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Biozid - Biozidprodukt

Als Biozide werden im allgemeinen Sprachgebrauch Chemikalien bezeichnet, welche lebende Organismen bereits in relativ tiefen Konzentrationen abtöten. Gesetzlich wird der Begriff des Biozidprodukts in der Biozidproduktverordnung der EU (528/2012) definiert als "jeglichen Stoff (der) oder jegliches Gemisch (das) (...) dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen". Im Baubereich bedeutsame Biozide können eingeteilt werden in Pilzgifte (Fungizide), Algengifte (Algizide), Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide) und Insektengifte (Insektizide). Biozide, die gegen mehr als eine der genannten Gruppen wirken, werden auch als Breitbandbiozide bezeichnet.

Biozide finden sich in Bauprodukten aus zwei Gründen. Zum einen werden sie eingesetzt, um die flüssige oder pastöse Produkte vor der Verarbeitung während der Lagerung vor Befall durch Mikroorganismen zu schützen. In diesem Fall spricht man von Topfkonservierung. Im zweiten Fall soll das Produkt nach der Verarbeitung am Bauwerk vor Befall geschützt werden. Je nach Produkt spricht man dann von Beschichtungsschutzmitteln (auch: Filmschutzmitteln), Holzschutzmitteln oder Schutzmitteln für Baumaterialien.

Alle Biozidprodukte benötigen eine europäische Zulassung oder eine Zulassung des Mitgliedsstaates der EU in dem das Produkt vertrieben werden soll, wobei für bereits vor dem Jahr 2000 am Markt erhältliche Biozidprodukte ein Programm gemäß EU-Verordnung 1026/2014 zur Neuzulassung bis voraussichtlich 2024 läuft.
Biozidprodukte müssen auf dem Etikett unter anderem die enthaltenen Wirkstoffe mit deren Konzentration, ihre Zulassungsnummer und die zugelassenen Anwendungen ausweisen. Mit Bioziden behandelte Waren müssen dies auf dem Etikett ausweisen und die enthaltenen Wirkstoffe deklarieren. Zudem besteht eine Informationspflicht des Lieferanten gegenüber dem Verbraucher (Art. 58 der Biozid-Verordnung).

Auf den Gebinden von Farben und Putzen sind folgende Bezeichnungen üblich:

  • „Filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze"
  • GISCODE/Produktcode mit nachgestelltem „F"
  • In der Deklaration der Zusammensetzung sind Biozide aufgeführt.

Mauerschutzmittel, Desinfektionsmittel und Grünalgenentferner sind wie folgt zu erkennen:

  • An der Zulassungs-Nr. (zum Beispiel DE-000XXXX-000X)
  • Ansonsten der Registrierungs-Nr. (ein „N" mit 5-stelligen Zahlencode)
  • In der Deklaration der Zusammensetzung sind Biozide aufgeführt.

 

siehe auch Biozid-VerordnungBreitbandbiozideTopfkonserviererFilmschutzmittel / BeschichtungsschutzmittelAlgizide, Fungizide, HerbizideAlgen- und PIlzwachstum

externe Links

  • Merkblattreihe des UBA (UBA, 2014), insbes. Merkblatt 4.
  • Biozide - Strategien zur Vermeidung an Gebäuden, Daniel Savi & Matthias Klingler, Büro für Umweltchemie, Zürich, erstellt im Auftrag der Bayerischen Architektenkammer für WECOBIS, 2015 → Artikel lesen
  • UBA (Hrsg.) (2014) Merkblätter 1-5, Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden, Umweltbundesamt, Berlin. Download
  • Ausführliche Informationen finden sich auch auf dem Biozid-Portal des Umweltbundesamtes.

 

23.04.2021 / LK