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CLP-Verordnung

Zweck der CLP-Verordnung  (EG) Nr. 1272/2008 (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures übersetzt: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) ist es ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicher zu stellen. Gleichzeitig soll der freie Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen gewährleistet werden. Sie ist seit 2009 in Kraft und beruht auf dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS). Die CLP-Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten rechtlich bindend und unmittelbar auf alle Wirtschaftszweige anwendbar.

siehe auch GHS (Globally Harmonised System)Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)Gefährliche StoffeREACHSicherheitsdatenblatt (SDB)

externe Links

  • REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden
  • Informationsportal des Umweltbundesamtes www.reach-info.de
  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de

 

30.03.21 / LK