Holzschutz
Unter Holzschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung des Holzes vor Schädlingen, Witterungseinflüssen und Feuer.
Zuerst wird die Gebrauchsklasse (GK) in der das Holzprodukt verwendet werden soll zweifelsfrei ermittelt. Nachfolgend bestimmt man die natürliche Dauerhaftigkeit des Holzes bzw. Holzproduktes nach DIN EN 350. Ergibt die Gegenüberstellung Holzart und Gebrauchsklasse, dass das Holz einer möglichen Gefährdung durch Holz schädigende Organismen unterliegt, so stehen verschiedene Massnahmen zur Auswahl, um die Holzkonstruktion vor einem Befall zu schützen.
Unabhängig der nachfolgend aufgeführten Massnahmen sind die grundsätzlichen baulichenMassnahmen stets einzuhalten.
Weitere zusätzlich in Frage kommende Maßnahmen sind:
- Bauliche Massnahmen zur Vermeidung eines Bauschadens durch Insekten oder Pilze nach DIN 68800-2 (2012) oder
- Einsatz von Farbkernholz natürlich dauerhafter Holzarten gemäß DIN EN 350 oder
- Verwendung von Holzprodukten mit CE-Kennzeichnung und ausgewiesener natürlicher Dauerhaftigkeit gemäß DIN EN 350 oder
- Anwendung Holzschutzmitteln (Definition siehe Lexikon) nach DIN 68800-3 (2012) oder
- Verwendung von vorbeugend geschützten Holz- und Holzwerkstoffprodukten mit CE-Kennzeichnung, für die die Verwendbarkeit für tragende Bauteile in der jeweiligen Gebrauchsklasse (GK) nach DIN 68800-3:2012 nachgewiesen ist und im Falle von Holzwerkstoffprodukten ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis nach Tabelle C.1, Fußnote b für das Konstruktionssystem vorliegt.
Bei der Anwendung von Holzschutzmitteln sind diverse Faktoren zu berücksichtigen, wie z. B. Eindringtiefe, Auf- und Einbringmenge, Tränkbarkeit, Prüfprädikat, Anwendungsgebiet und -beschränkung, Applikationsverfahren etc., die im Detail in DIN 68800-3 (2012) sowie im dazugehörigen Kommentar beschrieben sind.
Um die Verwendung von Holzschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen, ist die Holzschutzmittelauswahl auf die Gebrauchsklasse (GK) und damit auf die in Frage kommenden Organismen abzustimmen. Gleiche Auswahlkriterien gelten übrigens auch für vorbeugend geschützte Holz- und Holzwerkstoffprodukten mit CE-Kennzeichnung. Eine diesbezügliche Zusammenstellung zeigt Tabelle 1.
Tabelle 1. Notwendige Prüfprädikate von Holzschutzmitteln in Abhängigkeit von der Gebrauchsklasse (GK)
GK | Beschreibung der Explosion | Gefährdung/ Beanspruchung durch | |||
Insekten | Pilze | Auswaschung | Moderfäule | ||
0 |
Innen verbautes Holz,ständig trocken |
nein | nein | nein | nein |
1 | Ja (Iv) | nein | nein | nein | |
2 | Holz, das weder dem Erdkontakt noch direkt der Witterung ausgesetzt ist, vorübergehende Befeuchtung möglich | ja (Iv) | Ja (P) | nein | nein |
3 | Holz der Witterung ausgesetzt, aber micht im Erdkontakt | ja (Iv) | ja (P) | Ja (W) | nein |
4 | Holz in dauerndem Erdkontakt oder ständig starker Befeuchtung ausgesetzt | ja (Iv) | ja (P) | ja (W) |
Ja (E) |
Tabelle 1 verdeutlicht noch einmal, dass in GK 0 infolge der nicht vorhandenen Gefährdung durch Insekten oder Pilze der Einsatz von Holzschutzmitteln nicht erforderlich ist.
Demgegenüber steigen die Anforderungen an das Holzschutzmittel von der GK 1 bis zur GK 4 stetig an. Während in GK 1 ein Mittel mit dem Prüfprädikat Iv (gegen Insekten vorbeugend wirksam) völlig ausreichend ist, muss dieses in GK 3 auf Grund der vorhandenen Gefährdung/Beanspruchung zusätzlich die Prädikate P (gegen Pilze vorbeugend wirksam, Fäulnisschutz) und W (für Holz, dass der Witterung ausgesetzt ist, sich jedoch nicht im ständigen Erd- oder Wasserkontakt befindet) tragen.
Weiterhin zu beachten ist, ob das Holz später als tragendes oder nicht tragendes Bauteil Verwendung findet, da sich hieraus nicht nur Fragen bezüglich der vorgeschriebenen Eindringtiefe des Holzschutzmittels in das behandelte Holz ergeben sondern ggf. auch um einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis sofern es sich um vorbeugend geschützte Holz- und Holzwerkstoffprodukte mit CE-Kennzeichnung handelt.
siehe auch Gebrauchsklasse, natürliche Dauerhaftigkeit
externe Links
- Produktart 8 "Holzschutzmittel", Beinhaltet Zulassungen für Holzschutzmittel nach EU-Biozidverordnung Nr. 528/2012
- Hier der WECOBIS-Lexikonbegriff für Holzschutzmittel
- Nähere Informationen finden sich im Kommentar zu DIN 68800 oder in DIN 68800-3 (2012)
15.12.2021 / LK