Heizwert

Heizwerte sind neben oder an Stelle des Brennwertes verwendetes Maß für die bei der vollkommenen Verbrennung (unter genormten Bedingungen) eines Brennstoffs gebildete Wärmemenge.

Eine wesentliche Rolle spielt der Heizwert gemäß KrW-/AbfG bei der Zuordnung von Abfällen zur energetischen Verwertung. Abfälle mit einem Heizwert von mindestens 11.000 kJ/ kg (unter Berücksichtigung weiterer Faktoren) können dann als Ersatzbrennstoffe verwertet werden.

siehe auch Verwertung, Beseitigung, KrW-/AbfG

14.12.2021 / LK