Holzschutzmittel

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Holzschutzmittel sind verschiedene Biozid-haltige Präparate welche Holz und Holzwerkstoffe vor holzzerstörenden oder holzverfärbenden Schadorganismen (Bläuepilze, Hausschwamm, Insektenlarven) schützen sollen. Grundsätzlich wird zwischen Produkten unterschieden, welche das Holz vorbeugend schützen (vorbeugende Holzschutzmittel) und solche, die einen Befall durch Schadorganismen bekämpfen (bekämpfende Holzschutzmittel). Holzschutzmittel werden als Schutzsalzkonzentrate, Emulsionen oder gebrauchsfertige, teilweise lösemittelhaltige Mittel (Lasuren, Grundierungen) gehandelt. Seit 2004 müssen die bioziden Wirkstoffe auf dem Etikett der Produkte deklariert werden. Je nach gewünschter Schutzwirkung (Oberflächen-/Randschutz oder Tiefschutz) werden die Holzschutzmittel durch unterschiedliche Verfahren (z. B. Streichen, Spritzen, Tauchen oder Kesseldruckimprägnierung) verarbeitet. Penetrierende Tränkverfahren werden in spezialisierten Betrieben durchgeführt, während die Applikation eines Holzschutzmittels durch Streichen auch auf der Baustelle geschehen kann.

Wesentliche Bestandteile

Die meisten Holzschutzmittelpräparate enthalten 1 bis 3 biozide Wirkstoffe. Gebrauchsfertige Mittel wie Grundierungen und Lasuren enthalten nebst den üblichen Bestandteilen von Anstrichstoffen (siehe Holzlasuren) bis zu ca. 1,5% biozide Wirkstoffe. Wässerige Holzschutzmittel enthalten keine bis nur sehr wenig Lösemittel währenddessen lösemittelhaltige Produkte bis zu mehr als 25% Lösemittel enthalten können. Nebst den gebrauchsfertigen Mitteln werden Holzschutzmittel auch als Emulsionen oder Schutzsalzkonzentrate gehandelt. Der Anteil an bioziden Wirkstoffen ist in diesen Präparaten deutlich höher, jedoch werden sie vor ihrer Anwendung verdünnt. Produkte auf der Basis von Steinkohlenteeröl (Schutz von Masten und Eisenbahnschwellen) spielen im Hochbau keine Rolle.

Charakteristik

Die in Holzschutzmitteln enthaltenen bioziden Wirkstoffe sind für Mikroorganismen und Insekten tödlich, wobei die abtötende Wirkung auf Schädlinge auch zeitverzögert sein kann. Durch eine Applikation mit Streichen oder Spritzen bleiben die bioziden Wirkstoffe an der Holzoberfläche. Durch mehrtägiges Eintauchen oder durch eine Kesseldruckimprägnierung dringen die Wirkstoffe bis zu einigen Zentimetern Tiefe in das Holz ein.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Auf die Anwendung von Holzschutzmitteln in Innenräumen sollte generell verzichtet werden. Grundsätzlich können biozide Wirkstoffe auch für den Menschen bei dauerndem Kontakt ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Auch im Außenraum kann nach heutigen Erkenntnissen bei Einhaltung der Holzbauregeln in den meisten Fällen auf einen vorbeugenden Holzschutz verzichtet werden. Bevor Holzschutzmittel zum Einsatz kommen, sollte abgeklärt werden, ob nicht durch die Verwendung von natürlich dauerhaften Holzarten (z. B. Eiche, Robinie) oder durch konstruktive Maßnahmen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem darum stehendes Wasser in Holzbauteilen zu verhindern. Ebenso sollte Holz, welches einmal nass geworden ist, auch rasch wieder austrocknen können. Für die Ausführung von Holzbauteilen welche häufiger nass werden, sollten Holzarten gewählt werden, welche Witterungseinflüssen länger widerstehen.

Lieferzustand

Holzschutzmittel werden als gebrauchsfertige Produkte (Lasuren, Grundierungen, Beizen) oder als verdünnbare Konzentrate und Emulsionen in Gebinden oder Kanistern geliefert.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Inwiefern vorbeugende Holzschutzmaßnahmen erforderlich sind, ist von dem Gebrauch eines Holzbauteils abhängig. Gemäß europäischer Norm EN 335 werden außerhalb des marinen Bereichs vier Gebrauchsklassen (GK) unterschieden. Ausschlaggebend für die schützend-dekorative, beziehungsweise schützend-vorbeugende Holzbehandlung sind die Holzfeuchtigkeit und die Einwirkungsdauer, wie in der nachfolgenden Tabelle erläutert.

GK

Exposition / Holzfeuchte

Empfehlungen

Produktart

0

Bauteile in zentral beheizten Räumen, dauernd trocken (Täfelungen, Böden, Möbel), Holzfeuchte ca. 10%

Produkte zur Oberflächenbehand-lung ohne biozide Wirkstoffe

Grundierungen, Lasuren, Lacke, Beizen

1.1

Einsehbare Konstruktionshölzer ohne Erdkontakt, trocken (Hölzer in Dach, Keller usw.) Holzfeuchte 10 bis 18%

Keine Behandlung. Eventuell Produkte zur Oberflächen-behandlung ohne Holzschutzwirkstoffe

Grundierungen, Lasuren, Lacke, Beizen

1.2

Schwer kontrollierbare Konstruktionshölzer ohne Erdkontakt, trocken Holzfeuchte 10 bis 18%

Produkte zum vorbeugenden Schutz gegen Insektenbefall

Emulsionen, Grundierungen bekämpfend und vorbeugend (Prüfzeichen: Iv)

2.1

Holz in Nassräumen mit geringer Belüftung, insbesondere versteckte Konstruktionen (Badezimmer, Küchen, Hallenbäder). Holzfeuchte 10 bis 18%.

Produkte zum vorbeugenden Schutz gegen holzverfärbende, evtl. holzzerstörende Pilze. Behandlung gegen kapillare Durchfeuchtung und Feuchteschwankungen empfohlen.

Imprägnierungen, Grundierungen, Salze (Prüfzeichen B, evtl. F, P)

2.2

Holz im Freien unter Dach, ohne Erdkontakt, Querschnitt unter 25 mm (geschütztes Fassadentäfer, Dachuntersichten) Holzfeuchte gelegentlich > 20%

Produkte zum temporären oder dauernden Schutz gegen Bläue- und Schimmelpilze sowie Produkte zur Oberflächenbehandlung ohne biozide Wirkstoffe

Emulsionen, Imprägnierungen, Grundierungen (Prüfzeichen: B oder B*); zusätzlich Lasuren (Prüfzeichen: 0, W), Lacke, Farben

2.3

Holz im Freien unter Dach, ohne Erdkontakt, mittlere bis grosse Querschnitte (Balkonteile unter Vordach, Konstruktionsholz in offenen Hallen, geschützte Fenster, gut hinterlüftete Wand- und Deckenkonstruktionen) Holzfeuchte gelegentlich > 20%

Produkte zum temporären oder dauernden Schutz gegen Bläue- und Schimmelpilze sowie Insekten. Zusätzlich Produkte zur Oberflächenbehandlung ohne biozide Wirkstoffe.

Emulsionen, Imprägnierungen, Grundierungen (Prüfzeichen: B oder B*, Iv); zusätzlich Lasuren (Prüfzeichen: 0, W), Lacke, Farben

2.4

Holz in nicht belüfteten Kellern, ohne Erdkontakt, (Tragkonstruktionen, Decken, Böden) Holzfeuchte gelegentlich >20%

Produkte zum vorbeugenden Schutz gegen holzzerstörende Pilze und Insekten. Zusätzlich Produkte zur Oberflächenbehandlung, ohne Holzschutzwirkstoffe

Emulsionen, Grundierung (Prüfzeichen: P, Iv) zusätzlich Lasuren, Lacke, Farben

3.1

Holz im Freien, ohne Erdkontakt, Querschnitt kleiner als 25 mm (ungeschütztes Fassadentäfer, dünne Balkonteile, Zaunlatten) Holzfeuchte häufig >20%

Produkte zum vorbeugenden Schutz gegen holzverfärbende und holzzerstörende Pilze. Bei Bedarf zusätzlich Produkte zur Oberflächenbehandlung, ohne biozide Wirkstoffe

Imprägnierungen, Grundierungen, Lasuren (Prüfzeichen: B, P,W); zusätzlich Lasuren (Prüfzeichen: 0, W), Lacke, Farben

3.2

Holz im Freien, ohne Erdkontakt, Querschnitt über 25mm

Produkte zum vorbeugenden Schutz

Produkte zum vorbeugenden Schutz

a) geringe Masshaltigkeit erforderlich (Pergolen, Lärm- und Sichtschutzwände)

Gegen holzzerstörende und holzverfärbende Pilze

Emulsionen, Grundierungen (Prüfzeichen: P, W), Lasuren

b) hohe Masshaltigkeit erforderlich (Fenster, Fensterläden)

Gegen holzzerstörende und holzverfärbende Pilze

Grundierungen, (Prüfzeichen: B, P, W), Lasuren, Lacke

c) Gebäudekonstruktionen (Balkone, Brückenträger, Berttschichtholzkonstruktionen) Holzfeuchte häufig >20%

Gegen holzzerstörende und holzverfärbende Pilze und Insekten Bei Bedarf zusätzlich Produkte zur Oberflächenbehandlung, ohne Holzschutzwirkstoffe

Druck- oder Vakuum- Imprägnierungen (Prüfzeichen: B, P, Iv, W); Lasuren, Lacke

4

Holz mit Erd- oder Süsswasserkontakt (Palisaden, Masten, Schwellen, Pfähle, Spielgeräte, Pergolen, nicht belüftete Fundationen, Bootsstege) Holzfeuchte ständig >20%

Produkte mit vorbeugendem Schutz gegen holzzerstörende Pilze, inkl. Moderfäule und Insekten. Bei Bedarf zusätzlich Produkte zur Oberflächenbehandlung, ohne biozide Wirkstoffe

Druck- oder Vakuum- Imprägnierungen (Prüfzeichen: P, W,E, Iv), zusätzlich Lacke, Farben

  • B wirkt vorbeugend gegen Bläuepilze
  • P pilzwidrig (Schutz vor Fäulnis)
  • Iv insektenvorbeugend
  • W witterungsbeständig
  • E moderfäulewidrig (bei Erdkontakt und/oder Wasserkontakt)

Quellen

Deutsche Bauchemie, Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln, 2. Ausgabe, Juni 2012, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014. Inzwischen liegt die 3. Ausgabe von Mai 2015 vor. Download

Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Holz A-Z / Holzschutz, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014

Härig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003

Holzschutzmittel
Holzschutzmittel

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen: 

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen.

Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Holzschutzmittel
Stand 10/2015

   

Holzschutzmittel

     
  Material-
ökologische Anforderungen
Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Holzschutzmittel
  Mögliche Quellen Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) des BMI /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der Holzschutzmittel hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hölzernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden.
baubook ökologisch ausschreiben Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Holzschutzmittel finden sich dort Kriterien in der Gruppe der "Beschichtungen und Imprägnierungen".

natureplus Ausschreibungstexte / Innenwandfarben

natureplus Ausschreibungstexte zu Holzschutzmittel sind derzeit nicht vorgesehen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben: Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden?
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Holzschutzmittel werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%)
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) -
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Holzschutzmitteln findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen.

Gefahrstoffverordnung / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.

Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Innerhalb der Gruppe der Holzschutzmittel sind wenn möglich zunächst wasserbasierte Produkte mit dem GISBAU Produkt-Code HSW... den lösemittelbasierten Produkten mit HSL... vorzuziehen. Innerhalb der Gruppen gibt es weitere Abstufungen. Genaue Erläuterungen dazu siehe Reiter Zeichen & Deklarationen bzw. unter "Lebenszyklus" / Reiter → Verarbeitung.

Sofern auf eine Anwendung von Holzschutzmitteln nicht verzichtet werden kann, sollten demnach bei den Holzschutzmittelpräparaten möglichst lösemittelarme, aromatenfreie oder noch besser lösemittelfreie Holzschutzmittel eingesetzt werden. In Bezug auf die darin enthaltenen bioziden Wirkstoffe und ihrer Einstufung hinsichtlich Umwelt und Gesundheitsgefahren sollten die Produkte mit dem geringsten möglichen Risikopotential gewählt werden (s. GISBAU Produktdatenblätter / Ersatzstoffe). Seit der Veröffentlichung der TRGS 618 „Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom (VI)-haltige Holzschutzmittel" im Bundesarbeitsblatt 12/1997 sind aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes Chrom (VI)-haltige Holzschutzmittel in den Gefährdungsklassen 1 bis 4 (DIN 68800-3) zu ersetzen.
Genaueres dazu siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken (GefStoffV)

Im Außenraum kann nach heutigen Erkenntnissen bei Einhaltung der Holzbauregeln in den meisten Fällen auf einen vorbeugenden Holzschutz verzichtet werden. Bevor Holzschutzmittel zum Einsatz kommen, sollte abgeklärt werden, ob nicht durch die Verwendung von natürlich dauerhaften Holzarten (z. B. Eiche, Robinie) oder durch konstruktive Maßnahmen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem darum stehendes Wasser in Holzbauteilen zu verhindern. Ebenso sollte Holz, welches einmal nass geworden ist, auch rasch wieder austrocknen können. Für die Ausführung von Holzbauteilen welche häufiger nass werden, sollten Holzarten gewählt werden, welche Witterungseinflüssen länger widerstehen.

Auf die Anwendung von Holzschutzmitteln in Innenräumen sollte generell verzichtet werden. Grundsätzlich können biozide Wirkstoffe auch für den Menschen bei dauerndem Kontakt ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Holzschutzmittel

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Holzschutzmittel. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Holzschutzmittel
Stand 10/2015

    Holzschutzmittel
         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel -
EU-Umweltzeichen (Blume) -
Österreichisches Umweltzeichen -
natureplus-Qualitätszeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen / mind. 85 Masse%) -
Nordischer Schwan  -
EMICODE
/ Raumlufthygiene
-
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Hinweis: Der Produkt-Code für Holzschutzmittel (HSM-...) wurde 2016 abgelöst durch den neuen GISCODE für Holzschutzmittel (HSW.. und HSL..). Es wird hier nicht mehr nach "vorbeugend" und "bekämpfend", sondern nur noch nach "wasserbasiert" und "lösemittelbasiert" unterschieden. In Wecobis findet man unter "Lebenszyklus" im Reiter "Verarbeitung" eine Umstufungstabelle von alt nach neu als Hilfe.
   
Holzschutzmittel, wasserbasiert
 
HSW10 Holzschutzmittel, wasserbasiert, organische Wirkstoffe
HSW13 Holzschutzmittel, wasserbasiert, Bor-Verbindungen
HSW20 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend
HSW23 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend, Bor-Verbindungen
HSW27 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend, sensibilisierend
HSW30 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend
HSW33 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Bor-Verbindungen
HSW37 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, sensibilisierend
HSW40 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Kupfer-Verbindungen
HSW50 Holzschutzmittel, wasserbasiert, Kupfer -und Chrom-Verbindungen
 
 
Holzschutzmittel, lösemittelbasiert
HSL10 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenfrei
HSL17 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenfrei, sensibilisierend
HSL20 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenhaltig
HSL27 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert,aromatenhaltig, sensibilisierend
 

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Die Notwendigkeit der Verwendung von Holzschutzmitteln ist grundsätzlich zu prüfen. Konstruktive Maßnahmen zum Holzschutz sind vorzuziehen. Sofern die Verwendung von Holzschutzmitteln erforderlich ist, sind die wasserbasierten den lösmittelbasierten Produkten vorzuziehen. Wenn möglich sollten immer Produkte mit weniger Gefahrenhinweisen verwendet werden (z.B. ohne Chromverbindungen, ohne reproduktionstoxische Bor-Verbindungen, nicht reizend, ätzend oder sensibilisierend, aromatenfrei)

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

 HSW10 Holzschutzmittel, wasserbasiert, organische Wirkstoffe

HSL10 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenfrei

besser, sofern wasserbasiert möglich:
HSW10 Holzschutzmittel, wasserbasiert, organische Wirkstoffe

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 +
(nur für Holzschutzmittel welche als Lasuren, Farben oder Grundierungen gehandelt werden)
Branchen-EPD1 -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen

   
Ökobau.dat-Datensätze

Datensätze zu Holzschutzmitteln liegen noch nicht vor (Stand 10/2015). Als Annäherung für gebrauchsfertige Präparate kann ein Datensatz für eine Lasur verwendet werden (siehe ÖKOBAUDAT -> 5. Beschichtungen -> 5.6 Lacke und Lasuren -> 5.6.02 Lacksysteme Holzfassade)

  Sonstiges

Sonstige freiwillige Produktkennzeichnungen, die Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Produkten liefern können. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklaration Die Plattform baubook bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Zu Holzschutzmitteln gibt es dort derzeit keine Produktdeklarationen (Stand 10/2015).
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

Holzschutzmittel

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Holzschutzmittel
Stand 04/2016

Für die Bewertung nach Kriterium BNB_BN_1.1.6 (Version V 2014_1) werden sechs potenzielle Schadstoffgruppen1 betrachtet. Für die Einordnung der Holzschutzmittel gemäß 1.1.6 sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen relevant: 
1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
3 Schwermetalle (evtl. Pigmente)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Holzschutzmittel werden in 1.1.6 über folgende Einsatzbereiche adressiert (s. BNB_BN_1.1.6 Anlage 1 / Allgemeine Anforderungsliste, Anlage 2 / Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften):

  • Pos. 24 Holzschutz nach DIN 68800-2 und 3: Tragende Holzbauteile in feuchtigkeitsrelevanten Innenräumen (z.B. ungeheizten Atrien, Schwimmhallen) nebst Auskragungen nach außen
  • Pos. 25 Holzschutz nach DIN 68800-2 und 3: Außenliegende tragende Holzbauteile
  • Pos. 26 Chemische Imprägnierung nichttragender Bauteile: Holzfenster, nichttragende Holzbauteile außen
  • Pos. 46a Holzschutzmittelpräparate, behandeltes Holz un Holzwerkstoffe im Innen- un Außenraum

Im folgenden werden die Anforderungen für die Verwendung von Holzschutzmitteln dargestellt.

Qualitätsniveau (QN)

Anforderungen für tragende Holzbauteile in feuchtigkeitsrelevanten Innenräumen nebst Auskragungen nach außen (gem. Pos. 24+46a)

Anforderungen für außenliegende tragende Holzbauteile (gem. Pos. 25+46a)

Anforderungen für Holzfenster und nichttragende Holbauteile außen (gem. Pos. 26+46a)


(= Mindest-anforderung)

Dokumentation: Deklaration biozider Wirkstoffe + Begleitdokument gemäß DIN 68800-2

Dokumentation: Deklaration biozider Wirkstoffe

Dokumentation: Deklaration biozider Wirkstoffe

2 (zusätzlich zu QN1)

Für GK 0: Holzschutz nur konstruktiv

Für GK 1-3:
Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT

+
reproduktionstoxische Borverbindungen
< 0,1 %

 

Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv

Für GK 2-4: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT

+
reproduktionstoxische Borverbindungen
< 0,1 %

nur BAUA-zugelassenes Biozidprodukt oder RAL-GZ 830

+
reproduktionstoxische Borverbindungen
< 0,1 %

3
(zusätzlich zu QN1)

Für GK 0 und 1: Holzschutz nur konstruktiv

Für GK 2-3: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT

+
reproduktionstoxische Borverbindungen
< 0,1 %

Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv

Für GK 2: Holzschutz nur konstruktiv und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2

Für GK 3-4: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT

+
reproduktionstoxische Borverbindungen
< 0,1 %

4 (zusätzlich zu QN1)

Für GK 0, 1, 2 und 3: Holzschutz nur konstruktiv oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2

Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv

Für GK 2-3: Holzschutz nur konstruktiv und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2

Für GK 4: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT

+
reproduktionstoxische Borverbindungen
< 0,1 %

Kein chemischer Holzschutz für Fenster (GK 2) und außenliegende nichttragende Holzbauteile

Ausnahme: Fenster (GK3) nur mit Produkten mit BAUA-Zulassung

+
reproduktionstoxische Borverbindungen
< 0,1 %

5 (zusätzlich zu QN1

Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv

Für GK 2-4: Holzschutz nur konstruktiv und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 

Kommentierung

Die Anforderungen enthalten planungsrelevante Aspekte, die sich dort bereits entscheiden. Ein Erreichen von QN5 im Bereich der Holschutzmittel ist immer möglich. Der rein konstruktive Holzschutz bzw. durch die natürliche Dauerhaftigkeit der verwendeten Hölzer erreichte Holzschutz ist soweit möglich zu bevorzugen. Auch die Wahl des jeweiligen Biozidprodukts - sofern erforderlich - sollte sowieso immer unter Berücksichtigung des Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV erfolgen. Demnach ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Innerhalb der Gruppe der Holzschutzmittel sind wenn möglich zunächst wasserbasierte Produkte mit dem GISBAU Produkt-Code HSW... den lösemittelbasierten Produkten mit HSL... vorzuziehen. Innerhalb der Gruppen gibt es weitere Abstufungen. Genaue Erläuterungen dazu siehe Reiter Zeichen & Deklarationen bzw. unter "Lebenszyklus" / Reiter → Verarbeitung.

1 Im Rahmen der Bewertung nach Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) werden potenzielle Schadstoffe / Schadstoffgruppen in Bauproduktgruppen abhängig vom Bauprodukttyp und dem Einsatzbereich einzeln und produktbezogen abgefragt und je nach Vorkommen verschiedenen Qualitätsniveaus (QN) zugeordnet.
2 Die Produktdokumentation (z.B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die mindestens für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z. B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich. Produktgruppenabhängig können auch noch andere Nachweise gefordert sein. 

Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für
Holzschutzmittel zu finden. Die Tabelle dort enthält auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine.

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Oberlächenbehandlungen. Siehe dazu Oberflächenbehandlungen im Bestand

Druckimprägniertes Altholz sollte, aufgrund der teilweise schwermetallhaltigen Wirkstoffe, nur in Anlagen mit Rauchgasreinigung verbrannt werden. Ältere Holzbauteile können mit heute verbotenen Wirkstoffen (PCP, Lindan) behandelt worden sein. Behandeltes Holz sollte von anderen Baustoffen getrennt und separat entsorgt werden.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

Holzschutzmittel sollten grundsätzlich nicht in Innenräumen angewendet werden. Jedoch werden maßhaltige Holzbauteile (Fenster und Außentüren aus Holz) in der Regel allseitig mit einem vorbeugenden Holzschutz behandelt. Da es sich jedoch meistens um relativ geringe Belegungsdichten handelt (Verhältnis der behandelten Oberflächen zum Raumvolumen) kann davon ausgegangen werden, dass allfällige Emissionen die Raumluft nur wenig belasten sollten.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende
Formaldehyd-­Emissionen
Holzschutzmittel möglich keine
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen".
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Rückbaubarkeit

Für die Bewertung wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben.

Holzschutzmittel haften funktionsbedingt auf dem Bauteil oder dringen ins Holz ein (Imprägnierung). Sie können nicht getrennt rückgebaut werden.

Sortenreinheit

Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.

Holzschutzmittel können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau auf Holzoberflächen oder im Holz als Imprägnierung in Erscheinung und verunmöglichen das Recycling der behandelten Holzbauteile.

Verwertbarkeit

Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden. 

 Da Holzschutzmittel immer mit Holzbauteilen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an Holz entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung von Holzschutzmitteln ist nicht möglich.
  • Die energetische Verwertung von behandelten Holzbauteilen ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.

Quellen

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, verwendete Version / Stand 28.04.2016: BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Holzschutzmittel

Technisches

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN 68800
Teil 1: Allgemeines
Teil 2: Vorbeugende bauliche Massnahmen im Hochbau
Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmassnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten

EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten

Bauregelliste

Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf.
Nach Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder wird die Bauregelliste bekannt gegeben. Erwerb und weiterführende Informationen zu Bauregelliste und ihren Regelungsbereichen siehe unter → www.dibt.de
Eine Darstellung und Erläuterungen zur Klassifizierung von Bauprodukten siehe im Lexikon → Klassifizierung von Bauprodukten

Quellen

Härig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003

Holzschutzmittel

Literaturtipps

Deutsche Bauchemie, Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln, 2. Ausgabe, Juni 2012, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014

Bosshard-Farben, Ratgeber Holzschutz, 2013, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014

Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Holzschutz, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014

Härig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003

Marutzky R., Willeitner H. et al., Holzschutz, Praxiskommentar zu DIN 68800 Teile 1 bis 4, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Beuth Verlag GmbH, 2013

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel, Praktischer Ratgeber, Online-Quelle abgerufen 12.02.2014

BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Holzschutzmittel, Handhabung und sicheres Arbeiten, Ausgabe 11/2009

Holzschutzmittel

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Gebrauchsfertige Holzschutzmittelpräparate sind oft Lasuren (siehe Holzlasuren) mit einem Anteil an bioziden Wirkstoffen. Daneben sind im Handel auch Konzentrate und Emulsionen erhältlich, welche vor der Verarbeitung verdünnt werden. Grundsätzlich wird zwischen wasserlöslichen und lösemittelverdünnbaren Präparaten unterschieden.

Den grössten Marktanteil haben wässerige Holzschutzmittel (Holzschutzmittel-Salze, wasserverdünnbare Holzschutzmittel). Wässerige Holzschutzmittel können entweder gegen Pilz- und/oder Insektenbefall vorbeugend oder gegen Insekten bekämpfend eingesetzt werden. Die bioziden Wirkstoffe liegen als Salze oder organische Wirkstoffe vor. Dazu gehören die Schutzsalzkonzentrate welche sich besonders für die Behandlung von halbtrockenem bis feuchtem Holz eignen. Ebenso gehören zu den wasserverdünnbaren Holzschutzmitteln verschiedene anwendungsfertige Formulierungen wie Holzschutzlasuren und Grundierungen. Holzschutzmittel auf wässeriger Basis werden auch als Emulsionen gehandelt.

Bei den Schutzsalzen wird zwischen mobilen und immobilen respektive fixierenden Salzen unterschieden. Löslich bleibende Salze (mobile Salze) finden bei Holz Verwendung, das vor und nach dem Einbau witterungsgeschützt ist. Holz, das stärkerer Auswaschung unterliegt, erfordert die Verwendung fixierender Salzgemische (immobile Verbindungen).

Zu den auswaschbaren Salzen gehören Bor-Salze (B-Salze). Fixierende Salze werden auf der Basis von Chrom/Kupfer/Bor hergestellt.

Wässerige Holzschutzmittel

Holzschutzmitteltyp

Wirkstoffe

Wirksamkeit

Vorbeugend wirksame Holzschutzmittel

B-Salze

Bor-Verbindungen

P, Iv

CK-Salze (1)

Kupfer-Verbindungen

P, Iv, W, E

CKB-Salze (1)

Kupfer-Bor-Verbindungen

P, Iv, W, E

Quat-Präparate

Quaternäre Ammonium-Verbindungen

P, Iv

Quat-Bor-Präparate

Quaternäre Ammonium-Bor-Verbindungen

P, Iv, W

Chromfreie Kupfer-Präparate

Kupfer-Verbindungen (Cu-HDO), Bor-Verbindungen

P, Iv, W, E

Wässerige Holzschutz-mittel mit organischen Wirkstoffen

Quaternäre Ammonium-Verbindungen, Triazole, Pyrethroide u.a.

P, Iv, W

Bekämpfend wirksame Holzschutzmittel

B-Präparate

Bor-Verbindungen

Ib / M

Quat-Bor-Präparate

Quaternäre Ammonium-Bor-Verbindungen

M

Wässerige Holzschutz-mittel mit organischen Wirkstoffen

Pyrethroide (Permethrin), Flufenoxuron

Ib

Quelle: BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(1) Diese Produkte enthalten Chrom (VI)-Verbindungen, die eine krebserzeugende Wirkung besitzen. Sie sind kein biozider Wirkstoff im Rahmen der Biozid-Richtlinie, sondern nur Hilfsstoff zur Fixierung
P: gegen Pilze vorbeugend wirksam

Iv: gegen Insekten vorbeugend wirksam
W: auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt und nicht im ständigen Wasserkontakt steht
E: auch für Holz, das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (im ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt sowie bei Schmutzablagerungen in Rissen und Fugen)
Ib: Insektenbekämpfung am verbauten Holz
M: Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel wie Imprägnierungen, Grundierungen und Holzschutzlasuren werden gebrauchsfertig geliefert und können daher direkt verarbeitet werden. Sie eignen sich besonders zur Behandlung von trockenem bis halbtrockenem Holz.

Holzschutzmitteltyp

Wirkstoffe

Wirksamkeit

Vorbeugend wirksame Holschutzmittel

Pyrethroide (Permethrin), Triazole (Propiconazol), Carbamate (IPBC), Sulfamide (Dichlofluanid), Benzoylharnstoffe (Flufenoxuron)

P, Iv, W

Bekämpfend wirksame Holzschutzmittel

Pyrethroide (Permethrin), Triazole (Tebuconazol), Benzoylharnstoffe (Flufenoxuron)

Ib

Quelle: BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
P: gegen Pilze vorbeugend wirksam
Iv: gegen Insekten vorbeugend wirksam
W: auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt und nicht im ständigen Wasserkontakt steht
Ib: Insektenbekämpfung am verbauten Holz

Gemäss einer Erhebung bei Herstellern sind in folgender Tabelle die am weitesten verbreiteten Wirkstoffe auf dem Markt aufgeführt. Zudem wird die durchschnittliche Konzentration im gebrauchsfertigen Holzschutzmittelpräparat angegeben.

Anorganische Wirkstoffe

Organische Wirkstoffe

Wirkstoff

Konzentration [ppm]

Wirkstoff

Konzentration [ppm]

Kupferoxid

k.A.

IPBC

2'000 – 8'000

Borsäure

50 – 500

Propiconazol

2'000 – 15'000

Tebuconazol

1'000 – 6'000

 

Fenoxycarb

k.A.

Fenpropimorph

1'500

Kalium-HDO

k.A.

Thiacloprid

30 – 100

Thiamethoxam

k.A.

k.A: Keine Angabe

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Sämtliche bioziden Wirkstoffe welche in Holzschutzmitteln enthalten sind, sind als gesundheits- und/oder umweltgefährlich eingestuft. Folgende Tabelle gibt für die am häufigsten verwendeten Wirkstoffe die Einstufung sowie die damit verbundenen Gefahrenklassen wieder:

Wirkstoff

H-Sätze

Gefahrenklasse

Kupferoxid

302-410

Gewässergefährdend

Borsäure

360FD

Diverse Gesundheitsgefahren

IPBC

302-331-317-318-335-400

Akute Toxizität, auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung, Gewässergefährdend

Propiconazol

302-317-410

Gewässergefährdend

Tebuconazol

361d‐302‐411

Diverse Gesundheitsgefahren, Gewässergefährdend

Fenoxycarb

410

Gewässergefährdend

Fenpropimorph

361d‐302‐315‐411

Diverse Gesundheitsgefahren, Gewässergefährdend

Thiacloprid

302‐332

Thiamethoxam

302‐410

Gewässergefährdend

Gewinnung der Primärrohstoffe

Holzschutzmittel werden ausgehend von fossilen und / oder mineralischen Rohstoffen synthetisiert. Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.

Die mineralischen Rohstoffe sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten.

Quellen

Burkhardt M., Dietschweiler C., Mengenabschätzung von Bioziden in Schutzmitteln in der Schweiz, Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik (UMTEC) im Auftrag des Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2013

Härig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003

Deutsche Bauchemie, Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln, 2. Ausgabe, Juni 2012, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014

BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Holzschutzmittel, Handhabung und sicheres Arbeiten, Ausgabe 11/2009

Holzschutzmittel

Herstellung

Herstellungsprozess

Die in Holzschutzmitteln enthaltenen bioziden Wirkstoffe sowie die damit versehenen Emulsionen und Konzentrate werden in spezialisierten Betrieben der chemischen Industrie hergestellt. Lasuren und andere Anstrichmittel mit bioziden Wirkstoffen für den Holzschutz werden in Betrieben der Farben- und Lackhersteller formuliert (siehe Farben, Lacke, Lasuren).

Für einen Oberflächen- und Randschutz wird das Holz durch Oberflächenverfahren behandelt (siehe Tabelle unten). Bei einem Schutzmittelauftrag vor der Bearbeitung des Holzes ist eine Nachbehandlung der Schnittstellen erforderlich.

Ein Tiefenschutz wird durch eine Trogtränkung oder durch ein Druckverfahren erreicht. Bei der Trog- tränkung wird das Holz bis zu mehrtägiger Dauer untergetaucht. Beim Kesseldruckverfahren wird das entrindete und zugeschnittene Holz in einen Druckkessel eingebracht. Nach Erzeugung eines Unterdrucks erfolgt die Einpressung des Schutzmittels unter hohem Druck (etwa 10 bar).

Abgesehen von der Anwendung durch Streichen, welches auch auf der Baustelle erfolgen kann, geschieht die Behandlung mit Holzschutzmitteln in spezialisierten Betrieben.

Anwendungsverfahren für Holzschutzmittel

Oberbegriff

Verfahren

Kurzbeschreibung

Druckverfahren

Kesseldruckverfahren

Volltränkung

Beginn mit hohem Unterdruck (Vor-Vakuum), danach Druckphase und abschließend häufig kurzer Unterdruck (End-Vakuum), um eine „vollständige Durchtränkung“ zu erzielen.

Spartränkung

Beginn mit erhöhtem oder normalen Luftdruck; Übergang zur Druckphase; möglichst hoher Unterdruck (Vakuumphase), um von der eingebrachten Tränkflüssigkeit (Bruttoaufnahme) einen Teil (Rückstoß) zurückzugewinnen und dabei die erforderliche Einbringmenge zu erzielen.

Wechseldrucktränkung

Beginn mit Normalluftdruck, Übergang zur Druckphase und diese einige Zeit beibehalten. Anschließend alternierende Unter-, und Druckphasen (Wechseldruck-phase)

Niederdruckverfahren

Vakuumtränkung

Laboratoriumsverfahren.

Beginn mit Unterdruck (Vakuumphase);

Übergang zum Normalluftdruck,

kein Endvakuum

Doppelvakuumtränkung

Beginn mit geringem oder mäßigem Unterdruck (Vakuumphase); Übergang zum Normalluftdruck oder geringem Druck, möglichst hoher Unterdruck (Endvakuum)

Nichtdruckverfahren

Einlagerungs-verfahren

Tauchen

Vollständiges Untertauchen des Holzes in der Tränkflüssigkeit für eine bis mehrere Stunden

Trogtränkung

Vollständiges Untertauchen des Holzes in der Tränkflüssigkeit für einen bis mehrere Tage

Oberflächenver-fahren

Streichen

Manueller Auftrag (mindestens zwei Arbeitsgänge) des Holzschutzmittels mit einem Pinsel oder einer Rolle

Fluten

Aufbringen des Holzschutzmittels über eine Flüssigkeitsfahne, stationäre Anlage

Sprühtunnel

Holz wird maschinell durch einen Tunnel geführt und dabei mit dem Holzschutzmittel besprüht; stationäre Anlage

Quelle: Holschutz Praxiskommentar DIN 68800 Teil 1 bis 4

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.

Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren

Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.

Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.

Charakteristische Emissionen

Emissionen in der Herstellung von Holzschutzmitteln sind von ihrer Zusammensetzung abhängig. Lösemittelhaltige Holzschutzmittel führen in der Produktion typischerweise zu Lösemittelemissionen, die kontrolliert werden müssen, z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden.

Quellen

Marutzky R., Willeitner H. et al., Holzschutz, Praxiskommentar zu DIN 68800 Teile 1 bis 4, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Beuth Verlag GmbH, 2013

Holzschutzmittel

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Holzschutzmaßnahmen mit bauaufsichtlich zugelassenen Holzschutzmitteln dürfen nur durch im Holzschutz erfahrene Fachleute und unter Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ausgeführt werden.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Wässerige Holzschutzmittel (Schutzmittelsalze und wasserverdünnbare Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen) werden oft als Konzentrat geliefert und vor der Anwendung vor Ort verdünnt. Aufgrund der höheren Konzentration der Wirkstoffe in den Konzentraten ist ihre Verarbeitung mit mehr Risiken verbunden als der Umgang mit gebrauchsfertigen Produkten. Für die Verarbeitung von Holzschutzmitteln wird das Tragen von einem Handschutz und einem Hautschutz empfohlen. Bei der Verarbeitung im Spritzverfahren wird auch ein Atemschutz empfohlen. Chromhaltige Holzschutzmittel dürfen im Streichverfahren nicht verarbeitet werden. Augenschutz und Körperschutz werden für das Verdünnen von Konzentraten oder das Abfüllen empfohlen.

Schutzmaßnahmen bei Einlagerungsverfahren

Holzschutzmittel

Schutzhandschuhe

Augenschutz

Atemschutz

Schutzkleidung

Chromhaltige Holzschutzmittel-konzentrate

Fluorkautschuk / Viton

Auch geeignet (bis 2 Stunden):

  • Polychloropren
  • Butylkautschuk
  • PVC
 

Schutzbrille, Korbbrille

Bei Auftreten von Stäuben und Aerosolen: Partikelfilter P2

Säurebeständige Schutzkleidung,

Chemikalien-schutzanzug, zumindest grossflächige Gummischürze

Wässerige Holzschutzmittel-konzentrate mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder CU-HDO

Nitril

Polychloropren

Schutzbrille, Korbbrille

Im Allg. nicht erforderlich, bei Auftreten von Stäuben und Aerosolen: Partikelfilter P2

Laugenbestän-dige Schutz-kleidung, Chemikalien-schutzanzug, zumindest grossflächige Gummischürze

Wässerige Holz-schutzmittel-konzentrate mit organischen Wirkstoffen

Nitril

Polychloropren

Gestellbrille

Im Allg. nicht erforderlich

Chemikalien-schutzanzug, zumindest grossflächige Gummischürze

Quelle: BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Schutzmaßnahmen beim Streichverfahren

Holzschutzmittel

Schutzhandschuhe

Augenschutz

Atemschutz

Schutzkleidung

Wässerige Holz-schutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO

Nitril

Polychloropren

Bei Spritzgefahr Gestellbrille

Im Allg. nicht erforderlich

Im Allg. nicht erforderlich, Arbeitskleidung

Wässerige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen

Nitril

Polychloropren

Bei Spritzgefahr Gestellbrille

Im Allg. nicht erforderlich

Im Allg. nicht erforderlich, Arbeitskleidung

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen

Nitril

 

Bei Spritzgefahr Gestellbrille

Bei gross-flächiger An-wendung und / oder schlechten Lüftungsver-hältnissen erforderlich

Im Allg. nicht erforderlich, Arbeitskleidung

Quelle: BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

AGW-Werte

Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte. Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Ebenso existieren Grenzwerte für gewisse biozide Wirkstoffe wie z.B. Borsäure. Eine detaillierte Aufstellung nach GISBAU-Produktecodes findet sich auf WINGIS online unter Produktcodes, Kategorie Holzschutzmittel.

REACH / CLP

Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht. Sie müssen aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden. Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen.

Seit 01.07.2013 müssen aber zumindest Informationen zu SVHC (> 0,1 Massen-%) für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse), die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen, in / zusammen mit der Leistungserklärung, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung erstellt wird und dem Bauprodukt beigefügt ist, mitgeliefert werden. Allerdings gibt es derzeit im Unterschied z.B. zum Sicherheitsdatenblatt noch kein harmonisiertes Format für die Übermittlung der SVHC-Informationen. Hier können also Nachfragen erforderlich sein.

Holzschutzmittel werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

 

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Hinweis:
Der Produkt-Code für Holzschutzmittel (HSM-...) wurde 2016 abgelöst durch den neuen GISCODE für Holzschutzmittel (HSW.. und HSL..). Es wird hier nicht mehr nach "vorbeugend" und "bekämpfend", sondern nur noch nach "wasserbasiert" und "lösemittelbasiert" unterschieden. In den folgenden Tabellen werden alter Produkt-Code und neuer GISCODE nebeneinander dargestellt.

Bekämpfende Holzschutzmittel

GISBAU Produkt-
Codes
- alt -

Bezeichnung
alt

GISCODES

- neu -

seit 2016

Bezeichnung neu

Wirkstoff

Lösemittel-gehalt

Ersatzstoffe

HSM-LB 10

wässrig/ wasser-verdünnbar, Bor-Verbindungen

HSW13

Holzschutzmittel, wasserbasiert, Borverbindungen

Borate bzw. Borsäure

-

wasserbasierte nicht reproduktions-toxische Produkte

HSM-LB 15

ätzend

wässrig/ wasser-verdünnbar, Quaternäre Ammonium-Verbindungen (Quats) HSW30

Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend

 

Quartäre Ammonium-verbindungen und/oder Ammoniumborate, ggf. Carbamate

-

-

HSM-LB 15

giftig

wässrig/ wasser-verdünnbar, Quaternäre Ammonium-Verbindungen (Quats) HSW33

Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Bor-Verbindungen

Quartäre Ammonium-verbindungen, Borate bzw. Borsäure

-

-

HSM-LB 20

 

wässrig/ wasser-verdünnbar

HSW27

 

Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend, sensibilisierend

Pyrethroide, Carbamate, Triazole

< 10%

wasserbasierte, nicht reizende, nicht sensibilisierende Produkte

HSW30

Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend

Quartäre Ammonium-verbindungen und/oder Ammonium-
borate, ggf. Carbamate

-

-

HSM-LB 30

lösemittel-
haltig, entaromatisiert
HSL10

Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenfrei

Pyrethroide, Carbamate, Triazole

< 11% (Aromaten <1%)

Sofern die Masshaltigkeit der Hölzer nicht wichtig ist: wasserbasierte Holzschutzmittel

HSM-LB 40

lösemittel-
haltig, aromatenarm
 HSL20

Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenhaltig

 

 

Pyrethroide, Carbamate, Triazole und/oder Quartäre Ammonium-verbindungen

< 35% (Aromaten bis zu 25%)

 

aromatenfreie Produkte, wenn möglich wasser-basierte und lösemittel-reduzierte Holzschutzmittel

HSM-LB 50

lösemittel-
haltig, aromatenreich

Vorbeugende Holzschutzmittel

GISBAU Produkt-
Codes

- alt -

Bezeichnung

alt

GISCODES - neu -

seit 2016

Bezeichnung neu

Wirkstoff

Lösemittel-gehalt

Ersatzstoffe

HSM-LV 10

wässrig / wasser-verdünnbar  HSW10

Holzschutzmittel, wasserbasiert, organische Wirkstoffe

Pyrethroide, Carbamate, Triazole bis 1%

< 2,5%

-

HSM-LV 15

Wässrig / wasser-verdünnbar, reizend   HSW20

Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend

Reizend

< 5%

wasserbasierte nicht reizende oder sensibilisierende Produkte

HSW27 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend, sensibilisierend Pyrethroide, Carbamate, Triazole

< 10%

wasserbasierte, nicht reizende, nicht sensibilisierende Produkte

HSM-LV 20

lösemittel-
haltig, entaromatisiert 
HSL10

Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenfrei

Pyrethroide, Carbamate, Triazole

< 11% (Aromaten <1%)

Sofern die Masshaltigkeit der Hölzer nicht wichtig ist: wasser-basierte,nicht sensibilisierende Produkte 

HSL17 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenfrei, sensibilisierend Carbamate, Triazole bis 2% < 11% (Aromaten <1%)

HSM-LV 30

lösemittel-
haltig, aromatenarm 
HSL20

Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenhaltig

Pyrethroide, Carbamate, Triazole und/oder Quartäre Ammonium-Verbindungen

< 35% (Aromaten bis zu 25%)

aromatenfreie, nicht sensibilisierende Produkte, wenn möglich wasser-basierte Holzschutzmittel

HSL27 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenhaltig, sensibilisierend Pyrethroide, Carbamate, Triazole < 35% (Aromaten bis zu 25%)

HSM-LV 40

lösemittel-
haltig, aromatenreich
 -

-

-

-

-

HSM-W 10

Bor-
Verbindungen
 HSW13

Holzschutzmittel, wasserbasiert, Borverbindungen

Borate bzw. Borsäure

-

wasserbasierte nicht reproduktions-toxische Produkte

HSW23 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend, Borverbindungen Borate bzw. Borsäure, quartäre Ammonium-Verbindungen wie Benzalkoniumchlorid bis 20%  bis 10% wasserbasierte, nicht reizende, nicht reproduktions-toxische Produkte

HSM-W 20

 -

-

Silikofluoride

Die Wirkstoffe sind gemäss Biozid-Richtlinie seit 1. Sept. 2006 verboten.

 

 

HSM-W 30

-  -

-

Hydrogenfluoride

HSM-W 40 ätzend

Bor- und Quaternäre Ammonium-Verbindungen  HSW40

Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Kupfer-Verbindungen

Borate bzw. Borsäure, quartäre Ammonium-Verbindungen, Kupfer-Verbindungen

<5%

-

HSM-W 40 giftig

Bor- und Quaternäre Ammonium-Verbindungen -

-

-

-

-

HSM-W 44

Kupfer-, Bor- und Triazol-Verbindungen

-

-

-

-

HSM-W 47 ätzend

 

Bor- und Quaternäre Ammonium-Verbindugen  HSW30 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend

Quartäre Ammonium-Verbindungen und/oder Ammonium-
borate, ggf. Carbamate

-

-

HSW37 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, sensibilisierend

Pyrethroide, Carbamate, Triazole, Ammonium-
borate

-

-

HSM-W 47 giftig

Bor- und Quaternäre Ammonium-Verbindugen HSW33

Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Bor-Verbindungen

Quartäre Ammonium-Verbindungen, Borate bzw. Borsäure

-

-

HSM-W 50

Bor- und Quaternäre Ammonium-Verbindugen HSW30 

Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend

Quartäre Ammonium-verbindungen und/oder Ammonium-
borate, ggf. Carbamate

-

-

HSM-W 60

Kupfer- und Quarternäre Ammonium-Verbindungen HSW40  Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Kupfer-Verbindungen

Borate bzw. Borsäure, quartäre Ammonium-
Verbindungen, Kupfer-Verbindungen

<5% -

HSM-W 65

Chrom- und Kupfer-Verbindungen HSW50 

Holzschutzmittel, wasserbasiert, Kupfer-- und Chrom-verbindungen

 

Kupfer-
Verbindungen, Chromtrioxid

-

chromatfreie Produkte

HSM-W 70

Chrom-, Kupfer- und Bor-Verbindungen

HSM-W 80

Chrom-, Fluor- und Bor-
Verbindungen
 -

-

Die Wirkstoffe sind gemäss Biozid-Richtlinie seit 1. Sept. 2006 verboten.

HSM-W 90

Chrom-, Kupfer- und Fluor-Verbindungen  -

-

Emissionen

Je nach Holzschutzmitteltyp ist bei der Verarbeitung die Freisetzung von Lösemittel und Bioziden möglich.

Umweltrelevante Informationen

Wassergefährdung

Holzschutzmittel sind teilweise stark wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 3). Sie sollten deshalb auf keinen Fall in das Grundwasser, Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.

Entsorgung von Restmaterial

Reste von Holzschutzmitteln sind Sonderabfälle und müssen bei den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.

Transport

Holzschutzmittel sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher keine spezifischen Auflagen.

Quellen

BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Holzschutzmittel, Handhabung und sicheres Arbeiten, Ausgabe 11/2009

Holzschutzmittel

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Holzschutzmittel sollten grundsätzlich nicht in Innenräumen angewendet werden. Jedoch werden maßhaltige Holzbauteile (Fenster und Außentüren aus Holz) in der Regel allseitig mit einem vorbeugenden Holzschutz behandelt. Da es sich jedoch meistens um relativ geringe Belegungsdichten handelt (Verhältnis der behandelten Oberflächen zum Raumvolumen) kann davon ausgegangen werden, dass allfällige Emissionen die Raumluft nur wenig belasten sollten.

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Oberflächenbehandlungen formuliert.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

In der Risikotabelle wird keine Bewertung der Umweltgefährdung des Neuzustands vorgenommen. Die Umweltgefährdung wird durch die Beurteilung der Gefährdung während der Verarbeitung und während der bestimmungsgemäßen Nutzung vollständig abgedeckt. Der Neuzustand wird gemäß Anh. A des Endberichts Juli 2011 betrachtet, um „eine gewisse Wahrscheinlichkeit von Emissionen schwerflüchtiger VOC in den ersten Wochen nach Verarbeitung der Produkte“ zu beurteilen. Dieses Feld sollte deshalb aus der Vorlage entfernt werden.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Da als biozide Wirkstoffe in Holzschutzmitteln auch wasserlösliche Salze eingesetzt werden (z.B. Borsalze) , kann im Brandfall ein gewisses Umweltrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Wassereinwirkung

Wasserlösliche Salze können durch Wassereinwirkung in die Umwelt gelangen. Untersuchungen in Imprägnierwerken haben ergeben, dass im abtropfenden Regenwasser von nicht witterungsgeschützten behandelten Hölzer teilweise erhöhte Konzentrationen an Kupfer, Chrom und Bor gemessen wurden. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Auswaschung von Schadstoffen aus den behandelten Hölzern vor allem nach der Behandlung bei Wasserkontakt erhöht sein kann und Laufe der Nutzungsdauer abnehmen sollte.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Um sicherzustellen dass beschichtete Holzbauteile in ihrer Funktionstüchtigkeit und in ihrem Aussehen erhalten bleiben, sollten sie in regelmäßigen Abständen, gepflegt, kontrolliert und ggf. instand gesetzt werden. Je nach Zustand der Holzbauteile und nach Beschichtungsart (lasierend oder deckend) ergibt sich beim vorbeugenden Holzschutz ein vom Hersteller empfohlener Instandhaltungsintervall.

Quellen

Marutzky R., Willeitner H. et al., Holzschutz, Praxiskommentar zu DIN 68800 Teile 1 bis 4, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Beuth Verlag GmbH, 2013

D. Wartburg, S. Högger, Auswaschung von Kupfer, Chrom und Bor aus imprägnierten Hölzern, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Zürich, Umweltpraxis Nr. 72, April 2013 www.umweltschutz.zh.ch

Holzschutzmittel

Nachnutzung

Wiederverwendung / Wiederverwertung / Beseitigung

Für die Verwertung und Beseitigung von Altholz gilt die Altholzverordnung (AltholzV). Mit Holzschutzmittel behandelte Althölzer werden der Altholzkategorie A IV zugeordnet und müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. Hölzer, bei denen das Holzschutzmittel durch Oberflächenbehandlung aufgebracht wurde, sind in geeigneten Verbrennungsanlagen zu entsorgen. Druckimprägniertes oder langzeitgetauchtes Holz darf nur in Müllverbrennungsanlagen oder in der Zementindustrie verbrannt werden.

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Mit dem Rückbau sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit verbunden, sofern es sich nicht um Holzbauteile handelt, die einst mit heutzutage verbotenen bioziden Wirkstoffen behandelt wurden (PCP, Lindan, DDT, siehe Altlasten).

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung der Holzschutzmittel ist nicht möglich. Mit Holzschutzmittel behandelte Bauteile können nicht wiederverwertet werden.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Holzschutzmitteln kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform grundsätzlich nicht in Frage.

Energetische Verwertung

Mit Holzschutzmittel behandelte Holzbauteile können in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und ergeben bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung keine relevanten Emissionen.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Holz und Holzschutzmittel dürfen nicht deponiert werden.

EAK-Abfallschlüssel

Die Zuordnung von Abfallschlüsseln kann in einzelnen Fällen je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Daher ist im konkreten Fall eine Nachfrage notwendig.

Für Holzschutzmittel können folgende EAK-Abfallschlüssel in Frage kommen:

Abfälle aus der Holzkonservierung

03 02 01*

Halogenfreie organische Holzschutzmittel

03 02 02*

Chlororganische Holzschutzmittel

03 02 03*

Metallorganische Holzschutzmittel

03 02 04*

Anorganische Holzschutzmittel

03 02 05*

Andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

03 02 99

Holzschutzmittel a. n. g.

Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle / Sonderabfall eingestuft.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, Online-Quelle abgerufen am 14.02.2014