EMICODE

Beim EMICODE handelt es sich um ein Umweltzeichen mit Schwerpunkt Raumluftqualität und Verbraucherschutz, für das sich u.a. Verlegewerkstoffe, Klebstoffe, Dämm- und Dichtstoffe, Kunstharzbeschichtungen und Oberflächenbehandlungsmittel von Parkett und anderen Bodenbelägen qualifizieren können.

Labelgeber ist die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V. (GEV), die unter dem markenrechtlich geschützten EMICODE-Siegel eine Einteilung für emissionsarme Produkte in drei Emissionsklassen erarbeitet hat. → EMICODE Siegelkategorien
Die GEV vergibt die Berechtigungslizenz zur Verwendung des geschützten Zeichens EMICODE in Verbindung mit den geschützten Emissionsklassen EC1, EC 1PLUS und EC 2 nur an GEV-Mitglieder.

Emissionsklassifizierung von Verlegewerkstoffen, Klebstoffen und anderen Bauprodukten1 (auszugsweise)

  R-Wert2 nach 3 Tagen TVOC
[µg/ m³]
nach 28 Tagen TVOC/ TSVOC
[µg/ m³]
EMICODE EC 1PLUS sehr emissionsarm <= 1 < 750 < 60/ 40*
EMICODE EC 1 sehr emissionsarm nicht bewertet < 1000 < 100/ 50*
EMICODE EC 2 emissionsarm nicht bewertet < 3000 < 300/ 100*

TVOC: Gesamtkonzentration an flüchtigen organischen Verbindungen in der Luft,
TSVOC: Gesamtkonzentration an mittel bis schwer flüchtigen organischen Verbindungen in der Luft

1 für Oberflächenbehandlungsmittel (z.B. Parkettlacke u.a.) gelten eigene Grenzwerte und Einstufungskriterien

2 Der R-Wert gemäß AgBB-Schema ist ein Gefahrenindex zur Beurteilung kombinatorischer Effekte von Stoffen und dient der Vermeidung einer "unendlichen" Gesamtkonzentration an Stoffemissionen.

Der EMICODE soll Architekten, Planern, Verarbeitern und Herstellern als Orientierungshilfe bei der Auswahl emissionsarmer Produkte dienen. Um einen verbindlichen Rahmen für eine einheitliche Verwendung dieser Klassifizierung zu schaffen, haben sich Hersteller von Verlegewerkstoffen Anfang 1997 zum Verein "Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e. V." - GEV zusammengeschlossen. Die anfangs nur für Verlegewerkstoffe gültigen Kriterien wurden inzwischen auf weitere Produktgruppen erweitert. Neben Klebstoffen für Bodenbeläge aller Art und Spachtelmassen werden auch zahlreiche andere Ausbaumaterialien, z.B. auch Dichtstoffe, Unterlagsbahnen, Klebebänder und -folien, Grundierungen, Fliesenklebstoffe und -klebemörtel, Fugenmörtel, Verlegeunterlagen, Flächendichtstoffe, Fugendichtstoffe, Fensterabdichtungssysteme sowie wasserbasierte Parkettlacke daraufhin untersucht, inwieweit sie flüchtige, organische Stoffe (VOC-Emissionen) an die Raumluft abgeben.

Neben den o.g. Emissionsanforderungen bestehen noch weitere Anforderungen, z.B. Stoffbeschränkungen und -ausschlüsse, Emissionsgrenzwerte für flüchtige K-Stoffe (Formaldehyd und Acetaldehyd). Eine Geruchsprüfung erfolgt nicht.
Der Zusatz "R" im Label für "regulierte" Produkte (Arbeitsschutzmaßnahmen aufgrund von Gefahreneinstufungen) ist mit Beschluss des Technischen Beirats vom 04.04.2019 entfallen.

EMICODE und AgBB-Bewertungsschema

Die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas ist nur mit dem EMICODE EC1plus und nicht mit dem EMICODE EC1 oder EC2 nachgewiesen, da bestimmte Stoffbeschränkungen (R-Wert, VOC ohne NIK) des AgBB-Schemas nur für EC1plus bestehen.

Externe Links

 

Stand 23.03.2021 / ww