. Der Anteil am Gesamtprodukt beträgt ca. 15%. Kunstharze belasten bei ihrer Herstellung die Umwelt und erfordern einen erhöhten Aufwand beim Recycling.

Im Gegensatz zu gewachsten oder geölten Parkettböden nehmen die versiegelten Oberflächen des Laminats kaum Feuchte auf.

Lieferzustand

Laminatböden sind in zahlreichen Formaten und mit verschiedenen Mustern erhältlich.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Die Anwendungsbereiche von Bodenbelägen werden nach DIN EN ISO 10874 in Beanspruchungsklassen unterteilt. Laminatböden sind für die blau unterlegten Beanspruchungsklassen erhältlich. Es gibt vier Klassen im privaten Bereich (21-23) und vier Klassen im gewerblichen Bereich (31-34). Klasse 21 etwa ist nur für Schlafzimmer geeignet, Klasse 23 für Flur und Wohnzimmer. Mit Klasse 31 können im gewerblichen Bereich auch Hotelzimmer und Kleinbüros ausgestattet werden. Die höchste Wohnklasse 23 und die niedrigste Gewerbeklasse 31 beinhalten in etwa die gleichen Anforderungen.

 
Anwendungs-
 
bereich
 
 
Wohnen
 
 
Gewerblich
 
 
Leichtindustriell
 
 
Beanspruchung
 
 
mäßig/
gering
 
 
normal/
mittel
 
 
normal
 
 
stark
 
 
mäßig
 
 
normal
 
 
stark
 
 
sehr stark
 
 
mäßig
 
 
normal
 
 
stark
 
 
Laminatböden
 
 
21
 
 
22
 
 
22+
 
 
23
 
 
31
 
 
32
 
 
33
 
 
34
 
 
41
 
 
42
 
 
43
 
= Produkte der entsprechenden Belagstypen erhältlich

Die Produkte sind mit den entsprechenden Ziffern gekennzeichnet. Die Beanspruchungsklasse ist vom Trägermaterial und der Beschaffenheit der Laufschicht des Bodens, des so genannten Overlays, abhängig.

Laminatböden werden sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt. Die Haupteinsatzbereiche von Bodenbelägen im gewerblichen Bereich sind der öffentliche Wohnungsbau (inkl. Sozialimmobilien und Büros) sowie Gastronomie und Ladenbau (Shops, Restaurants, Hotels). Typische Bereiche, in denen Laminatböden nicht eingesetzt werden sollten, sind Feucht- oder Nassräume wie Badezimmer, Duschräume, Waschküchen etc.

Marktsituation

Laminatböden gehören zu den neueren Entwicklungen im Bodenbelagsbereich. Sie werden seit rund 20 Jahren hergestellt und haben in den letzten Jahren, insbesondere im Heimwerkerbereich, ein stürmisches Wachstum (⇒ Marktsituation Bodenbeläge Deutschland) durchlaufen, das nach 2007 bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung leicht rückläufig ist.

Im EPLF® Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller e.V. (Bielefeld/Deutschland) sind die führenden europäischen Laminatbodenproduzenten und ihre Zulieferunternehmen organisiert.

Laminat-Bodenbeläge
Laminat-Bodenbeläge

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge

Stand 07/2024

    Bodenbeläge aus Holz Laminat-Bodenbeläge
       
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen
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Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
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werkseitige Oberflächenbeschichtungen
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Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen
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Öle und Wachse zur Behandlung von Holzoberflächen
Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen
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Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
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werkseitige Oberflächenbeschichtungen
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

baubook BNB/QNG Produktinformationen baubook bietet u.a. eine Plattform mit Produktinformationen zu BNB und QNG. Man findet dort Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung. → baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. div. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Innenputze + -wandfarben, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Mit der Plattform ÖkoBauKriterien bietet baubook eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bodenbeläge aus Holz finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO (s. Listung in Bauregelliste B Teil 1 / 1.18).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) + +

Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen1 aus Gesundheits-
schutzgründen

ehemals abZ der GruppeZ-156.607 (Parkette u. Holzfußböden), Z-156.610 (Verbundbeläge), Z-156.612 (Bambus)

ehemals abZ der Gruppe Z-156.606 (Laminate)
1 Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Fuß- und Sportböden und Zubehör
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge

    Bodenbeläge aus Holz Laminat-Bodenbeläge
Hobeldiele
Mehrschichtparkett mit MDF-Platte
         
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft (gemäß Beispielrezeptur)
Anteil fossiler Rohstoffe 1-2 M-% 15 M-%  16,5 M-%
Anteil mineralischer Rohstofffe 0 M-% 0 M-%  0,5 M-%
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 98 - 99 M-% 85 M-%  83 M-%
Charakteristische Inhaltsstoffe
Nutzschicht Massivholz Massivholz kunstharzgetränktes Papier
Trägerschicht keine z.B. MDF-Platte HDF-Platte
Beschichtung Öle, Wachse, Lacke Öle, Wachse, Lacke Bestandteil der Nutzschicht
Problematische Inhaltsstoffe
Potenziell gefährliche Inhaltsstoffe Wenn, dann in der Beschichtung (z.B. bestimmte Weichmacher, Lösemittel), bei Mehrschichtparkett und Laminatböden auch in den Klebstoffen möglich.
Sonstiges
Verwendung von erneuerbaren und Sekundär-Rohstoffen

Hobeldielen bestehen fast ausschließlich aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz.

Die Bodenbeläge bestehen überwiegend aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz, wenn auch ein beträchtiger Anteil an synthetischen Rohstoffen enthalten ist.
Nachhaltige Gewinnung

Die Hölzer sollten aus nachhaltiger Gewinnung stammen.

  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
  Ökobilanz für die Herstellung

Derzeit keine Datensätze für Hobeldielen vorhanden.

Ökobau.dat:
→ 3 Holz / 3.3 Holzböden / 3.3.02 Parkett

Daten gem. Rüter & Diederichs 2012:
1 m² Mehrschichtparkett

Ökobau.dat: → 3 Holz / 3.3 Holzböden / 3.3.01 Laminat
  Maßnahmen Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeiter im Parkettwerk können mögliche Emissionen von Holzstaub oder VOC (aus dem Bindemittel oder der Beschichtung) erfordern.

  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
Arbeitshygienische Risiken

Bei der Verarbeitung ist die Konzentration von Holzstaub in der Luft auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hartholzstäube (z.B. von Buchen- und Eichenholz) können beim Menschen Krebs erzeugen, der Staub sonstiger Hölzer ist als krebsverdächtig (krebserregend Kategorie 3) eingestuft. Bestimmter Holzstäube können außerdem sensibilisierend wirken.

Hobeldielen werden meist genagelt/geschraubt. VOC-Emissionen können bei der Oberflächenbeschichtung vor Ort auftreten.

Arbeitshygienische Risiken können durch VOC-Emissionen aus dem Klebstoff oder der Oberflächenbeschichtung vor Ort verursacht werden. Laminatböden werden meist schwimmend verlegt. Die VOC-Emissionen aus den geringen Leimmengen bieten normalerweise keine arbeitshygienischen Risiken.
  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
Emissionen

Massive Holzbodenbeläge können im frischen Zustand natürlich im Holz vorkommende VOC freisetzen. VOC-Emissionen auch aus der Beschichtung möglich.

Mehrschichtparkette können je nach verwendetem Beschichtungssystem, Klebstoff- oder Holzwerkstofftyp Formaldehyd und weitere VOC emittieren.

Emissionen aus den Deckschichten von Laminatböden werden nur in geringem Umfang festgestellt. Formaldehydemissionen aus der Holzwekstoffplatte möglich.

In Deutschland war bis 16.10.2016 die Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas Teil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Eine Reihe von Bodenbelägen aus Holz ist mit Umweltzeichen, welche in der Regel die VOC- und Formaldehydemissionen von Bodenbelägen aus Holz oder Holzwerkstoffen überprüfen, ausgezeichnet.
Durch die bauaufsichtliche Zulassung war die Formaldehyd-Emission auf max. 0,1 ppm im Prüfraum (E1) begrenzt. Es sollten jedoch Werte von 0,05 ppm und niedriger angestrebt werden.

  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Schwimmend verlegte oder genagelte/geschraubte Bodenbeläge mit intakter Oberfläche und ausreichender Dicke können mit vertretbarem Aufwand ausgebaut und wiederverwendet werden.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit

Hobeldielen könnten - ggf. nach Abschleifen der Oberflächenbeschichtung - stofflich verwertet werden.

Die stoffliche Verwertung von Mehrschichtparketten und Laminatnöden ist nur bedingt möglich (Verunreinigung durch Beschichtung, Leime). und wird nicht praktiziert.

Typischer Entsorgungsweg Verbrennung
Energiegewinnung möglich?  ja (in dafür zugelassenen Anlagen, hoher Heizwert)

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Laminat-Bodenbeläge

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge

Stand 07/2024

    Bodenbeläge aus Holz
Laminat-Bodenbeläge
       
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können.
Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 176  / Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume (Ausgabe 2013)
+ +
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 07
Holz, Holzwerkstoffe und Fußbodenbeläge aus Holz
+ (+)
EU Ecolabel (Blume) / Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (+)

+

Nordic Swan Ecolabel / Floor coverings (Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) (+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar

(+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar

natureplus Umweltzeichen / Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen RL0209 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

+

 

-

eco-INSTITUT-Label /
Bodenbeläge

+

+
Cradle to Cradle2Built Environment and Furnishings 

(+)

(+)
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 
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EPD1 - +
Branchen-EPD1 - +
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen.
Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze 3.3.02. Parkett 3.3.01. Laminat
Hinweis:
Da sich die Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt, eine Aussage zur Verfügbarkeit von Datensätzen kann nicht gemacht werden. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann nach Datensätzen über die Gliederungspunkte gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration z.B. anhand der deutschen BNB/QNG-Kriterien oder der österreichischen ÖkoBauKriterien. Inhalt aufklappen
   
baubook BNB/QNG Produktinformationen  Unter "BNB und QNG Produktinfos" findet man Produkte, die den Anforderungen von BNB 1.1.6 und QNG 313 entsprechen. Hersteller können ihre Produkte in der Plattform deklarieren und die Nachweisdokumente hinterlegen. Durch baubook erfolgt eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen vor Freischaltung.
siehe baubook Produktinformationen zu BNB und QNG
baubook ÖkoBauKriterien Unter "ÖkoBauKriterien" findet man eine Sammlung von Kriterien und Produkten, die derzeit vor allem in Österreich, insbesondere in der Stadt Wien, für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. 
siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Boden- und Wandbeläge
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten der ÖKOBAUDAT Datenlieferanten.
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist!

Laminat-Bodenbeläge

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
2b Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Bodenbeläge aus Holz, Laminat-Bodenbeläge ja ja ja ja ja
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen Inhalt aufklappen
 

Die Anforderung gemäß Pos. 2b gilt nur für Mehrschicht- bzw. Fertigparkett. Entsprechende Produkte aus Holz und Laminat, die die Anforderungen bis QN3 erfüllen, sind vielfach zu finden. Die ab QN2 geforderte Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas entspricht sowieso der bauaufsichtlichen Mindestanforderung.
Bei Verwendung der entsprechenden Produkte ist es auch möglich, die Anforderungen bis einschließlich QN5 (Blauer Engel DE-UZ 176 oder gleichwertig) zu erfüllen. Es gibt einige Produkte aus Holz, die mit dem Blauen Engel DE-UZ 176 ausgezeichnet sind (Stand Mai 2022) und die Anforderungen damit automatisch erfüllen. Die über den Blauen Engel gestellten Anforderungen werden z.B. auch von Produkten mit dem natureplus Umweltzeichen oder mit dem Österreichischen Umweltzeichen erfüllt. Produkte ohne eines dieser Umweltzeichen müssen die entsprechenden Anforderungen des Blauen Engels einzeln nachweisen.
→ zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Bodenbeläge aus Holz + Laminat-Bodenbeläge 
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bodenbeläge im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Bodenbeläge aus Holz + Laminat-Bodenbeläge

Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Fuß- und Sportböden und Zubehör
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise

Bei den Bodenbelägen aus Holz und Laminat-Bodenbelägen gibt es zudem emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 176), detaillierte Informationen siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".

Um das Risiko für Emissionen zu minimieren bzw. die Quelle für auftretende Emissionen zu finden, muss immer der gesamte Fußbodenaufbau betrachtet werden. Emissionen können aus den Holzwerkstoffen auftreten, aus den Deckschichten aus kunstharzgetränktem Papier werden nur geringe Emissionen festgestellt. Gegebenenfalls können Emissionen aus der Oberflächenversiegelung auftreten. Auch Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren. Bevorzugt sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder EMICODE EC1plus verwendet werden.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Bodenbeläge aus Holz1 möglich möglich
Laminat-Bodenbeläge2 möglich möglich
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Massive Holzbodenbeläge können im frischen Zustand natürlich aus Holz vorkommende VOC-Emissionen im Innenraum verursachen. Verleimte Bodenbeläge (Mehrschichtparkett, verleimte Parkettstäbe in Dielenform) können je nach verwendetem Klebstoff- oder Holzwerkstofftyp während der Nutzung Formaldehyd und weitere VOC emittieren. Vor allem bei Mehrschichtparkett mit Spanplatten oder Faserplatten als Trägerschichten sind erhöhte Formaldehydemissionen möglich.
Bodenbeläge aus Holz gelangen werkbeschichtet oder roh zur nachträglichen Oberflächenbehandlung auf die Baustelle. Fertigparkett und Landhausdielen werden in der Regel beschichtet ausgeliefert (UV-Acrylat, geölt). Bei den Massivholzböden wird die Oberflächenbehandlung meistens auf der Baustelle vorgenommen. Die zur Oberflächenbehandlung oft eingesetzten Lacke, Lasuren, Öle und Wachse können vor allem in den ersten Wochen flüchtige organische Verbindungen (VOC) emittieren.
2 Laminate werden vorwiegend schwimmend verlegt. Für bestimmte Anwendungsbereiche (z.B. bei erhöhten Anforderungen an den Trittschallschutz, bei Verlegung auf Fußbodenheizung, etc.) können Laminatbodenbeläge auch vollflächig verklebt werden. Im Allgemeinen werden dafür lösemittel- und wasserfreie PU-Klebstoffe eingesetzt, aus denen schwerflüchtige organische Substanzen (SVOC) emittieren können. Bei der Verklebung von Laminatböden sollten daher nach Möglichkeit sehr emissionsarme Kleber (EMICODE EC1 oder EC1plus) verwendet werden (→ Verarbeitung).
Bei Laminatböden wurde festgestellt, dass die Emission von VOC und Formaldehyd durch eine Fußbodenheizung gestiegen war [Zwiener/Mötzl].

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge

Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.

Rückbaubarkeit

>> zunehmender Rückbauaufwand >>

Verlegeart

lose verlegt

verspannt

vernagelt

streifenweise verklebt

vermörtelt

vollflächig verklebt

Elastische Bodenbeläge 1,2

(x)
z.T. möglich als Fertigdielen

 

 

 

 

x

Textile Bodenbeläge 1,2

x

x

x

x

 

x

Mineralische
Bodenbeläge
2,3

 

 

 

 

x

x

Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden

 

 

 x

 

 

 

Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett

 

 

 x

x

 

x

Laminat-Bodenbeläge, Fertigparkett 2,4

x

 

 

x

 

x

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit

1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Elastische Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Linoleum-Bodenbeläge  Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Polyolefin-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
PVC-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung  Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser Bedingt möglich3 Möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser Bedingt möglich3 Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Mineralische Bodenbeläge
Keramik-Fliesen und
-Platten
Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Kunststein Theoretisch möglich4 Bedingt möglich5 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg6
Lehmböden möglich7 möglich7 nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg
Naturstein Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Holz und Laminat-Bodenbeläge
Bodenbeläge aus Holz Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 Bedingt möglich3 Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Fertigpakett,
Laminat-Bodenbeläge
Möglich3 Bedingt möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6
Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.

7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009.

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Laminat-Bodenbeläge

Technisches

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B1

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

Cfl

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN ISO 10874

Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung; Ausgabe 2012-04
 
DIN EN 13329
 
 

Laminatböden - Elemente mit einer Deckschicht auf Basis aminoplastischer, wärmehärtbarer Harze -
Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren;
Ausgabe 2009-01

 

DIN EN 14041

Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften; Ausgabe 2008-05

DIN EN 14978

Laminatböden - Elemente mit einer elektronenstrahlgehärteten Deckschicht auf Acryl-Basis -
Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren; Ausgabe 2006-09

Quellen

Branchen-EPDs

Pech, Anton; Pöhn, Christian: Bauphysik. Band 1 von Baukonstruktionen / Baukonstruktionen. Springer DE, 2004

Laminat-Bodenbeläge

Literaturtipps

Statistisches Bundesamt: Produktion im produzierendem Gewerbe 1996 - 1998, Bodenbeläge, Statistisches Bundesamt, 2000, Wiesbaden

Umweltbundesamt: Umweltfreundliche Beschaffung

Umweltbundesamt: Formaldehydarme Produkte aus Holz/Holzwerkstoffen, Umweltbundesamt, 1988, Berlin

Intron-Institut, GKV+ ICDLI: HPL-Das Umweltprofil, Ergebnisse einer Lebenszyklusanalyse nach ISO (Draft) 14040 - 14043, Fachgruppe Dekorative Schichtstoffplatten im GKV, 1997-1999, Frankfurt a.M.

Perstorp Flooring AB: LCA of Laminate Floor, Perstorp Flooring AB, 1996, Trelleborg SE

Zellweger, C. et al: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen. Methodik und Resultate, Bundesamt für Energiewirtschaft, 1995, Zürich

Wege zum Gesunden Bauen, Holger König, Ökobuch-Verlag 1997;

Öko-Test 2013 Laminatböden im Test

ÖKO-TEST Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2006, Test Laminat, 09.01.2006

Stiftung Warentest „Test" 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74

Stiftung Warentest „Test“ 5/2005 „Laminat und Fertigparkett“ S.66 -71

Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007

Ergänzung der Bauregelliste A und der Bauregeliste B – Ausgabe 2008/3 – DIBt Mitteilungen 3/ 2009

Laminat-Bodenbeläge

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Laminat-Bodenbeläge 2.1.1

Quellen: EPD für “Direct Pressure Laminate Floor Covering” (EPFL),

EPD for High Pressure Laminate Floor Covering (EPFL),

EPD für “Printed Décor Laminate Floor Covering” (EPFL)

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Laminat-Bodenbeläge 2.1.2

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die Trägerplatte ist eine HDF-Platte (Dichte ca. 890 kg/m3 ± 3 %) aus Holzfasern und wärmehärtbaren Harzen, hauptsächlich MUF (Melamin-Urea-Formaldehyd).

Der Hauptgrundstoff für die Produktion der verwendeten Papiere ist der nachwachsende Rohstoff Holz.

Bei den verwendeten Aminoplasten handelt es sich um Melamin-Urea-Formaldehydharze. Aminoplaste sind wärmehärtbare Harze, die unter Einsatz von Hitze und Druck ausgehärtet werden. Sie werden durch Kombination eines Aldehyds mit einer Verbindung, die eine Aminogruppe (-NH2) enthält, hergestellt.

Der mineralische Rohstoff für Korund ist Bauxit. Durch Verwendung von Al2O3 wird die Laminatdeckschicht abrieb- und scheuerfest.

Verfügbarkeit

Die biogenen Rohstoffe sind ausreichend verfügbar. Die Kunstharze, deren Gehalt in Laminatböden 15-20 % beträgt, werden aus fossilen, begrenzt verfügbaren Rohstoffen gewonnen.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Die Holzfasern der HDL-Platte können auch aus Recyclingholz hergestellt werden.

Radioaktivität

Laminat-Bodenbeläge enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Landinanspruchnahme für die Bereitstellung der biogenen Rohstoffe ist gering.

Laminat-Bodenbeläge

Herstellung

Prozesskette

Prozess-DPL-Laminat

1-stufiges Herstellungsverfahren für DPL Laminat

prozess hcpl laminat

2-stufiges Herstellungsverfahren für HPL und CPL Laminat

Herstellungsprozess

Bei der Herstellung von Laminatböden werden zwei unterschiedliche Verfahren angewandt:

  • Overlay (= Laufschicht)
  • Dekorpapier
  • Trägerplatte
  • Gegenzug
 

1. 1-stufiges Verfahren
DPL-Laminatböden (Direct Pressure Laminat)

Bei diesem Verfahren werden die Trägerplatte, das Overlay und der Dekorfilm in einem Arbeitsgang miteinander verpresst. Dies geschieht bei einer Temperatur von ca. 200 °C und einem Pressdruck zwischen 20 und 65 bar. Die typische Dicke der Laminatschicht beträgt 0.2-0.4 mm.

  • HPL Schicht
  • Trägerplatte
  • Gegenzug
 

2. 2-stufiges Verfahren

In einem ersten Schritt wird das Laminat aus verschiedenen Kernpapieren, dem Dekorpapier und dem Overlay hergestellt. Die Dicke ist größer als beim DPL-Verfahren und liegt zwischen 0,4 und 1,1 mm.

a) HPL-Laminat (High Pressure Laminat) wird plattenweise bei ca. 130 °C und einem Pressdruck von mindestens 70 bar hergestellt.
b) CPL-Laminat (Continuous Pressure Laminat) wird im Durchlaufverfahren hergestellt.
In einem zweiten Schritt wird das Laminat mit Klebstoff auf die Trägerplatte verpresst. Die Herstellung der einzelnen Komponenten (Laminat, Trägerplatte) und das Zusammenfügen zum fertigen Laminatboden können in den gleichen oder in verschiedenen Betrieben erfolgen.

Quelle der beiden linken Abbildungen: EPLF e.V. mit freundlicher Genehmigung

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Der Primärenergieinhalt des Laminatbodens (cradle to gate) setzt sich beispielsweise folgendermaßen zusammen:

  • 46 bis 61 % Herstellung des Holzwerkstoffs
  • 25 bis 37 % Herstellung des Laminats
  • 8 bis 12 % thermischer und elektischer Energieaufwand für die Produktion
  • 1 bis 3 % Verpackungsmaterial

Quelle: European Producers of Laminate Flooring e.V.: High Pressure Laminate Floor Covering (HPL Floor Covering). EPD-ELF-2009311-E. Institut Bauen und Umwelt e.V. (Hrsg). 11. August 2012

Charakteristische Emissionen

siehe Maßnahmen zum Umweltschutz

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeiter im Werk können mögliche Emissionen von Holzstaub oder VOC (aus dem Bindemittel oder der Beschichtung) erfordern. Es gilt das Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

Maßnahmen Umweltschutz

Die produktionsbedingt entstehende Abluft wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gereinigt; Emissionen liegen laut Branchen-EPD deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. 
Gebrauchtes Produktionswasser verdampft oder wird intern wieder aufbereitet und der Produktion wieder zugeführt.
Lärmintensive Anlagenteile, wie die Entrindung und Zerspanung, können durch bauliche Maßnahmen entsprechend gekapselt und somit verbesserter Schallschutz gewährleistet werden.

Transport

Durch den Einsatz von Holzwerkstoffen aus heimischer Waldbewirtschaftung werden die Transportwege kurz gehalten. Harze und Bindemittel sind dagegen oft nicht regional verfügbar, sondern werden von internationalen Lieferanten bezogen.

Laminat-Bodenbeläge

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Laminatböden werden hauptsächlich schwimmend auf trittschalldämmenden Unterlagen leimfrei verlegt, üblich ist eine Klickverbindung. Eine Befestigung auf dem Untergrund erfolgt nicht.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Hartholzstäube (z.B. von Buchen- und Eichenholz) können beim Menschen Krebs erzeugen (TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV"), der Staub sonstiger Hölzer ist als krebsverdächtig (krebserregend Kategorie 3) eingestuft (TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe". Schutzmaßnahmen einschließlich Wirksamkeitskontrolle bei allen Tätigkeiten, bei denen Holzstaub entsteht, beschreibt die TRGS 553 "Holzstaub", Wegen der möglichen sensibilisierenden Wirkung bestimmter Holzstäube wird in der TRGS 553 außerdem auf die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“, TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe“ und die TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“ verwiesen.

Duch die Verlegung vorgefertigter Elemente mit Klickverbindung treten bei der Verlegung von Laminatböden Holzstaubemissionen nur beim Zuschneiden einzelner Elemente an.

AGW-Werte

Nach dem derzeitigen Stand der Technik muss eine Konzentration für Holzstaub in der Luft am Arbeitsplatz (Schichtmittelwert) von 2 mg/m³ oder weniger eingehalten werden (TRGS 553).

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für Laminat-Bodenbeläge gibt es keine GISBAU-Einstufung.

GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt „Bodenbeläge“ in der Rubrik „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“ zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1.

Emissionen

Arbeitshygienisch relevante Emissionen (VOC, SVOC, Holzstaub) treten allenfalls beim Verleimen oder Ablängen der Elemente auf.

Umweltrelevante Informationen

Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar.

Transport

In Europa beträgt die durchschnittliche Transportdistanz eines DPL/PDL/HPL-Laminat-Bodenbelags zum Konsumenten ca. 250/500/1300 km.

Quellen

Branchen EPDs

Laminat-Bodenbeläge

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Laminat-Bodenbeläge nach DIN EN 14041, die für die Verwendung in Aufenthaltsräumen in Deutschland vorgesehen sind, mussten bis 16.10.2016 zusätzlich zum CE-Zeichen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Grundlage für die Erteilung dieser Zulassung war aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle wurde die Überwachung und Kontrolle der Produktspezifikation gewährleistet und mit dem Testat „Ü“ (steht für Übereinstimmung) bestätigt. 

Emissionen aus den Deckschichten von Laminatböden werden nur in geringem Umfang festgestellt. Früher waren aus Laminatböden Formaldehydemissionen in der Nähe des E1-Grenzwertes möglich. Darauf haben die Hersteller reagiert. Es gibt einige Produkte mit dem Blauen Engel (DE-UZ 176) - Bodenbeläge, Paneele, Türen ...

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Laminat-Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

siehe Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

siehe Neuzustand

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Im Brandfall werden die üblichen Brandgase (Kohlenmonoxid, Cyanwasserstoff und Ammoniak) freigesetzt.
Chlorwasserstoffe, Nitrose Gase, Stickoxide und Schwefeldioxide waren in einem Brandversuch von einem Laminatbodenbelag nicht feststellbar.

Wassereinwirkung

Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Laminat-Bodenbeläge fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge (Code Nr. 352.711), für die eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angegeben wird.

Laminatböden bestehen aus einer harten und strapazierfähigen, aber schlagempfindlichen Oberfläche. Sie sind glutbeständig (Zigarettenkippen) und mit Ausnahme von Wasser unempfindlich gegenüber den meisten Flüssigkeiten.

Instandhaltung

Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen.

Der Unterhalt von Laminatböden ist einfach. Er erfolgt in den meisten Fällen durch Staubsaugen und/oder feuchtes Aufwischen. Verunreinigungen lassen sich mit einem feuchten Tuch, Lösemitteln oder speziellen Laminatreinigern entfernen. Eingetrocknete Schmutzreste können mit einem Kunststoffspachtel weggekratzt werden.

Schäden in der Oberfläche von Laminatböden können nicht durch eine Nachversiegelung oder eine andere Oberflächenbehandlung ausgebessert werden. Im Gegensatz zu Parkett, Holzdielen oder Holzpflaster kann die Oberfläche von Laminatböden nicht abgeschliffen werden. Kleine Schäden in der Oberfläche können mit Reparaturpasten ausgebessert werden. Bei größeren Beschädigungen der Oberflächen lassen sich dank der Klickverbindungen ganze Dielen austauschen. Bei Beschädigungen in der Mitte eines Raumes müssen allerdings mehrere Dielen vom Rand her aufgenommen werden.

Laminat-Bodenbeläge

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau heute hergestellter Laminat-Bodenbeläge ist mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.

Wiederverwendung

Nur bei hoher Qualität des gesamten Laminatbodens und reversibler Befestigung (Klick-Laminat) ist eine Weiterverwendung möglich. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Die hoch verdichteten Faserplatten der Laminatböden lassen sich theoretisch stofflich verwerten. Eine Wiederverwertung der verwendeten Kunstharze (ca. 20%) ist nicht möglich.

Energetische Verwertung

Laminatböden haben einen ähnlich hohen Heizwert wie Holz (17-18 MJ/kg) und können energetisch verwertet werden. Dabei entstehen keine oder nur sehr geringe Mengen an problematischen Rückständen.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen Bodenbeläge aus Laminat nicht mehr ohne Vorbehandlung abgelagert werden.

EAK-Abfallschlüssel

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 02 01

Holz