Blauer Engel

Beim Blaue Engel handelt es sich um ein in Deutschland seit 1972 vergebenes Umweltzeichen, welches sich im Vergleich zu anderen, dem gleichen Gebrauchszweck dienenden Produkten bei einer ganzheitlichen Betrachtung bezogen auf die gesamten Lebensphasen des Produktes (Herstellung, Gebrauch, Entsorgung) und unter Beachtung aller Gesichtspunkte des Umweltschutzes einschließlich des sparsamen Rohstoffeinsatzes durch besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnet.
Die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheitsaspekte müssen denen herkömmlicher Produkte entsprechen. Es handelt sich um eine positive Kennzeichnung, die ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt. Das Umweltzeichen Blauer Engel ist eines der RAL-Testate wie z.B.: "DE-UZ 38 Holz-/ Holzwerkstoffprodukte". Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Umweltzeichen ist wettbewerbsrechtlich sowie durch das zivilrechtliche Namensrecht geschützt.

Das Umweltzeichen versteht sich als ein marktkonformes Instrument der Umweltpolitik. Dabei zählt das Umweltzeichen zu den sogenannten "weichen" Instrumenten der Umweltpolitik, weil es als freiwillige Produktkennzeichnung keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen kann, sondern auf lnformation und Motivation, auf Überzeugung und Umweltengagement von Herstellern und Verbrauchern setzt. 

siehe auch Umweltzeichen, Entsorgung

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30.03.21 / LK