REACH
Zweck der REACH-Verordnung (Regulation concerning the Registration , Evaluation , Authorisation and Restriction of CHemicals) ist die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Seit 2007 in Kraft, soll durch die Europäische Chemikalienverordnung (REACH) ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt garantiert werden. Gleichzeitig soll der freie Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleistet als auch Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gefördert werden.
siehe auch Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), CLP-Verordnung, Gefährliche Stoffe, Sicherheitsdatenblatt (SDB)
externe Links
- Ausführliche Informationen zu REACH und CLP siehe auch: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden
- Informationsportal des Umweltbundesamtes www.reach-info.de
- Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de
Stand 26.10.2020 / LK